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13
Dez

Alternativen der Nachfolgeregelung – Optimale Gestaltung der Unternehmensnachfolge

Posted by Michael Klumpp in Unternehmensnachfolge.

Alternativen der Nachfolgeregelung – Optimale Gestaltung der Unternehmensnachfolge

Jede Nachfolgeregelung in Familienunternehmen im Rahmen des Generationswechsels ist individuell und bedarf einer detaillierten und langfristigen Nachfolgeplanung durch erfahrene Berater. Nachfolgend werden die alternativen Handlungsoptionen bei der Unternehmensnachfolge bei einem Familienbetrieb dargestellt.

Nachfolgeregelung innerhalb der Familie

Bei der Planung der Firmennachfolge ist es naheliegend, an eine familieninterne Fortführung des Unternehmens durch ein qualifiziertes Mitglied aus der Familie zu denken. Ein externer Moderator hilft dabei, die klassischen Konflikte bei einer internen Nachfolgeregelung zu vermeiden. Er ermöglicht es, in offenen Gesprächen mit allen Mitgliedern der Familie eine optimale Lösung zu finden.

Bei einer Nachfolge innerhalb der Familie sind die nachfolgenden Alternativen möglich:

  • Es wird eine neue Gesellschaft gegründet (NewCo) in welche die Anteile Schritt für Schritt auf Mitglieder der Familie übertragen werden.
  • Im Rahmen der sogenannten vorweg genommenen Erbfolge wird die Unternehmensnachfolge realisiert
  • Das Unternehmen wird durch einen klassischen Anteilsverkauf an das Familienmitglied bzw. die Familienmitglieder übertragen
  • Die Unternehmensanteile werden über langfristig vereinbarte Leistungen wie zum Beispiel eine Rente oder Ratenzahlung oder Belastungen über einen längeren Zeitraum abbezahlt

Wenn es zu einer zügigen familieninternen Unternehmensübergabe vom bisherigen zum neuen Anteilseigner in der Familie kommt, ist es vorteilhaft für den Fortbestand des Unternehmens. Ideal ist eine schnelle Einbeziehung und Übergabe in die Verantwortung für Entscheidungen (Geschäftsführung), ansonsten kommt es oft über viele Jahre zu internen Streitigkeiten. Die Qualifikation des familieninternen Nachfolgers entscheidet über den zukünftigen Erfolg des Unternehmens. Informationen zur Unternehmensnachfolge bietet auch die lokale IHK an sowie die Unternehmensbörse/ Nachfolgebörse nexxt und er DIHK. In jedem Fall sollte frühzeitig der Steuerberater in die Nachfolgeplanung mit einbezogen werden, um die Möglichkeiten bei der Gestaltung der Erbschaftssteuer zu optimieren.

 

Unternehmensverkauf als Unternehmensnachfolge

Eine Unternehmensübergabe kann auch im Rahmen eines Unternehmensverkaufs erfolgen. Jeder Unternehmensverkauf ist ein komplexer Vorgang. Es ist unbedingt notwendig, sich mittelfristig als eine Alternative der Firmenübergabe ebenfalls auf einen Unternehmensverkauf vorzubereiten, um  die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Übergabe des Lebenswerks zu schaffen. Zur Vorbereitung eines Firmenverkaufs gehören eine Vielzahl von einzelnen Maßnahmen. Eine detaillierte Darstellung der Vorbereitung für einen Firmenverkauf finden Sie hier. Fehler bei der Vorbereitung auf den Verkauf der Unternehmensanteile führen zu Verzögerungen, Irritationen und oft zu einem niedrigeren Kaufpreis oder zu einem Scheitern des Unternehmensverkauf.

Die folgenden Varianten eines Firmenverkaufs sind möglich:

  • Verkauf von 100% der Anteile oder schrittweiser Anteilsverkauf (z.B. im ersten Schritt werden 51% der Firmenanteile verkauft und im zweiten Schritt die restlichen 49%). Der Verkäufer erhält bei dieser Form der Firmenübernahme den Kaufpreis entweder sofort in voller Höhe oder einen Teil beim Verkauf und eine variable Komponente (Earn-out) in der Zukunft bei Erreichung der vereinbarten Ziele.
  • Firmenverkauf – Bezahlung erfolgt über vereinbarte wiederkehrende Zahlungen: Der Kaufpreis wird über eine Ratenzahlung (z.B. Rente) über einen langen Zeitraum vom Käufer bezahlt. Der Käufer muss somit den Kaufpreis nicht sofort aufbringen, sondern kann diesen im besten Fall über die zukünftigen Gewinne des übernommenen Unternehmens bezahlen. Der Verkäufer trägt jedoch das Risiko, dass der Käufer die zukünftigen Raten nicht bezahlt oder nicht bezahlen kann, wenn sich die Gewinne des Unternehmens schlechter als geplant entwickeln.

