Unternehmensbewertung

Die Notwendigkeit einer Unternehmensbewertung liegt unter anderem vor bei:

  • Anteilskauf / -verkauf

  • Venture Capital-Transaktion

  • Börsengang

  • Gesellschafterein- oder -austritt

  • Fusion

Die KP TECH bietet Ihnen eine unabhängige Ermittlung des Unternehmenswertes nach den aktuell gängigen Verfahren auch separat von einem M&A-, IPO- oder VC-Auftrag an.

Die Verhandlung eines für Käufer wie Verkäufer annehmbaren Kaufpreis bzw. Verkaufspreis ist entscheidend für den Erfolg einer Unternehmenstransaktion. Verkäufer und Käufer haben naturgemäß unterschiedliche Vorstellungen über die Höhe des Kaufpreises und müssen eine gemeinsame Verhandlungsbasis finden. Bei unterschiedlichen Preisvorstellungen ist die fundierte Unternehmensbewertung eine elementare Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss einer Transaktion. Die Bewertung stellt in den Vertragsverhandlungen zudem eine wichtige Argumentationshilfe dar.

Wir liefern dem Auftraggeber diese Argumentationshilfe in Form einer umfassenden Unternehmensbewertung.

Die Unternehmensbewertung sollte immer mit einer detaillierten Unternehmensanalyse beginnen. Hierbei wird das wirtschaftliche Umfeld, die Branche und das zu bewertende Unternehmen selbst analysiert. Finanzdaten wie Umsätze, EBIT und freie Cash-flows stellen die Ausgangsbasis für die quantitative Prognose der zukünftigen Entwicklung des zu bewertenden Unternehmens dar. Je nach Branche, Unternehmen und Lebenszyklusphase werden bei der Unternehmensbewertung die entsprechenden Bewertungsverfahren angewendet, wie z. B. Multiplikatorverfahren ("Multiples"), Ertragswertverfahren oder Discounted-Cashflow-Methode (s. Abbildung).

Neben den reinen Finanzdaten werden auch Informationen über Management, Mitarbeiter, Produkte bzw. Technik, Kunden etc. in die Betrachtung mit einbezogen.

Zusammenspiel der Bewertungsverfahren

Die Marktbewertungsmethode bzw. Vergleichswertmethode leitet den Unternehmenswert aus den Daten vergleichbarer Unternehmen (Comparable Company) oder Märkte (Market Multiple) ab. Die vergleichbaren Unternehmenswerte können aus Börsenkursen (Similar Public Company) oder erzielten Marktpreisen vergleichbarer Unternehmenstransaktionen (Recent Acquisitions) resultieren. Bei diesen Methoden der Unternehmensbewertung beginnt die Bewertung ebenfalls mit einer detaillierten Unternehmensanalyse.

Die Discounted-Cash-Flow-Methode (DCF-Methode) berechnet den Unternehmenswert aus der Abzinsung der zukünftig verfügbaren Cash Flows und kann auch als Variante der Ertragswertmethode bezeichnet werden. Die DCF-Methode verwendet statt der zukünftigen Erträge die zukünftigen freien Cash Flow´s. Bei der DCF-Methode werden die Varianten "Entity- und Equity-Verfahren" unterschieden. Der Entity-Approach (auch als Bruttoverfahren bezeichnet) basiert auf der Gesamtheit der den Eigen- und den Fremdkapitalgebern zur Verfügung stehenden zukünftigen Free Cash Flows. Im Gegensatz zur indirekten Eigenkapitalbewertung beim Entity-Approach erfolgt die Ermittlung des Unternehmenswertes beim Equity-Approach direkt durch die Diskontierung der ausschließlich dem Eigenkapital zufließenden Cash Flows. Für alle Berechnungen diskontierter Ertragswerte gilt, dass dem durch Abzinsung ermittelten Unternehmenswert immer der Substanzwert des nicht betriebsnotwenigen Vermögens hinzu gerechnet werden muß.

Letztendlich gilt für jede Bewertung: Angebot und Nachfrage bestimmen auch bei einem Unternehmenskauf/-verkauf den Preis.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für die Erstellung einer Unternehmensbewertung. Wir stehen Ihnen deshalb als professioneller Berater im Bereich Unternehmensbewertung bei Ihrem Vorhaben zur Seite - wir verfügen über mehr als 12 Jahre Erfahrung im Bereich der internationalen Corporate Finance Beratung.

Kontaktieren Sie Herrn Klumpp (Managing Partner) unter Telefon direkt 069/ 713786-15 streng vertraulich.



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Weitere Themen und Fragestellungen im Bereich der Unternehmensbewertung sind:


Unternehmensverkauf - Unternehmenskauf - Private Equity - Unternehmensnachfolge - Nachfolgeregelung