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IRR – Internal Rate of Return – Interner Zinsfuss bei Venture Capital (VC)
Venture Capital Geber erwarten bei der Investition in ein Start-up Unternehmen eine hohe Verzinsung des Eigenkapitals zum Zeitpunkt des späteren Anteilsverkaufs („Exit“). Nach drei bis fünf Jahren erfolgt der Verkauf der Beteiligung und der Venture Capital Geber rechnet bei der Finanzierung von Start-ups in der Regel mit einer Internal Rate of Return („IRR„) bzw. interner Zinsfuss von 50% auf das eingesetzte Kapital. Der Risikokapitalzins von 50% variiert und ist abhängig von dem technologischen Risiko, dem Marktrisiko (Akzeptanz der Produkte) sowie der Einmaligkeit der Technologie („USP“) und deren Patentierbarkeit. Weiterhin berücksichtig der Venture Capital Geber bei der Unternehmensbewertung den zukünftigen Kapitalbedarf des Start-up. Aufgrund des geplanten zukünftigen zusätzlichen Kapitalbedarfs berechnet er die zu erwartende Verwässerung seiner Anteile durch weitere Beteiligungsrunden („Wachstumsfinanzierungen„, „Bridge Finanzierung„). Jede weitere Finanzierungsrunde wird seine Beteiligungsquote aus dem ersten Investment verringern („verwässern“, Englisch: dilute bzw. dilution). Eine weitere Komponente bei der Einschätzung der Unternehmensbewertung durch den VC-Geber ist der geplante Zeitpunkt eines Exit, bzw. wie lange das investierte Kapital gebunden ist. Unter Einbeziehung dieser Faktoren berechnet der VC-Geber mittels seiner Internal Rate of Return (IRR) bzw. interner Zinsfuss den heutigen Unternehmenswert der geplanten Beteiligung. Beispiel: Ein Start-up Unternehmen plant zum Zeitpunkt der VC-Beteiligung mit einem Umsatz in fünf Jahren von 100 Mio. EUR sowie einem Gewinn vor Steuern von 10 Mio. EUR in fünf Jahren. Setzt der VC-Geber eine Internal Rate of Return (IRR) von 50% an und bei seiner Annahme eines Unternehmenswert von 90 Mio. EUR (z.B. 9x Gewinn vor Steuern) beim Exit in fünf Jahren, so berechnet sich der Unternehmenswert wie folgt: 90 dividiert durch 1,5 hoch 5 = 11,85 Mio. EUR. Dieser Unternehmenswert versteht sich „nach Finanzierung“ bzw. im Englischen „Post Money“ bzw. „Post Money Valuation„. Weiterhin wurde bei diesem vereinfachten Beispiel davon ausgegangen, dass bis zum Exit in fünf Jahren keine weiteren Finanzierungsrunden nötig sind. Bei einer Beteiligung („Finanzierungsrunde„) von 3 Mio. EUR beträgt die Beteiligungsquote der VC-Gesellschaft somit 25,31% (Post Money). Die Berechnung: 3 Mio. EUR dividiert durch 11,85 Mio. EUR Unternehmenswert.
Die Bewertung eines Start-up Unternehmens ist aufgrund der unklaren Zukunft und der meist erheblichen Risiken eine Frage der Verhandlung sowie des „Angebots“ und der „Nachfrage“ und nicht alleine über eine rechnerische Berechnung des Unternehmenswertes möglich. Viele Risiken eines Start-up Unternehmens sind zum Zeitpunkt der Venture Capital Finanzierung nicht bekannt. VC-Geber tendieren zu Recht dazu, die von einem Start-up vorgelegten Planzahlen um 30%-50% zu reduzieren. Die Erfahrung vieler Investments von VC-Gesellschaften hat gezeigt, dass praktisch kein Start-up Unternehmen jemals seine Planzahlen erreicht hat.
Weiterführende Informationen zum den Themen Internal Rate of Return (IRR) und interner Zinsfuss sowie Post Money Bewertung finden Sie zum Beispiel auch bei Wikipedia.
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