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Unternehmensnachfolge – Alternativen: Familie, MBO, MBI, Unternehmensverkauf, Private Equity, Börsengang
Mögliche Alternativen für eine Unternehmensnachfolge
- Unternehmensnachfolge in der Familie: Die Auswahl und eine möglichst langfristige Einarbeitung des Nachfolgers sowie die steuerlichen Aspekte (Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer) sind die drei entscheidenden Punkte bei der Nachfolge innerhalb der Familie
- Unternehmensnachfolge durch einen Management Buy-Out (MBO): Im Rahmen eines Management Buy-Out wird das Unternehmen an eine oder mehrere Führungskräfte des Unternehmens verkauft. Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Management Buy-Out ist die finanzielle Ausstattung des Unternehmens und eine stabile Unternehmensentwicklung. Das heutige Management verfügt in der Regel nicht über die notwendigen Finanzmittel, um den MBO komplett zu finanzieren. Aus diesem Grund wird das Unternehmen häufig über einen längeren Zeitraum Stück für Stück an das Management übertragen und/ oder der heutige Anteilseigner gewährt dem Management ein sogenanntes Verkäufer Darlehen (Vendor Loan), indem er den Kaufpreis zum Teil verzinslich stundet. Das MBO-Team zahlt dieses Verkäufer Darlehen (Vendor Loan) dann aus den Gewinnen des Unternehmens in den nächsten Jahren zurück. Oft wird eine Management Buy-Out zusammen mit einer Finanzierung durch eine Private Equity Gesellschaft realisiert.
- Unternehmensnachfolge durch einen Management Buy-In (MBI): Bei einem Management Buy-In wird die Unternehmensnachfolge durch den Verkauf des Unternehmens an eine dritte (externe) Person verkauft. Diese Person übernimmt die Anteile und steigt in das Management des Unternehmens ein. Der Erfolg einer Unternehmensnachfolge über einen Management Buy-In hängt wesentlich von den Management Fähigkeiten sowie dem branchenspezifischen Know-how´s des Übernehmers ab. Auch bei einem Management Buy-In, wird zur Finanzierung häufig auf ein Mix aus Bankdarlehen und Private Equity Kapital zurückgegriffen.
- Unternehmensnachfolge durch einen Unternehmensverkauf an einen strategischen Käufer (z.B. Wettbewerber): Bei einem Unternehmensverkauf an einen Käufer aus dem Inland oder Ausland werden im Rahmen der Unternehmensnachfolge in der Regel sofort 100% veräussert. Der Käufer ist in der Regel ein Wettbewerber und/ oder aus der gleichen Branche. Es kann sich auch um einen Kunden, Lieferanten oder ein Unternehmen handeln, welches den Einstieg in diese Branche sucht. Von allen Alternativen der Nachfolgeregelung erzielt der Verkäufer bei einem Unternehmensverkauf mit Abstand den höchsten Unternehmenswert und somit den höchsten Verkaufspreis. Bei einem Unternehmensverkauf an einen Strategen werden in der Regel vertragliche Zusicherungen über den Standorterhalt und die Mitarbeiterhaltung (keine Kündigungen) vereinbart.
- Unternehmensnachfolge durch den Unternehmensverkauf an einen Finanzinvestor (Private Equity Unternehmen bzw. Beteiligungsgesellschaft): In diesem Fall wird die Unternehmensnachfolge in der Regel mit Unterzeichnung des Kauf-/Verkaufsvertrages zu 100% oder in Schritten an eine Private Equity Gesellschaft („Finanzinvestor“, „Heuschrecke“) veräußert. Die besten Erfolge bei der Weiterentwicklung des Unternehmens erzielen die Private Equity Gesellschaften, welche über ein detailliertes Branchen Know-how verfügen bzw. über ein Management-Team aus der Branche verfügen, welches die Führung des Unternehmens übernehmen kann.
- Unternehmensnachfolge über einen Börsengang (IPO, Initial Public Offering bzw. Going Public): Dieser Weg der Nachfolgeregelung steht in der Regel nur größeren Mittelständlern offen. Soll ein Börsengang erfolgreich sein, so muss das Unternehmen langfristig auf diesen vorbereitet werden („Herstellung der Börsenreife“). Neben der Börsenreife muss das Unternehmen über eine Wachstumsperspektive, über eine Mindestgröße sowie über eine hohe Ertragskraft verfügen. Den Gründern des Unternehmens, bzw. den heutigen Anteilseignern muss bewusst sein, dass eine Unternehmensnachfolge über einen Börsengang neue und sehr umfangreiche Pflichten in der Kommunikation gegenüber Aktionären zu erfüllen hat. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich viele Mittelständler mit der Offenlegung von Finanzen und der Finanzmarktkommunikation schwer tun.
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