Beitrags-Archiv für die Kategory 'Unternehmensbewertung'

Unternehmensbewertung – Unternehmensplanung – integrierte Finanzplanung

Donnerstag, 12. Januar 2012 8:30

Unternehmensbewertung – Grundlage ist eine valide Unternehmensplanung

Vor Durchführung der Unternehmensbewertung anhand der bei M&A-Transaktionen relevanten Bewertungsmethoden (DCF-Methode, Multiple-Methode) ist eine Bottom-up Planung der Finanzen notwendig. Die Finanzplanung sollte dabei einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren (Detailphase) und weiteren 5 Jahren (Grobplanung) umfassen. Es sollte sich um eine integrierte Finanzplanung handeln, welche eine GuV-Planung, eine Bilanz-Planung und eine Cash Flow-Planung beinhaltet. Grundlagen für die integrierte Finanzplanung sind:

  • eine detaillierte Analyse der Markt- und Wettbewerbssituation
  • eine SWOT-Analyse bei der die Stärken und Schwächen sowie die Chancen und Risiken herausgearbeitet werden (Chancen- und Risikoprofils)
  • die Finanzplanung muss plausibel und nachvollziehbar sein
  • es sollten verschiedene Szenarien aufgezeigt werden (Best Case, Worst Case)

KP TECH erstellt professionelle Unternehmensbewertungen anhand der in der M&A-Praxis relevanten Bewertungsverfahren (DCF-Methode, Multiple-Methode). Bei der Erstellung der Unternehmensbewertung erstellen bzw. überarbeiten wir die integrierte Finanzplanung und gehen dabei auf die oben genannten Aspekte ein (Markt- und Wettbewerbsanalyse, SWOT-Analyse, Szenarien). Weiterhin führen wir bei er Erstellung einer Unternehmensbewertung auch eine erste kurze Due Diligence durch (Financial Due Diligence, Management Due Diligence) und beraten unsere Kunden bei der wertorientierten Unternehmensführung.

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Unternehmensbewertung anhand von Multiples (Multiplikatoren-Verfahren)

Dienstag, 10. Januar 2012 13:17

Überschussgrößen bei der Unternehmensbewertung anhand von Multiples (“Multiple-Bewertung”) laut DVFA

Die DVFA GmbH (bzw. die DVFA-Kommission “Standards für Researchberichte”) hat im DVFA-Leitfaden für Unternehmensbewertungen im Aktienresearch zum Thema Unternehmensbewertung anhand von Multiples (“Multiplikatoren-Verfahren“) die folgenden Grundsätze ausgearbeitet (Quelle: DVFA):

Die Grundlage für eine Unternehmensbewertung anhand von Multiples ist der Konzernabschluss. Abweichungen von dieser Grundlage sind in der vom Bewerter erstellten Unternehmensbewertung zu begründen. Bei der Multiple-Bewertung anhand von den Überschussgrößen EBIT, EBITDA, EPS, etc. sollte die bei der Unternehmensbewertung benutzte Überschussgröße (Ergebnis laut IAS, – lt. GAAP, Ergebnis nach DVFA/SG) kenntlich gemacht werden.

Bei auffallenden und/oder ausserordentlichen Bestandteilen innerhalb der Überflussgröße mit Einfluss auf das verwendete Unternehmensergebnis, sind diese Bestandteile auszuweisen und es ist auf die Auswirkung dieser Bestandteile auf das Unternehmensergebnis einzugehen (die einzelnen Bestandteile sind explizit zu nennen). Bei ausserordentlichen und/oder auffallenden Bestandteilen mit Einfluss auf die verwendete Ergebnisgröße gilt der “Grundsatz der Wesentlichkeit”

Insbesondere auszuweisende Bestandteile mit Einfluss auf die Überflussgröße sind laut DVFA:

