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Unternehmensverkauf – Firmenverkauf mit einem M & A Berater

Unternehmensverkauf: Ist es sinnvoll, das eigene Unternehmen ohne einen M&A Berater zu verkaufen?

Die Antwort lautet: selbstverständlich ist es möglich – zu empfehlen ist es aber nicht. Man sollte die folgenden Aspekte bedenken und die Kosten eines Beraters im Verhältnis zu dem Nutzen für den Verkäufer setzen.

Ein Unternehmensinhaber sollte insbesondere die folgenden Aspekte abwägen und sich diese Fragen stellen:

  • Welche Erfahrungen habe ich im Bereich Mergers & Acquisitions?
  • Ist mein Unternehmen auf einen Unternehmensverkauf vorbereitet? Habe ich alle diesbezüglichen Möglichkeiten ausgenutzt, um den Verkauf zu ermöglichen/ erleichtern und den Kaufpreis zu maximieren?
  • Bin ich in der Lage, international potenzielle Käufer zu identifizieren, anzusprechen und Meetings zu arrangieren?
  • Wie ist es mir möglich, potenzielle Käufer anonym anzusprechen und die strikte Vertraulichkeit zu bewahren?
  • Ist mir der Sinn eines guten Information Memorandum´s bekannt bzw. bin ich in der Lage ein professionelles Information Memorandum zu erstellen?
  • Sind mir die aktuellen Unternehmensbewertungen bekannt, welche für mein Unternehmen relevant sind? Kenne ich Untergrenzen und Obergrenzen möglicher Bewertungen meines Unternehmens oder verkaufe ich unter Wert bzw. finde ich keinen Käufer, da meine Bewertungsvorstellungen wesentlich über den Bewertungen potenzieller Käufer liegen werden?
  • Kenne ich die Unterschiede zwischen einem Käufer freundlichen Letter of Intent und einem käuferfreundlichen Unternehmenskaufvertrag (englisch: Sales and Purchase Agreement) und einem verkäuferfreundlichen Letter of Intent bzw. Unternehmenskaufvertrag? Wie gut ist meine Kenntnis über mögliche Deal-Breaker?
  • Wie gut ist meine Kenntnis über alternative Transaktionsstrukturen, wie z.B. Earn-Out Regelungen, Call-/ Put Optionen, Verkäuferdarlehen, Besserungsscheine, etc.?
  • Wie stelle ich sicher, dass ich mit mehreren potenziellen Käufern parallel Gespräche führen kann und Druck in den M&A-Prozess bringen kann, um den M&A-Prozess schnell und zu einer günstigen Unternehmensbewertung abzuschliessen?
  • Bin ich in der Lage M&A-Vertragsverhandlungen zu führen, wenn der Käufer mit einem professionellen Verhandlungsteam in die Vertragsverhandlungen geht?
  • Kenne ich mögliche Fallen in einem Letter of Intent sowie in Unternehmenskaufverträgen?
  • Wie hoch ist das Risiko, dass ich mich über viele Monate zu intensiv um den Unternehmensverkauf bemühe und das operative Geschäft meines Unternehmens darunter leiden wird? Jede Schwäche im operativen Geschäft wird den Kaufpreis reduzieren und im Extremfall zum Abbruch der Gespräche durch den Käufer führen!

Wenn Sie diese Fragen alle positive für sich beantworten können, dann sollten Sie Ihr Unternehmen ohne einen professionellen M&A-Berater verkaufen. Unsere Empfehlung lautet: schalten Sie immer einen erfahrenen M&A-Berater ein – Sie sparen erheblich an Zeit, viel Geld und schonen Ihre Nerven. Bedenken Sie auch die Tatsache, dass es im angelsächsischen Raum nicht ohne Grund seit 20 Jahren gängige Praxis eines Unternehmensverkauf ist, auf jeden Fall einen Profi zu beauftragen – für das wichtigste Thema im Zeitablauf des eigenen Unternehmens…

Besteuerung beim Firmenverkauf von GmbH Anteilen, welche von einer Privatperson gehalten werden

Beim Unternehmensverkauf von GmbH Anteilen durch eine Privatperson macht es einen großen Unterschied, ob die verkauften GmbH Anteile von einer Privatperson im privaten Vermögen gehalten wurden oder ob diese im Betriebsvermögen (z.B. einer anderen Gesellschaft, welche wiederum der Privatperson gehört) veräußert wurden. Beim Verkauf von GmbH Anteilen kommt das Teileinkünfteverfahren zur Anwendung. 

Beim Unternehmensverkauf sind 60 % des Gewinns aus dem Verkauf von GmbH Anteilen steuerpflichtig. Werden GmbH Anteile beim Firmenverkauf wiederum von einer Kapitalgesellschaft gehalten, kommt es erst zu einer relevanten Steuerlast, wenn die Gewinne aus dieser haltenden Kapitalgesellschaft ausgeschüttet werden. Aus diesem Grund empfehlen wir allen Unternehmern, spätestens 7 Jahre vor einem geplanten Unternehmensverkauf die Anteile vom Privatvermögen in eine GmbH zu übertragen – und dabei einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.

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Als inhabergeführte und unabhängige Managementberatung haben wir uns auf die Corporate Finance Beratung spezialisiert. Unsere Kunden aus dem Mittelstand in Deutschland, Österreich und der Schweiz profitieren von mehr als 20 Jahren Erfahrung in der internationalen Corporate Finance Beratung. Schwerpunkte unserer Beratung sind die Themen: Unternehmensverkauf, Unternehmenskauf, Unternehmensbewertung, Unternehmensnachfolge sowie Private Equity Beratung.

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Thema dieses Artikels Unternehmensverkauf: Ist es sinnvoll, das eigene Unternehmen ohne einen M&A Berater zu verkaufen? M&A Beratung beim Unternehmensverkauf im Mittelstand in Deutschland, Österreich und der Schweiz


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