Beitrags-Archiv für die Kategory 'Unternehmensnachfolge'

Deutlich mehr Private Equity-Investitionen im Jahr 2010 – Positiver Ausblick für 2011

Mittwoch, 2. März 2011 10:39

“Der deutsche Beteiligungskapitalmarkt hat deutlich an Stabilität gewonnen” so die Einleitung der Pressemeldung des Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. (BVK) in seiner Pressekonferenz vom 2.3.2011.

Nach Auskunft des BVK stiegen die Investitionen in Deutschland gegenüber dem Vorjahr um 59 % auf 4,44 Mrd. €. Dabei wurden 2010 nach Informationen des BVK rund 1.300 zumeist kleine und mittlere Unternehmen mit Beteiligungskapital finanziert. Die Mehrheit der Investitionen entfiel wie im Vorjahr 2009 auf Mehrheitsbeteiligungen sog. Buy-Outs mit einer Investitionssumme von insgesamt 2,52 Mrd. €. Mehr als drei Viertel der vom BVK im Rahmen der Private Equity-Prognose 2011 befragten Beteiligungsgesellschaften gehen für 2011 mit einem Anstieg der Beteiligungen in ihrem Bereich aus. Die vom BVK befragten 132 Beteiligungsgesellschaften sind im Bereich Wachstumsfinanzierungen/Buy-Outs deutlich optimistischer als im Segment der Seed- und Venturefinanzierung.

Für den Buy-Out Bereich nannten zwei Drittel der vom BVK befragten Gesellschaften Secondary Buy-Outs als wichtigste Dealflow-Quelle. Übernahmen von Konzern- oder Unternehmensteilen und Wachstumsfinanzierungen bzw. Minderheitsbeteiligungen bei Familienunternehmen wurden in der Umfrage des BVK im Anschluss genannt.

Optimistisch sind als Ergebnis der BVK Umfrage die  Beteiligungsgesellschaften hinsichtlich Exit-Szenarien für Portfoliounternehmen. 80 % der vom BVK befragten Beteiligungsgesellschaften erwarten eine Zunahme der Unternehmensverkäufe. Besonders positiv wird die Möglichkeit der Verkäufe an strategische Investoren (Trade Sales) beurteilt. Aber auch Börsengängen (IPO’s) von Portfoliounternehmen werden zunehmend bessere Chancen von den befragten Beteiligungsgesellschaften eingeräumt. In der BVK Befragung gaben rund ein Viertel der Befragten an, mindestens über ein börsenreifes Unternehmen im Portfolio zu verfügen. Insgesamt wurden von den befragten Beteiligungsgesellschaften 46 Portfoliounternehmen als börsenreif beurteilt. Weitere Details und Informationen zur Private Equity-Prognose 2011 finden Sie beim Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. (BVK).

KP TECH Corporate Finance: Als inhabergeführte und unabhängige Managementberatung hat sich KP TECH Corporate Finance auf die Mergers & Acquisitions Beratung spezialisiert. Unsere Kunden profitieren von mehr als 12 Jahren Erfahrung in der internationalen Corporate Finance Beratung.  Schwerpunkte unserer Beratung sind die Themen: Unternehmensverkauf, Unternehmenskauf,  Unternehmensbewertung, Unternehmensnachfolge,  MBO, MBI, Venture-Capital , Private Equity, sowie die IPO-Beratung.

Kontaktieren Sie Dirk Middelhoff, Director der KP TECH unter direkt Telefon +49 (0) 69 713786-25 oder per E-Mail: middelhoff „[at]“ tech-corporatefinance.de (bitte „[at]“ durch @ ersetzen da Spamschutz)

Thema: Allgemein, Börsengang-IPO, Management-Buy-In/ Management-Buy-Out, Private Equity, Unternehmensbewertung, Unternehmensfinanzierung, Unternehmensnachfolge, Unternehmensverkauf/ Unternehmenskauf, Venture Capital | Kommentare deaktiviert | Autor:

Mediation im M&A Prozess

Donnerstag, 1. April 2010 10:07

Mediation als Methode des Konfliktmanagements im M&A Prozess

Als inhabergeführte und unabhängige Managementberatung hat sich KP TECH Corporate Finance auf den Bereich Corporate Finance spezialisiert. Unsere Kunden profitieren von mehr als 10 Jahren Erfahrung in der internationalen Corporate Finance Beratung.

