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25
Mai

Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)

Posted by KP TECH Frankfurt in Allgemein, Due Diligence, Unternehmensverkauf/ Unternehmenskauf.

Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)

Am 23.2.2011 hat die Bundesregierung ihren Entwurf für das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) vorgelegt. Dieses soll im kommenden Monat Juni zur Abstimmung in den Bundestag und dann im September 2011 in den Bundesrat eingebracht werden. Diese Reform hat das Ziel, die vorhandenen Instrumentarien zur Sanierung überlebensfähiger Unternehmen zu erweitern. Dieses soll u.a. durch die Einführung eines dem amerikanischen Chapter-11 Verfahren vergleichbaren „Schutzschirmverfahrens“ erfolgen. Gleichzeitig soll dieses mit einer Stärkung der Eigenverwaltung einher gehen und damit Anreize für eine frühzeitige Einleitung von Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen schaffen.

Auf Basis der derzeit im Regierungsentwurf enthaltenen Regelung ist nunmehr vor Bestellung eines Verwalters ein vorläufiger Gläubigerausschuss (vgl. § 56 Abs. 2 InsO-Entwurf) zu den Anforderungen anzuhören. Das Gericht muss im Anschluss diese Anforderungen seiner Verwalterauswahl zugrunde legen. So kann im weiteren Verlauf das Insolvenzgericht den vorgeschlagenen Verwalter nur ablehnen wenn dieser für ein Amt als Verwalters ungeeignet ist (vgl. § 56 Abs. 3 InsO-Entwurf).

Der aktuelle Regierungsentwurf entschärft ebenfalls die bisher übliche Praxis zum Thema der Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters. Der Verwalter soll hierbei nicht schon dadurch ausgeschlossen werden, dass er vom Schuldner selbst oder einem Gläubiger vorgeschlagen wurde (vgl. § 56 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO-Entwurf) bzw. dieser bereits im Vorfeld der Krise den Schuldner beraten (vgl. § 56 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InsO-Entwurf) oder bereits bei der Erstellung eines Insolvenzplanes mitgearbeitet hat (§ 56 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO-Entwurf).

Im Rahmen einer Business Due Diligence in der Einleitung von Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen werden von KP TECH u.a. die folgenden Aspekte untersucht und dokumentiert:

  • Basisdaten des Unternehmens (Unternehmensdaten, Historie, etc.)
  • Strategische Situation (Geschäftspolitiken, Gesamtstrategie, etc.)
  • Externe Rahmenbedingungen (rechtliches, politisches, sozio-demographisches und makroökonomisches Umfeld)
  • Finanzielle Situation (Vermögenslage, Ertragskraft, Cash-flow, Liquidität)
  • Organisatorische und technologische Situation
  • Marktposition, Vertriebs- und Wettbewerbssituation
  • Personalpolitische Situation (Management, Mitarbeiter, etc.)
  • Rechtliche und steuerliche Situation
  • Umwelt- und Altlasten

Darüber hinaus berät KP TECH im Rahmen eines sog. Distressed M&A Verfahrens also bei einer Veräußerung oder einem Erwerb von Unternehmen, die sich in einer Ertrags- oder Liquiditätskrise befinden oder bereits einen Insolvenzantrag gestellt haben. Hierbei übernimmt KP TECH das Projektmanagement des komplexen M&A-Prozesses in einer solchen Sondersituation. Dieses umfasst die Erarbeitung der Verkaufsstrategie und Definition des Transaktionsobjektes über die Strukturierung eines Bieterwettbewerbs bis hin zur Dokumentation und Umsetzung. Wir unterstützen damit eine straffe und strukturierte Prozessführung unter Berücksichtigung der erforderlichen Maßnahmen für eine erfolgreiche und zeitnahe Umsetzung.

KP TECH berät Insolvenzverwalter, Unternehmen und Finanzinvestoren bei nationalen und internationalen Transaktionen auch in Distressed Situationen. Des Weiteren beraten wir im Rahmen von Distressed M&A bei Ausgliederungen von notleidenden Unternehmensteilen die nicht zum Kerngeschäft gehören. Kontaktieren Sie uns unter Telefon  +49 (0) 89 21 53 66 09-0 oder per E-Mail: info „[at]“ tech-corporatefinance.de (bitte „[at]“ durch @ ersetzen da Spamschutz)

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