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8
Feb

Impairment Test

Posted by KP TECH Corporate Finance in Unternehmensbewertung, Unternehmensfinanzierung, Unternehmensverkauf/ Unternehmenskauf.

Der Impairment Test (Werthaltigkeitsprüfung)

Ein Impairment-Test ist ein sog. Werthaltigkeitsprüfung zur Bewertung von bestimmten Positionen des Anlagevermögens.  Der Impairment-Test ist ein verpflichtender Niederstwerttest auf Basis von US-GAAP und IAS/IFRS. Charakteristisch für den „Impairment-Test“ ist, dass er mindestens einmal jährlich bei nicht planmäßig abgeschriebenen Vermögenswerten durchgeführt wird und dass gegebenenfalls ein neuer Wert der Position des Anlagevermögens, zum Beispiel des Firmenwerts ermittelt wird.

In der Mehrzahl der Fälle beginnt ein Impairment-Test mit der Bestimmung des Nutzungswertes der Vermögensgegenstände. Dieses erfolgt auf Basis einer Cashflow-Berechnung, die in den meisten Unternehmen auf einer Mittelfristplanung von drei oder fünf Jahren basiert. Gemäß den Bilanzierungsstandards US-GAAP und IAS/IFRS sind Cashflows zur Bestimmung des Nutzungswerts um bestimmte Aspekte wie Investitionen und Restrukturierungseffekte zu bereinigen.

Grundsätzlich werden hierbei also die Faktoren die zu einer Wertbeeinträchtigung führen bewertet und diese führen im Falle eines Verlustes  aus den geplanten und abgezinsten Cash-Flows zu einer Abschreibung der entsprechenden Position des Anlagevermögens. Ein Wertminderungsaufwand kann in einem solchen Fall das Konzernergebnis in Abhängigkeit der Umfanges einer solchen Abschreibung wesentlich beeinflussen.

 

Zu den sog. wertbestimmenden Faktoren eines Impairment-Test gehören:

  • zu erwartende, zukünftigen Einzahlungsüberschüsse
  • deren Verteilung auf die zeitlichen Perioden
  • Liquidität des Marktes für eine spätere Veräußerung  (Wie leicht ist das Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt im Markt veräußerbar; besteht genügend Nachfrage?)
  • Annahmen hinsichtlich des Diskontierungszinssatzes (der ebenfalls in den meisten Fällen einen Risikozuschlag enthält) bei der Ermittlung des aktuellen Zeitwertes

 

Neben der Planung der zukünftigen Periodenüberschüsse hat die Berechnung des Diskontierungszinssatz einen nicht unerheblichen Einfluss auf den Zeitwert. Der Diskontierungszinssatz wird berechnet auf Basis des Zinssatzes für eine risikoneutrale Rendite, wie sie z.B. für Staatsanleihen mit bester Bonität gezahlt wird, zu dem ein Risikozuschlag addiert wird. Für die Berechnung des Risikozuschlages bedient man sich des Beta-Faktors. Dieser „Beta-Faktor“ bezeichnet die Volatilität eines Unternehmenswertes auf Basis der Marktkapitalisierung abgeleitet aus den Aktienkursen. Die Schwankung des Gesamtmarktes bzw. des entsprechenden Segmentes also der DAX, MDAX oder TecDAX Unternehmen wird hierbei einem „Betafaktor“ von 1 gleichgesetzt. Schwankt nunmehr der Marktwert eines Unternehmens innerhalb eines Segmentes stärker oder schwächer als der Index, erhöht bzw. verringert sich dieser Beta-Faktor entsprechend.

Grundsätzlich lässt sich bei einem Impairment-Test unterscheiden ein sog. einstufiger Test im Sinne des IAS/IFRS (IAS 36) und einem sog. mehrstufigen Test unter US-GAAP (SFAS 142)

Bei einem einstufigen Test nach IAS/IFRS wird überprüft, ob der derzeitige Buchwert über dem zu erzielenden Betrag dem sog. recoverable amount liegt. Unter diesem erzielbaren Betrag versteht man hierbei den höheren Wert aus Veräußerungspreis und dem ermittelten Nutzungswert. Die Differenz ist der Abschreibungsbetrag der zu einem Wertminderungsaufwand im Sinne des IAS 36.59 führt.

 

Im mehrstufiger Test nach „US-GAAP“ wird in der ersten Stufe der sog. Fair Value d.h. der aktuelle Zeitwert, also der Wert der durch einen hypothetischen Verkauf erzielbar wäre, ermittelt. Dieser wird dann mit dem aktuellen Buchwert verglichen. Ist der sog. „Fair Value“ niedriger als der derzeitige Buchwert, so wird eine zweite Stufe des Tests durchgeführt. In dieser zweiten Stufe, wird die Höhe der Differenz bestimmt. Ist diese positiv, so ergibt dieses den Abschreibungsbetrag im Sinne des SFAS 142.

 

Fazit

Der Kaufpreis (Firmenwert) der im Rahmen der Erstkonsolidierung nach einem Unternehmenskauf auf die erworbenen Vermögensgegenstände und Schulden entsprechend ihrem Fair Value der sog. Purchase Price Allocation verteilt wurden steht bei der zukünftigen Bewertung im Rahmen des Impairment-Test im Mittelpunkt. Von besonderer Bedeutung sind hierbei fast immer die Bewertung von immateriellen Vermögenswerten, also von Marken, Patenten, Kundenstämmen oder Technologien.

Es kann mit Blick auf die derzeit abschwächende Konjunktur und den gestiegenen Risiken für eine Wertminderung davon ausgegangen werden, dass die Überprüfung der Werthaltigkeit des Goodwills und anderer vergleichbaren Vermögenswerte auch in Zukunft ein zentrales Anliegen in Unternehmen bleibt.

KP TECH Corporate Finance unterstützt und begleitet Unternehmen bei der Durchführung und Planung von Impairment-Tests. Kontaktieren Sie uns unter Telefon +49 (0) 89 21 53 66 09-0 oder per E-Mail: info „[at]“ tech-corporatefinance.de (bitte „[at]“ durch @ ersetzen da Spamschutz)

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  • Tagged: Ablauf Unternehmensverkauf, Beta-Faktor, Discounted Cash Flow, Diskontierungszinssatz, Fair Value, IFRS, Impairment-Test, Unternehmensbewertung, Unternehmenswert berechnen, US-GAAP
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