Magazin

Unternehmensverkauf: Beispiel für eine Working Capital Definition bei Cash-free/ Debt-free Regelungen

Working Capital Definition und Cash-Free/ Debt-Free Regelungen


Bei Firmenverkäufen wird häufig eine Debt-Free/ Cash-Free Regelung aufgenommen. In diesem Zusammenhang sind sowohl „Debt“ wie „Cash“ und das Working Capital zu definieren. Nachfolgend finden Sie ein Beispiel für eine solche Definition. Diese ist auf einen speziellen Einzelfall ausgelegt und nicht allgemein gültig. Die Working Capital Definition dient somit nur als exemplarisches Beispiel für eine entsprechende Regelung, welche für jede M&A-Transaktion durchaus verhandelt werden kann:

„Working Capital“ ist die Summe aus

(a) Vorräten (§ 266 Abs. 2 B I HGB),

(b) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (§ 266 Abs. 2 B II Nr. 1 HGB),

(c) Forderungen gegen verbundene Unternehmen (§ 266 Abs. 2 B II Nr. 2 HGB), soweit sie aus Lieferungen und Leistungen stammen, und

(d) sonstige Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens (§ 266 Abs. 2 lit. B II Nr. 4 HGB)

abzüglich (kurzfristiges Fremdkapital)


(e) Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (§ 266 Abs. 3 C Nr. 3 HGB),

(f) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (§ 266 Abs. 3 C Nr. 4 HGB) und

(g) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (§ 266 Abs. 3 C Nr. 6 HGB), soweit sie sich auf Lieferungen und Leistungen beziehen.

Einen weiteren Artikel zum Thema Cash-free/ Debt-free Regelungen bei Unternehmensverkäufen finden Sie hier

Das kurzfristige Fremdkapital besteht aus allen kurzfristigen Verbindlichkeiten (Laufzeit <= 1 Jahr). Weiterhin zählen zum kurzfristigen Fremdkapital alle Steuerrückstellungen sowie die sonstigen Rückstellungen und die passive Rechnungsabgrenzungsposten.

Gibt es einen Unterschied zwischen dem Working Capital und dem Net Working Capital?

Nein, das Net Working Capital (NWC) bzw. Nettoumlaufvermögen (NUV) ist nur ein anderer Begriff für das Working Capital. In der deutschen Sprache wird auch der Begriff Betriebskapital benutzt. Das NWC ist ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil jeder Bilanzanalyse.

Gibt es eine optimale Höhe für das Working Capital?

Grundsätzlich ist ein positives Working Capital bzw. Nettoumlaufvermögen anzustreben, den es zeigt, dass das Unternehmen liquide ist. Ein negatives Net Working Capital zeigt immer, dass es ein Finanzierungsproblem im Unternehmen gibt. Das Working Capital im Verhältnis zum Umsatz sollte trotzdem möglichst niedrig sein, denn ein hohes Working Capital im Verhältnis zum Umsatz zeigt, dass das Unternehmen sehr viel Liquidität bindet, z.B. im Lager oder im Forderungsbestand. 

Vor einem Unternehmensverkauf sollte deshalb das Working Capital optimiert werden und monatlich als Zahl festgehalten werden – um zu erkennen ob es saisonale Spitzen oder Tiefen gibt. Ein Käufer wird sich im Rahmen der Kaufpreisdefinition immer eine Mindesthöhe für das Working Capital zusichern lassen. Ist das Working Capital positiv, dann deckt das Umlaufvermögen alle kurzfristigen Verbindlichkeiten ab. Damit ist das Nettoumlaufvermögen ein Indikator für die Zahlungsfähigkeit bzw. die Liquidität des Unternehmens (Liquiditätskoeffizient). 

Bestandteile des Umlaufvermögen sind zum Beispiel Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Erzeugnisse und Vorräte sowie die flüssigen Mittel gehören zum Umlaufvermögen bzw. findet man das Umlaufvermögen anhand der Bilanzpositionen B.I.-IV. (Aktivseite der Bilanz). Je höher das Working Capital ist umso sicherer ist die Liquidität und damit die Handlungsfähigkeit eines Unternehmens. Das Nettoumlaufvermögen ist Bestandteil jeder Bilanzanalyse und ein wesentlicher Bestandteil bei der Verhandlung des Kaufpreises im Rahmen einer M&A Transaktion.