Rente als wiederkehrende Form der Kaufpreiszahlung bei der Unternehmensnachfolge

Beim Unternehmensverkauf wird zwischen zwei Arten von Renten unterschieden. Bei der ersten Variante handelt es sich um die sogenannte „betriebliche Veräußerungsrente“, bei der zweiten Variante handelt es sich um die „betriebliche Versorgungsrente“. Die betriebliche Veräußerungsrente hat als Voraussetzung, dass diese – in der Gesamtsumme der Zahlungen – einen realistischen und marktüblichen Kaufpreis darstellt. Bei der betrieblichen Versorgungsrente geht es darum, dass der Verkäufer des Unternehmens mit der Rentenzahlung seinen Lebensunterhalt finanzieren kann. Sowohl die betriebliche Veräußerungsrente wie auch die betriebliche Versorgungsrente kann als Leibrente (auf Lebenszeit) oder als Zeitrente (definierte feste Laufzeit von x Jahren) vereinbart werden.

 

Ratenzahlung als wiederkehrende Form der Kaufpreiszahlung bei der Unternehmensnachfolge

Zur einfacheren Finanzierung zahlt der unternehmerisch tätige Käufer den Kaufpreis in Form von fest definierten Raten in einem fest definierten Zeitraum ab – vergleichbar zu einem Darlehen mit Tilgungszahlungen. Bei der Ratenzahlung kann auch eine Annuität (Zins + Tilgung) vereinbart werden.

 

Dauernde Last als wiederkehrende Form der Kaufpreiszahlung bei der Nachfolgeregelung

Bei der dauernden Last handelt es sich um Zahlungen, die in einem vereinbarten Zeitraum wiederkehrend stattfinden. Die dauernde Last unterscheidet sich von der Ratenzahlung und der Rente dadurch, dass die Zahlungen weder in der Höhe noch in den Zahlungsintervallen gleich sind. Die Höhe der dauernden Last kann zum Beispiel an der Umsatzhöhe oder der Höhe des EBIT festgemacht werden.

 

Vermietung des Unternehmens als Alternative der Firmennachfolge

Bei einer Vermietung eines Unternehmens werden dem Erwerber nur die Räume und Maschinen etc. zur Nutzung überlassen. Eine Vermietung macht deshalb bei reinen Dienstleistungsunternehmen oder Unternehmen ohne Anlagevermögen keinen Sinn. Eine Übernahme des Unternehmens durch den qualifizierten Pächter ist oft der logische nächste Schritt. Der Pächter hat genügend Zeit, um das Unternehmen kennenzulernen und damit beim späteren Kauf den Übergang zu vereinfachen.  Die Vermietung des Unternehmens birgt für die heutigen Anteilseigner zuerst einmal den geringsten Aufwand und erfordert keinen Nachfolgeplan.

 

Verpachtung des Familienunternehmens als Alternative der Unternehmensnachfolge

Bei einer Verpachtung eines Unternehmens verbleibt das Eigentum beim bisherigen Anteilseigner. Der Pächter kann gegen die Zahlung einer Pacht das Unternehmen weiterführen. Die Verpachtung kann deshalb auch bei reinen Dienstleistungsunternehmen sinnvoll sein. Bei der Vermietung und auch bei der Verpachtung des Unternehmens besteht die Gefahr, dass der Mieter bzw. Pächter das Unternehmen „herunter wirtschaftet“ und der Eigentümer später sein Lebenswerk nicht mehr verkaufen kann oder gar die Gefahr besteht, dass der Mieter/ Pächter das Unternehmen schon nach kurzer Zeit in die Insolvenz führt. Auseinandersetzungen über den Unternehmenswert bei der späteren Übernahme der Firmenanteile finden nicht statt, da der Verkäufer und Pächter über den gleichen Wissensstand hinsichtlich der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken verfügen. Die Verpachtung des Unternehmens birgt für die heutigen Anteilseigner wie bei der Vermietung zuerst einmal den geringsten Aufwand und erfordert keinen Nachfolgeplan. Der Pächter hat bei dieser Variante der Firmennachfolge den Vorteil, dass er auf einen bestehenden Kundenstamm und erfahrene Mitarbeiter zugreifen kann (niedrige Hürde für den Einstieg in ein Unternehmen). Die bisherigen Anteilseigner haben bei der Vermietung des Unternehmens zukünftig die Möglichkeit, eine andere Alternative der Firmennachfolge zu wählen.

