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Überschussgrößen bei der Unternehmensbewertung anhand von Multiples („Multiple-Bewertung“) laut DVFA
Die DVFA GmbH (bzw. die DVFA-Kommission „Standards für Researchberichte“) hat im DVFA-Leitfaden für Unternehmensbewertungen im Aktienresearch zum Thema Unternehmensbewertung anhand von Multiples („Multiplikatoren-Verfahren„) die folgenden Grundsätze ausgearbeitet (Quelle: DVFA):
Die Grundlage für eine Unternehmensbewertung anhand von Multiples ist der Konzernabschluss. Abweichungen von dieser Grundlage sind in der vom Bewerter erstellten Unternehmensbewertung zu begründen. Bei der Multiple-Bewertung anhand von den Überschussgrößen EBIT, EBITDA, EPS, etc. sollte die bei der Unternehmensbewertung benutzte Überschussgröße (Ergebnis laut IAS, – lt. GAAP, Ergebnis nach DVFA/SG) kenntlich gemacht werden.
Bei auffallenden und/oder ausserordentlichen Bestandteilen innerhalb der Überflussgröße mit Einfluss auf das verwendete Unternehmensergebnis, sind diese Bestandteile auszuweisen und es ist auf die Auswirkung dieser Bestandteile auf das Unternehmensergebnis einzugehen (die einzelnen Bestandteile sind explizit zu nennen). Bei ausserordentlichen und/oder auffallenden Bestandteilen mit Einfluss auf die verwendete Ergebnisgröße gilt der „Grundsatz der Wesentlichkeit“.
Insbesondere auszuweisende Bestandteile mit Einfluss auf die Überflussgröße sind laut DVFA:
- Behandlung der Kosten des Börsengangs bei Erstemissionen
- Aktivierte Entwicklungskosten und Eigenleistungen und darauf entfallende
Abschreibungen - Ergebniswirkungen aus Rechtsformumwandlungen
- Behandlung von ggf. vorhandenen Verlustvorträgen
- Regelung zu durchgeführten Goodwill-Abschreibungen
- Behandlung von ggf. durchgeführten Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände - Ergebnisse eines durchgeführten Impairment-Tests
- Ergebniswirkungen einer Veränderung der Ausschüttungsquote und dadurch
ausgelöster Steuerwirkungen - Behandlung/Berücksichtigung von Stock-Options-Programmen
- Behandlung/Berücksichtigung von Aktienrückkaufprogrammen.“
Unternehmensbewertung – Multiplikatoren-Verfahren
Für die Unternehmensbewertung anhand des Multiplikatoren-Verfahrens sind die Multiples (EBIT, EBITDA, EPS, etc.) von mindestens zwei aufeinanderfolgenden künftigen Geschäftsjahren zu benutzen. Wenn der Zeitpunkt der Unternehmensbewertung im ersten oder zweiten Quartal eines Jahres liegt, sind für die Berechnung des Unternehmenswertes anhand von Multiples die Ergebnisgrößen des aktuellen und des folgenden Geschäftsjahres benutzt werden. Sollte die Unternehmensbewertung auf Basis von Multiples im dritten oder vierten Quartal eines Jahres erstellt werden, sollten die Ergebnisgrößen des folgenden und des übernächsten Geschäftsjahres als Grundlage für die Anwendung der Multiplikatoren (EBIT, EBITDA, EPS, etc.) benutzt werden.
Bei der Multiple-Bewertung ist die zu Grunde gelegte Anzahl der Aktien zu nennen. Bei der Verwendung der Multiplikatoren gilt: „Grundsätzlich ist laut DVFA für jedes Unternehmen die zur Ermittlung des Multiples herangezogene absolute Überschussgröße und die entsprechende absolute Preisgröße (mit Angabe des gewählten Stichtages) zu publizieren. Dabei ist die Quelle für die verwendeten Daten (z.B. Mai 2005 3 IBES) kenntlich zu machen.“
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