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Mrz

Rechtsstreitigkeiten bei Unternehmensverkäufen – Mergers & Acquisitions

Posted by Michael Klumpp in Unternehmensverkauf/ Unternehmenskauf.

Rechtsstreitigkeiten bei Unternehmensverkäufen – Mergers & Acquisitions

Der Trend ist eindeutig: Die Zahl der Rechtsstreitigkeiten bei Unternehmensverkäufen bzw. Anteilsverkäufen nimmt zu

In der täglichen M&A-Praxis unterschätzen beide Vertragsparteien (Käufer wie Verkäufer) häufig das Potenzial an zukünftigen Rechtsstreitigkeiten, welche aufgrund verschiedenster Fehler im M&A-Prozess entstehen können.

Der Artikel aus der FAZ.net (zum Artikel aus FAZ.net vom 31.3.2010) geht anhand eines aktuellen Rechtsstreits zwischen der Beteiligungsgesellschaft (Private Equity Unternehmen) Terra Firma und der Citigroup auf einige Punkte exemplarisch ein:

 

Streitpunkt: Vortäuschen anderer Interessenten in einem Bieterverfahren, die es nicht gibt

„…Die Citigroup, die die Transaktion lenkte, habe Terra Firma getäuscht, indem sie weitere Bieter vorgegaukelt habe. So sei der Preis für EMI in die Höhe getrieben worden…“ (Quelle: FAZ.net, Link zur Quelle siehe oben)

–> Wie im FAZ-Artikel genannt, wird es für den Käufer sehr schwierig, diesen Streitpunkt vor Gericht zu beweisen. Je besser beide Parteien jede Einzelheit im M&A-Prozess nachweisbar festhalten, umso höher stehen die Chancen bei einem Rechtsstreit

 

Streitpunkt: Überzogene EBIT/ EBITDA und Umsatzplanungen durch den Verkäufer

„…Ein typischer Fall laute zum Beispiel, dass sich die Gewinnzahlen und -planungen (Ebitda), auf denen seinerzeit die Kaufpreise für ein Unternehmen basierten, im Nachhinein als deutlich überhöht herausgestellt haben. Gelingt es dem Käufer nun nachzuweisen, dass die Gegenseite diese überhöhten Werte bewusst angesetzt hatte, bietet das die Basis für eine Ausgleichsforderung…“ (Quelle: FAZ.net, Link zur Quelle siehe oben)

–> Jeder Verkäufer sollte ein professionelles Information Memorandum erstellen und den Planungsprozess sowie alle Prämissen klar dokumentieren und dem potenziellen Käufer gegenüber offen legen. Weiterhin sollte der Käufer dem Verkäufer gegenüber dokumentieren, wie er zu seiner Unternehmensbewertung gekommen ist

 

Streitpunkt: Unterlagen in der Due Diligence unvollständig, falsch oder mangelhaft. Ablauf der Due Diligence zu kurz – der Käufer hatte zu wenig Zeit, die Unterlagen gewissenhaft zu prüfen

„… Der Ablauf der ,due diligence‘ ist oft nur bruchstückhaft dokumentiert, also benötigt man Zeugen oder zum Beispiel Aussagen in E-Mails…“

–> Verkäufer sollten die Due Diligence Unterlagen den potenziellen Käufern im Data Room vollständig vorlegen und den Ablauf der Due Diligence dokumentieren und sich von den potenziellen Käufern schriftlich bestätigen lassen. Noch besser kann der Inhalt und der Ablauf einer Due Diligence unter Nutzung eines virtuellen Datenraums (Englisch: virtual data room bzw. electronic/ digital data room) dokumentiert werden. Jede Unterlage wird eingescannt und die potenziellen Käufer bekommen einen Zugangscode und können die Daten über das Internet durchlesen. Ein weiterer Vorteil des virtuellen Datenraums ist die dokumentierte Aufzeichung von: a) aller „Bewegungen“ der Kaufinteressenten im Datenraum (wer hat wann und wie lange welches Dokument gelesen), sowie b) aller Fragen und Antworten im Due Diligence Prozess

 

Die Praxis heute:

„… Bei den meisten Transaktionen, die Accuracy nun zur Nachprüfung vorgelegt werden, „können wir zumindest einen Teil der behaupteten Vorwürfe auch konkret belegen…“ (Quelle: FAZ.net, Link zur Quelle siehe oben)

„…Im Extremfall ist sogar die gesamte Rückabwicklung einer Transaktion möglich, allerdings muss dazu eine arglistige Täuschung von Seiten des Verkäufers nachgewiesen werden, etwa eine unterlassene Offenlegungspflicht über Vorgänge im Unternehmen…“ (Quelle: FAZ.net, Link zur Quelle siehe oben)

 

Unsere Empfehlung als M&A-Berater lautet deshalb für den Verkäufer:

  • Legen Sie alle Unterlagen offen, welche für den Käufer relevant sind/ sein könnten, um den Kaufpreis zu definieren und zu entscheiden, ob er die Transaktion durchführen möchte
  • Dokumentieren Sie alle mündlichen Aussagen und führen Sie Verhandlungsprotokolle. Lassen Sie sich die Verhandlungsprotokolle bestätigen. Dokumentieren Sie den zeitlichen Ablauf: wann hat welches Meeting mit welchem Teilnehmerkreis und welcher Agenda stattgefunden
  • Erstellen Sie ein professionelles Information Memorandum
  • Führen Sie sämtliche Gespräche immer mit externen Zeugen durch (M&A-Berater, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, etc.)
  • Lassen Sie es als Verkäufer nie auf eine „arglistige Täuschung“ ankommen, denn diese kann bei Nachweis vor Gericht zu einer Rückabwicklung führen (siehe zum Vorwurf einer arglistigen Täuschung auch den Fall Bayern LB/ Hypo Alpe Austria: z.B. Artikel Handelsblatt)
  • Schalten Sie unbedingt einen professionellen M&A-Berater ein

 

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Thema dieses Artikels: Die Anzahl der Rechtsstreitigkeiten bei Unternehmensverkäufen bzw. Anteilsverkäufen steigt an

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