  • “die Behandlung der Kosten des Börsengangs bei Erstemissionen
  • aktivierte Entwicklungskosten und Eigenleistungen und darauf entfallende
    Abschreibungen
  • die Ergebniswirkungen aus Rechtsformumwandlungen
  • die Behandlung von ggf. vorhandenen Verlustvorträgen
  • die Behandlung von ggf. durchgeführten Goodwill-Abschreibungen
  • die Behandlung von ggf. durchgeführten Abschreibungen auf immaterielle
    Vermögensgegenstände
  • die Ergebnisse eines durchgeführten Impairment-Tests
  • die Ergebniswirkungen einer Veränderung der Ausschüttungsquote und dadurch
    ausgelöster Steuerwirkungen
  • die Behandlung/Berücksichtigung von Stock-Options-Programmen
  • die Behandlung/Berücksichtigung von Aktienrückkaufprogrammen.”

Für die Unternehmensbewertung anhand des Multiplikatoren-Verfahrens sind die Multiples (EBIT, EBITDA, EPS, etc.) von mindestens zwei aufeinanderfolgenden künftigen Geschäftsjahren zu benutzen. Wenn der Zeitpunkt der Unternehmensbewertung im ersten oder zweiten Quartal eines Jahres liegt, sind für die Berechnung des Unternehmenswertes anhand von Multiples die Ergebnisgrößen des aktuellen und des folgenden Geschäftsjahres benutzt werden. Sollte die Unternehmensbewertung auf Basis von Multiples im dritten oder vierten Quartal eines Jahres erstellt werden, sollten die Ergebnisgrößen des folgenden und des übernächsten Geschäftsjahres als Grundlage für die Anwendung der Multiplikatoren (EBIT, EBITDA, EPS, etc.) benutzt werden. Bei der Multiple-Bewertung ist die zu Grunde gelegte Anzahl der Aktien zu nennen. Bei der Verwendung der Multiplikatoren gilt:  “Grundsätzlich ist laut DVFA für jedes Unternehmen die zur Ermittlung des Multiples herangezogene absolute Überschussgröße und die entsprechende absolute Preisgröße (mit Angabe des gewählten Stichtages) zu publizieren. Dabei ist die Quelle für die verwendeten Daten (z.B. Mai 2005 3 IBES) kenntlich zu machen.”

KP TECH Corporate Finance: Als inhabergeführte und unabhängige Managementberatung hat sich KP TECH Corporate Finance auf die Mergers & Acquisitions Beratung spezialisiert. Unsere Kunden profitieren von mehr als 13 Jahren Erfahrung in der internationalen Corporate Finance Beratung. Schwerpunkte unserer Beratung sind die Themen: Unternehmensverkauf, Unternehmenskauf, Unternehmensbewertung, Unternehmensnachfolge, MBO, MBI, Venture Capital Beratung, Private Equity Beratung sowie IPO-Beratung. Kontaktieren Sie Herrn Michael Klumpp, Managing Partner der KP TECH unter direkt Telefon +49 (0) 69 713786-15 oder per E-Mail: klumpp „[at]“ tech-corporatefinance.de (bitte „[at]“ durch @ ersetzen da Spamschutz)

Weitere Artikel zur Unternehmensbewertung im KP TECH Blog:

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Discounted Cash Flow Verfahren (DCF-Verfahren)

Freitag, 6. Januar 2012 22:49

Discounted Cash Flow Verfahren (DCF-Verfahren)

Im Rahmen von Unternehmenskäufen und Unternehmensverkäufen wird seit einigen Jahren immer stärker das Discounted Cash Flow-Verfahren (“DCF-Verfahren”) zur Berechnung des Unternehmenswertes bevorzugt. Das Ertragswertverfahren dagegen rückt in der täglichen M&A-Praxis bei den objektiven Verfahren der Unternehmensbewertung auf den “zweiten” Platz. Im Rahmen von grenzüberschreitenden Unternehmenskäufen/ -verkäufen kommt das Ertragswertverfahren nie zur Anwendung, da es im Ausland nicht benutzt wird. Nachdem das Institut der Deutschen Wirtschaftsprüfer (IDW) im Jahr 2000 mit dem sogenannten IDW Standard S1 das DCF-Verfahren als gleichwertiges Bewertungsverfahren im Vergleich zum Ertragswertverfahren anerkannt hat, hat sich die Anwendung des DCF-Verfahrens in Deutschland in der täglichen M&A-Praxis immer stärker durchgesetzt.