 

Management Buy-In (MBI) oder Management Buy-out (MBO) als Alternative zur Nachfolgeregelung

Die Übernahme in Form eines MBI macht immer dann Sinn, wenn im Unternehmen entweder kein Management (erste oder zweite Führungsebene) vorhanden ist und ein externer Manager über den MBI die Unternehmensanteile erwirbt und als Geschäftsführer das Unternehmen führt. Im Rahmen einer Unternehmensnachfolge ist der MBI eine Alternative zur Neugründung eines Unternehmens. Ein MBO ist sinnvoll und zu empfehlen, wenn das heutige Management in Teilen oder vollständig dazu bereit ist, das Unternehmen zu erwerben (externer Manager wird Anteilseigner durch einen Unternehmenskauf). Bei einem Management Buy-In muss der heutige Anteilseigner mit einer längeren Einarbeitungsphase rechnen (1-2 Jahre). Bei einem MBO wird die Übergabe sehr schnell vollzogen werden, da sich das heutige Management in der Regel bestens mit dem Unternehmen auskennt. Der MBO birgt die Gefahr, dass der Verkäufer einen relativ niedrigen Kaufpreis erzielt, da das heutige Management das Unternehmen und seine Stärken (z.B Mitarbeiter, Produkte und Kundenstamm) sowie die Schwächen ebenfalls sehr gut kennen und den Kaufpreis deshalb nach unten drücken. Sowohl der MBI wie auch der MBO wird in der Regel dadurch gekennzeichnet, dass ein hoher Teil des Kaufpreises fremd finanziert wird (Leveraged Buy-In LBI bzw. Leveraged Buy-out LBO) und die Anteile dafür als Sicherheit dienen. In der Regel wird eine NewCo gegründet, die 100% des bisherigen Unternehmens als auch die Fremdfinanzierung und Finanzierung durch Fördermittel übernimmt. Aus steuerlichen Gründen wird die NewCo mit dem übernommenen Unternehmen eine Organschaft eingehen und einen Gewinnabführungsvertrag abschliessen. MBI Kandidaten und Existenzgründer (als Alternative zu einer Neugründung) finden kleine Unternehmen in der von der Bundesregierung betriebenen Unternehmensbörse/ Nachfolgebörse nexxt oder über eine lokale IHK oder die DIHK. Darlehen der KfW und von Bankengruppen sowie Fördermittel über Förderpramme der Europäischen Union, der Bunderegierung oder der Landesregierungen sind häufig ein Bestandteil der MBI Finanzierung im Mittelstand. In den letzten Jahren spielten Beteiligungsgesellschaften eine immer wichtigere Rolle bei mittleren und größeren Management Buy-In Transaktionen. Ein weiterer Artikel zu Nachfolgebörsen/ Unternehmensbörsen finden Sie hier.

 

Börsengang als Alternative der Nachfolgeregelung

Wenn das Unternehmen die Anforderungen für einen Börsengang erfüllt (Umsatz, Alter, Gewinne, Zukunft) und das Unternehmen über ein funktionierendes und Kapitalmarkt erfahrenes Management verfügt, kann ein Börsengang eine sehr attraktive Variante für die Nachfolgeregelung sein. Für Unternehmen aus dem Mittelstand kommt ein Börsengang in der Regel aufgrund der Kosten des IPO und der Unternehmensgröße (zu klein) nicht infrage. In der letzten Zeit wird immer wieder ein Security Token Offering (STO) als Alternative zum Börsengang diskutiert. Beteiligungsgesellschaften sind ein wesentlicher Treiber bei Börsengängen, da neben der Unternehmensverkauf der IPO ein wesentlicher Exit-Kanal im Bereich Private Equity darstellt.