Zusammenfassung – Net Working Capital NWC) bzw. Nettoumlaufvermögen (NUV) bzw. Betriebskapital

  • Das NWC ist eine Bilanzkennzahl
  • Das NWC berechnet sich aus Umlaufvermögen abzüglich der kurzfristigen Verbindlichkeiten und abzüglich der liquiden Mittel
  • Das NWC ist ein Bestandteil des Unternehmensvermögens, welches kurzfristig aus dem Vermögen des Unternehmens finanziert wird
  • Das NWC hat einen direkten Bezug zur Liquidität und damit zur Zahlungsfähigkeit des Unternehmens
  • Damit ist das NWC ein Bestandteil jeder Bilanzanalyse und gilt auch als goldene Bilanzregel

KP Tech Corporate Finance

KP Tech Corporate Finance berät als professioneller M&A-Berater entweder die Käuferseite oder die Verkäuferseite bei M&A-Transaktionen (kein Unternehmensmakler). Im Vorfeld eines geplanten Unternehmensverkaufs analysieren wir zusammen mit unserem Kunden die Möglichkeiten, um das Working Capital zu optimieren. 

Gerne besprechen wir mit Ihnen streng vertraulich die aktuellen Unternehmensbewertungen, sowie die Möglichkeiten und Erfolgswahrscheinlichkeiten bei einem Verkauf Ihres Unternehmens. Kontaktieren Sie KP Tech streng vertraulich entweder über unser Kontaktformular oder telefonisch direkt unter +49 89 21 53 66 09-0 zur Vereinbarung eines persönlichen und unverbindlichen Gesprächs. Profitieren Sie von mehr als 20 Jahren Erfahrung in der internationalen Corporate Finance Beratung.

Thema dieses Artikels: Beispiel einer Working Capital Definition bei Cash-Free/ Debt-Free Regelungen

Weiterführende Artikel zum Thema Working Capital, Cash-Free / Debt-Free Regelungen und M&A

  1. Beispiel: Financial Debt Definition bei Cash-Free/ Debt-Free Regelungen im SPA
  2. Cash-Free und Debt-Free Regelungen in M&A-Verträgen
  3. Information Memorandum beim Unternehmensverkauf
  4. Muster und Beispiele zu Verträgen und Vereinbarungen beim Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf, Private Equity oder Venture Capital
Kontakt KP Tech Corporate Finance M&A Consulting Deutschland Österreich Schweiz

Sie wünschen weitere Informationen?

Als inhabergeführte und unabhängige Unternehmensberatung haben wir uns auf die Corporate Finance Beratung spezialisiert. Schwerpunkte unserer Beratung sind die Themen: Unternehmensverkauf, Unternehmenskauf, Unternehmensbewertung, Unternehmensnachfolge und Private Equity Beratung.

Kontaktieren Sie uns streng vertraulich unter

Telefon +49 89 21536609-0
Streng vertrauliche Nachricht über unser Kontaktformular senden

Kontakt

KP Tech Beratungsgesellschaft mbH
Maximilianstraße 2
80539 München (Deutschland)

Telefon 089 21536609-0
Kontaktformular

Über uns

München • London • Philadelphia

KP Tech berät seit mehr als 20 Jahren mit den M&A-Beratungsschwerpunkten Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf, Unternehmensnachfolge, Beteiligungskapital und Unternehmensbewertung. Zu unseren Kunden zählen kleine und mittelständische Unternehmen sowie internationale Konzerne und Private Equity Gesellschaften. Die meisten unserer Kunden kommen aus Technologie-Sektoren, Services sowie aus dem Consumer & Healthcare Sektor.

Mitgliedschaft

Wir sind Mitglied der Vereinigung Deutscher M&A-Berater (VMA) e. V. – des Zusammenschlusses führender partnergeführter & unabhängiger deutscher M&A-Boutiquen mit Sitz in Frankfurt am Main