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Unternehmensbewertung bei Inflation: Welchen Einfluss hat die Inflation auf die Unternehmensbewertung?
Jeder Unternehmenswert ist der Barwert Free Cash Flows zukünftiger Perioden. Für einen Unternehmenskäufer stellt sich die Frage, ob seine Investitionsentscheidung (Unternehmenskauf) einen sinnvollen „Konsumverzicht“ im aktuellen Jahr ergibt, wenn er den möglichen, aber unsicheren „Mehrkonsum“ aus den geplanten Renditen auf das eingesetzte Kapital (Kaufpreis) betrachtet. Der Käufer eines Unternehmens wird die erzielbaren Renditen des gekauften Unternehmens mit alternativen Renditen und Risikostrukturen am Kapitalmarkt vergleichen und entscheiden, ob der Kauf des Unternehmens die „Konsummöglichkeiten“ in der Zukunft gegenüber der Alternativanlage erhöht. Eine Unternehmensbewertung anhand der DCF-Methode berechnet den Barwert der Investition (Unternehmenskauf) durch die Diskontierung zukünftiger Free Cash Flows. Die zukünftigen Free Cash Flows werden im Business Plan auf Grundlage „nominaler“ Finanzdaten ermittelt. Die Auswirkungen der Inflation auf z.B. Löhne oder Materialkosten sowie auf Umsätze werden im Business Plan nicht berücksichtigt. Aus diesem Grund ist die Frage, ob das Unternehmen gestiegene Kosten zeitnah bzw. überhaupt durch höhere Preise ausgleichen kann, bzw. ob Lieferanten und Mitarbeiter zeitnah höhere Materialkosten und Löhne durchsetzen können. Ist das Unternehmen nicht in der Lage, gestiegene Kosten durch Preiserhöhungen auszugleichen, sinken die Gewinne in den Planperioden und damit der Unternehmenswert. Bei konsistenter Anwendung der Realrechnung (mit Inflation) und der Nominalrechnung ergibt sich der gleiche Unternehmenswert. Die Inflation hat somit keinen Einfluss auf die Unternehmensbewertung. Zur unterschiedlichen Berechnung auf Basis der Nominalrechnung sowie der Realrechnung: „Unternehmensbewertung: Praxisfälle mit Lösungsskizzen“ von Henselmann/Kniest. Buch bei Amazon.de: Unternehmensbewertung: Praxisfälle mit Lösungen
KP TECH erstellt professionelle und praxisorientierte Unternehmensbewertungen anhand des Discounted Cash Flow Verfahrens (DCF-Verfahren/ DCF-Methode) sowie anhand subjektiver Bewertungsverfahren („Multipleverfahren“ bzw. „Praktikerverfahren“). Kontaktieren Sie KP TECH streng vertraulich unter Telefon +49 89 21 53 66 09-0 oder per E-Mail: info „[at]“ www.tech-corporatefinance.de (bitte „[at]“ durch @ ersetzen à Spamschutz)
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