 

Stiftung als Alternative der Unternehmensnachfolge

Der Vorteil einer Stiftung liegt darin begründet, dass für die Gründung einer Stiftung kein Eigentümer und auch kein Gesellschafter notwendig ist. Die Stiftung befindet sich im „Eigenbesitz“. Die rechtliche Selbständigkeit einer Stiftung ist gesetzlich geregelt. Das Vermögen der Stiftung – das bisherige Unternehmen – ist vom Vermögen des Stifters (der heutigen Anteilseigner des Unternehmens) und vom Vermögen der eigentlichen Erben abgetrennt. Mit dem Übergang des Unternehmens in eine Stiftung werden die möglichen Erben somit enterbt. Stiftungen können in vielerlei Formen ausgestaltet werden. Wie auch beim Unternehmensverkauf und den anderen beschriebenen Formen der Unternehmensnachfolge sollte unbedingt frühzeitig ein erfahrener Rechtsanwalt, ein erfahrender Steuerberater und ein erfahrener Nachfolge-Berater hinzugezogen werden.

 

Checkliste Unternehmensnachfolge für den Verkäufer

KP TECH Corporate Finance hat aufgrund der mehr als 20jährigen Erfahrung aus Unternehmensnachfolge Projekten eine Checkliste für den Verkäufer bzw. den Anteilseigner erstellt, der sein Unternehmen an einen Nachfolger übergibt.

Die Checkliste für den Anteilseigner unterteilt sich in die folgenden Bereiche auf:

  • Parteien, Personen und Berater, die bei einer Unternehmensnachfolge einbezogen werden sollten
  • Überlegungen des heutigen Anteilseigners zu den Alternativen einer Nachfolge
  • Detaillierter Ablaufplan für die Nachfolge: was ist wann von wem zu klären, entscheiden und zu erledigen?
  • Rechtliche und steuerliche Optimierungen bei der Unternehmensnachfolge
  • Finanzierung der Nachfolge und Unternehmensbewertung als wichtige Aspekte bei der Nachfolgeregelung, insbesondere auch die Möglichkeiten der Finanzierung durch Fördermittel und die KfW

 

Die Checkliste für den Nachfolger unterteilt sich in die folgenden Bereiche auf:

  • Due Diligence Checkliste, um die Chancen und Risiken eines Unternehmens zu prüfen und zu identifizieren
  • Unternehmensbewertung und Unternehmensfinanzierung sowie Finanzierungsoptionen für den Anteilskauf
  • Vorbereitung eines professionellen Letter of Intent
  • Vorbereitung eines käuferfreundlichen Kaufvertrags
  • Ausarbeitung alternativer Transaktionsstrukturen
  • Integration und Motivation des heutigen Managements und wichtiger Mitarbeiter
  • Vorbereitung der Post Merger Integration
  • Beteiligungsgesellschaften

 

 

Fazit Unternehmensnachfolge bei einem Familienbetrieb

Alle dargestellten Formen der Nachfolgeregelung bei einem Generationenwechsel sollten langfristig geplant und professionell mit Beratern umgesetzt werden, um Fehler beim Generationswechsel zu vermeiden und die Zukunft des Unternehmens nicht auf das Spiel zu setzen. Die bei der Firmennachfolge zu berücksichtigen Aspekte sind vielfältig und sollten immer zusammen mit einem erfahrenen Nachfolgeberater angegangen werden.

 

KP TECH Corporate Finance Beratung: Als inhabergeführte und unabhängige Managementberatung haben wir uns auf die Corporate Finance Beratung spezialisiert. Unsere Kunden profitieren bei unserer Beratungsleistung von mehr als 20 Jahren Erfahrung in der internationalen Corporate Finance Beratung und können sich auf ihr Tagesgeschäft konzentrieren. Schwerpunkte unserer Beratung sind die Themen: Unternehmensnachfolge, Unternehmensverkauf, Unternehmenskauf, Beratung bei der Unternehmensbewertung, Private Equity Beratung sowie IPO/STO Beratung.

Nachfolgeregelung – Unternehmensnachfolge – Firmennachfolge: Professionelle Beratung bei allen Formen der Unternehmensnachfolge und bei Förderprogrammen. Unsere Partner sind für Sie vor Ort in München, Frankfurt am Main, Berlin und Düsseldorf

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