Produkt- und Dienstleistungsunternehmen aus Technologie-Sektoren stehen wir als kompetenter Ansprechpartner bei Fragestellungen auf den Gebieten Mergers & Acquisitions, Unternehmensbewertung, Unternehmensfinanzierung, Venture Capital und Private Equity, IPO, Post Merger Integration, Business Due Diligence, Management Buy-In/ -Out und Unternehmensnachfolge zur Verfügung.

Eine Kombination dieser Faktoren ermöglicht uns, einen konstruktiven Dialog zwischen M&A (Mergers & Acquisitions) Teilnehmern oder Beteiligten zu fördern und eine für beide Seiten vorteilhafte Lösungen zu finden. Hierbei entwickeln wir im Rahmen der Mediation optimale Lösungen, die die Anforderungen aller Beteiligten in Streitigkeiten berücksichtigt.

Konfliktpotenzial im M&A Prozess

In der  Zusammenarbeit im Rahmen eines M&A Prozesses, entstehen immer wieder Konflikte oder konfliktträchtige Situationen zwischen den Parteien. Derartige Situationen sind dadurch gekennzeichnet, dass die gemeinsame Kommunikation der Beteiligten zumeist nicht mehr konstruktiv verläuft, emotional geprägt oder auf ein Mindestmaß reduziert ist, bzw. als vollkommen abgebrochen bewertet werden kann. Einigungschancen werden hierbei vertan, weil die Parteien in den jeweiligen Positionen verharren, allein in rechtlichen Ansprüchen denken oder stereotyp um wechselseitige Konzessionen und Zugeständnisse ringen, statt nach innovativen Drittlösungen zu suchen.

Was genau ist Mediation?

Die Mediation ist immer ein freiwilliges Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Die Mediation versucht unter Hinzuziehung eines sog. allparteilichen Dritten (Mediator), eine selbstbestimmte und von allen Beteiligten akzeptierte Problemlösungen zu erarbeiten. Im Gegensatz zum gerichtlichen Verfahren oder der Schlichtungen, liegt das Ergebnis der Mediationssitzungen immer allein in den Händen der beteiligten Parteien.

Mediation wird heute in verschiedenen wirtschaftlichen Bereichen angewandt. Das kooperative Grundelement der Mediation, fördert hierbei die Bemühungen um friedliche und produktive Formen der Einigung. Mediation eröffnet zudem einen interessenorientierten Weg aus konfliktären Situationen. Wo das Recht zu meist häufig nur schematische Antworten kennt, finden im Rahmen einer Mediation die Konfliktparteien häufig eine individuelle und differenzierte Lösung für ihr spezifisches (M&A) Problem.

Mediationsverfahren sparen in der Regel Zeit und Geld. Mediationsverfahren sind darüber hinaus nicht so langwierig wie Gerichtsverfahren. Häufig legt Mediation hierbei den Grundstein für eine nachhaltig und stimmige Geschäftsbeziehung.

Wie unterstützen wir Sie im Rahmen einer M&A Mediation?

Konkret unterstützen wir Sie im Rahmen einer Mediation bei der Erarbeitung bzw. Klärung folgender Fragen:

- Was ist Ihr Ziel? Worum geht es Ihnen bzw. was wollen Sie definitiv erreichen?

- Welches Ergebnis möchten Sie auf jeden Fall vermeiden bzw. auf jeden Fall erreichen?

- Welche Ziele und Interessen könnte die andere Partei haben?

- Welche Möglichkeiten sehen Sie, Ihr Ziel zu verwirklichen ohne die andere Partei und mit der anderen Partei?

- Wie gut sind Ihre Alternativen bzw. gibt es alternative Szenarien?

- Was würde passieren, wenn Sie sich nicht einigen?

KP TECH Corporate Finance unterstützt Technologieunternehmen bei der Ausarbeitung der Akquisitionsstrategie, bei der Vorbereitung und Umsetzung des M&A-Prozess sowie bei der Post-Merger-Integration. Profitieren Sie von mehr als 12 Jahren Erfahrung in der internationalen Beratung bei Unternehmenskäufen und Unternehmensverkäufen. Namhafte nationale und internationale Kunden waren und sind aktuell Kunden der KP TECH im Thema Unternehmensakquisitionen, Mediation und Akquisitionsstrategien. Kontaktieren Sie Dirk Middelhoff, Director der KP TECH unter direkt Telefon +49 (0) 69 713786-25 oder per E-Mail: middelhoff „[at]“ tech-corporatefinance.de (bitte „[at]“ durch @ ersetzen da Spamschutz)

Thema: Allgemein, Unternehmensnachfolge, Unternehmensverkauf/ Unternehmenskauf | Kommentare deaktiviert | Autor:

Unternehmensbewertung nach der Erbschaftssteuerreform 2008

Donnerstag, 7. Januar 2010 11:09

Unternehmensbewertung

Das seit dem 01.01.2009 geltende neue Erbschafts- und Schenkungssteuerecht führt neben wesentlichen Steuererleichterungen beim Umgang mit Betriebsvermögen und Gesellschaftsanteilen auch zu einer praxisnahen und damit in vielen Fällen einheitlicheren Bewertung. Ein weiterer Treiber der Reform war ebenfalls die Tatsache, dass die Anwendung des bis dahin nach dem Erbschaftsteuergesetz vorgeschriebenen Stuttgarter Verfahrens, nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2006, mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Auf Basis der “Erbschaftsteuerreform” wird das Betriebsvermögen nunmehr grundsätzlich mit seinem so genannten „gemeinen Wert“ angesetzt (§ 109 Abs. 1 BewG). Es entfällt somit die bisher vorhandene Rechtsformabhängigkeit mit der teilweise unterschiedlichen Bewertung von Beteiligungen an Personen- oder Kapitalgesellschaften.

In der Praxis bildet sich der “Verkehrswert” durch einvernehmliche Festlegung des Preises zwischen Käufer und Verkäufer. In Erb- bzw. Schenkungsfällen scheidet diese einvernehmliche Bewertung aus, da es in der Regel nicht zu einer Transaktion das heißt, zu einem Verkauf kommt. Für Anteile an Kapitalgesellschaften wie einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Aktiengesellschaft (AG), kommt vorrangig eine Bewertung auf Basis eines aktuellen Kurswertes, einer Kaufpreisableitung oder nach einer im gewöhnlichen Geschäftsverkehr üblichen Bewertungsmethode in Frage.

Für Anteile an börsennotierten Kapitalgesellschaften ist eine Bewertung auf Basis des § 11 Abs. 1 BewG grundsätzlich unverändert geblieben. Es gilt der Börsenkurs am jeweiligen Stichtag, der für die Bewertung maßgeblich ist. Für die Bewertung nicht öffentlich notierter Anteile an Kapitalgesellschaften und ebenfalls für Einzelunternehmen bzw. mitunternehmerische Beteiligungen besteht im Sinne des § 11 Abs. 2 BewG, die Möglichkeit einer Bewertung auf Basis:

- Eines Kaufpreis aus Verkäufen unter Dritte die weniger als ein Jahr zurück liegen, auch “Marktwertmethode” genannt

- Schätzung nach zukünftigen und geplanten Ertragsaussichten, über die Methoden der Gesamtbewertungs- bzw. Ertragswertverfahren

-Die Aufstellung und Bewertung der Einzelwirtschaftsgüter, im Rahmen eines Einzelbewertungs- bzw. Substanzwertverfahren

- Eine andere anerkannte, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nicht steuerliche Zwecke verwendete Methode

Bewertung an Hand eines erzielten Verkaufspreises

Auf Basis des Bewertungsgesetzes (“BewG“) gilt als vorrangige Bewertungsmethode, eine Bewertung mit dem Kaufpreis aus Verkäufen unter Dritten. Dabei werden Transaktionen, die länger als ein Jahr zurückliegen für eine Bewertung nicht mehr berücksichtigt. Dieses gilt ebenfalls für Verkäufe, die zeitnah, also unmittelbar nach dem Erbfall bzw. der Schenkung stattgefunden haben. Denkbar sind hierbei Transaktionen, bei denen Anteile an der Gesellschaft in der Vergangenheit durch einen Gesellschafter an einen fremden Dritten veräußert wurden oder z.B. im Rahmen einer Kapitalerhöhung, mit Hinzutreten neuer Gesellschafter.

Bewertung nach den zukünftigen Ertrags- und Überschussaussichten

Kann eine Wertermittlung aus den zurückliegenden Verkäufen nicht ermittelt werden, so ist die Wertermittlung auf der Grundlage der zukünftigen Ertragsaussichten zu schätzen. In Frage kommen hierbei das Ertragswertverfahren nach dem IDW S1, die Discounted Cash-Flow Methode (“DCF”) sowie andere branchenübliche Verfahren wie z.B. Multiplikatoren (Comparable Company Analysis), die auf Basis von Ertragskennzahlen angewendet werden.

