Stimmverbote als Hindernis für Anteilseigner und Investoren
Das gesetzliche Stimmverbot beruht auf dem Grundgedanken, dass Sonderinteressen einzelner Gesellschafter die Beschlussfassung im Rahmen einer Gesellschafterversammlung nicht dominieren sollen. Vor dem Hintergrund der unsicheren Reichweite gesetzlicher Stimmverbote sollten Investoren und Gründer rechtzeitig daher vor Gesellschafterversammlungen d.h. gegebenenfalls bereits in der Vorbereitungs- und Planungsphase prüfen, ob sie tatsächlich von ihrem Stimmrecht in gewollter Weise Gebrauch machen können.