Die Discounted Cash-Flow Methode (DCF) ist ein Verfahren, welches aus der anglo-amerikanischen Bewertungspraxis hervorgeht und sich auch in Deutschland etabliert hat. Hierbei werden zukünftige Einzahlungsüberschüsse einschließlich der Zinsen auf das Fremdkapital des Unternehmens mit dem gewogenen Kapitalkostensatz der im Unternehmen gebundenen finanziellen Mittel abgezinst. Neben der Planung der zukünftigen Periodenüberschüsse hat die Berechnung des Diskontierungszinssatz einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Bewertung. Der Diskontierungszinssatz wird hierbei berechnet auf Basis des Zinssatzes, wie er für eine risikoneutrale Anlage z.B. für Staatsanleihen mit bester Bonität gezahlt wird. Zu diesem Wert wird ein Risikozuschlag addiert. Für die Berechnung des Risikozuschlages bedient man sich eines so genannten Beta-Faktors. Dieser Beta-Faktor bezeichnet die Volatilität eines Unternehmenswertes auf Basis der Marktkapitalisierung. Die Schwankung des Gesamtmarktes bzw. des entsprechenden Segmentes wird hierbei einem Betafaktor von 1 gleichgesetzt. Schwankt nunmehr der Marktwert eines Unternehmens innerhalb eines Segmentes stärker oder schwächer als der Index, erhöht bzw. verringert sich dieser Beta-Faktor.

Bewertung auf Basis der vorhandenen Einzelwirtschaftsgüter

Liegt der ermittelte Wert auf Basis des vereinfachten “Ertragswertverfahren” unter der Summe des Substanzwertes, so scheidet das Ertragswertverfahren für die Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage aus. Für die Ermittlung des Substanzwertes ist eine Bestandsaufnahme und Einzelbewertung aller Wirtschaftsgüter zum Besteuerungszeitpunkt notwendig. Sinnvoll erscheint dieses Verfahren daher, wenn sich im Betriebsvermögen wenige, jedoch unter Bewertungsgesichtspunkten „wertvolle“ Einzelpositionen wie z.B. ungenutzte Grundstücke befinden. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers findet eine Berücksichtigung der bei einer Veräußerung anfallenden Liquidationskosten nur dann Anwendung, wenn die Gesellschaft tatsächlich liquidiert wird.

Andere Bewertungsmethoden und Verfahren

Es besteht letztlich die Wahlmöglichkeit, das Betriebsvermögen auf Basis einer anderen, üblichen und anerkannten Bewertungsmethode zu bewerten. Ob eine andere, gebräuchliche Bewertungsmethode im Einzelfall üblich ist, muss im jeweiligen Fall nachgewiesen und begründet werden. Es kann damit gerechnet werden, dass hier in der Zukunft von der Finanzverwaltung bekannt gegeben wird, welche anderen Verfahren und Methoden anerkannt werden.

Fazit

Die Erbschaftsteuerreform die mit Wirkung zum 01.01.2009 in Kraft getreten ist, greift wie keine andere Änderung zuvor in die Besteuerung von unentgeltlichen Erwerben ein. Demographisch bedingt, wird in Zukunft eine große Anzahl von Betriebsvermögen auf die kommende Generation übergehen. Das neue Erbschaftsrecht verfolgt hierbei als Bewertungsziel die verkehrswertenahe Bewertung auf Basis der Ermittlung des gemeinen Wert/Verkehrswertes. Hierbei finden neben dem vereinfachten Ertrags- und Substanzwertverfahren auch Methoden des gewöhnlichen Geschäftsverkehres ihre Anwendung. Es ist daher davon auszugehen, dass Wertermittlungsverfahren auf Basis von Discounted Cash-Flow oder Multiplikatoren Methoden auch vermehrt Einzug in diesen nicht transaktionsbasierenden Bereich halten. Kritisch anzumerken bleibt, dass bestimmte Regelungen wie im Bereich der tatsächlichen Verkäufe innerhalb eines Jahres (Bewertung nach Verkaufspreis), eine mögliche Korrektur eines inzwischen niedrigeren Verkehrswertes nicht erlaubt. Als ebenfalls problematisch kann angesehen werden, dass Überbewertungen auf Basis des vereinfachten Ertragswertverfahren auf Basis des §§ 199ff BewG nur durch externe Ertragsbewertungen (“Multiplikatoren” oder “DCF Verfahren“) abgewendet werden können.

KP TECH Corporate Finance erstellt für Unternehmen und Gesellschafter Unternehmensbewertungen auf Basis geeigneter Bewertungsmethoden. Kontaktieren Sie Dirk Middelhoff, Director der KP TECH unter direkt Telefon +49 (0) 69 713786-25 oder per E-Mail: middelhoff „[at]“ tech-corporatefinance.de (bitte „[at]“ durch @ ersetzen da Spamschutz)

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