Grundlagen der DCF-Methode

Das Discounted Cash Flow (DCF) Verfahren ermittelt den Unternehmenswert mittels der Diskontierung der Cash Flows; genauer gesagt mittels der Diskontierung der Free Cash Flows. Bei der Anwendung der DCF-Methode unterscheidet man zwischen zwei Berechnungsmethoden: dem Bruttoverfahren und dem Nettoverfahren.

Bei dem Bruttoverfahren (englisch “Entity Method“, Bruttokapitalisierung) wird der Unternehmenswert in zwei Schritten berechnet. Zuerst wird der gesamte Unternehmenswert durch die Diskontierung (“Abzinsung”) der in den einzelnen Planjahren errechneten Free Cash Flows ermittelt. Der „gesamte Unternehmenswert“ beinhaltet das Eigenkapital und das Fremdkapital und ignoriert die Struktur aus Eigenfinanzierung und Fremdfinanzierung. Der gesamte Unternehmenswert ist damit der Wert des Eigenkapitals und des Fremdkapitals und wird im Englischen als „Enterprise Value“ bezeichnet. Im zweiten Schritt wird bei der Anwendung des Bruttoverfahrens (englisch “Entity Method“) der Wert des Eigenkapitals (englisch „Equity Value“) errechnet. Gerade im Rahmen von Gesprächen und Verhandlungen bei M&A-Transaktionen stellt man in der Praxis eine gewisse Unkenntnis in der Unterscheidung zwischen Entity Value und Enterprise Value fest, bzw. kommt es bei in M&A-Transaktionen unerfahrenen Parteien häufig zu Verwechslungen und Missverständnissen, welchen Unternehmenswert man nun eigentlich im Gespräch meinte. Als Unternehmenswert bei einem Unternehmensverkauf bekommt der Verkäufer („Eigenkapitalgeber“) den Equity Value, also den Wert des Eigenkapitals als Kaufpreis bezahlt und nicht den gesamten Unternehmenswert, bzw. nicht den Enterprise Value. Bei der Berechnung des Enterprise Values („Bruttokapitalwert“, „Bruttokapitalisierung“) unterscheidet man drei Ansätze:

  1. Gewogene durchschnittliche Kapitalkosten oder im Englischen „WACC“ (Weighted Average Cost of Capital“)
  2. Total Cashflow (abgekürzt auch „TCF“)
  3. Adjusted Present Value (abgekürzt auch „APV“)

Im Rahmen des Nettoverfahrens (englisch „Equity Method“, Nettokapitalisierung) berechnet man den Unternehmenswert in einem Schritt. Bei der Berechnung werden die Cashflows, welche den Eigenkapitalgebern „gehören“, auf den heutigen Tag ab diskontiert. Zur Diskontierung kommt der Zinssatz zur Anwendung, welchen die Eigenkapitalgeber als vergleichbare Rendite für ihre Alternativanlagen (mit vergleichbarer Risikostruktur) fordern. Vereinfacht gesagt handelt es sich bei dem Equity-Verfahren um das direkt Pendant zum deutschen Ertragswertverfahren.

In der M&A-Praxis sehen wir praktisch ausschliesslich die Anwendung des Entity-Verfahrens im Rahmen der Nutzung der Discounted Cash Flow Methode – unter Verwendung des WACC. Aus diesem Grund gehen wir im nächsten Schritt auf die Berechnung des WACC bzw. der gewogenen durchschnittlichen Kapitalkosten ein.

WACC (Weighted Average Cost of Capital)

Wie weiter oben bereits ausgeführt, wird mit dem über das WACC-Verfahren errechneten Zinssatz der gesamte Unternehmenswert (Enterprise Value) ausgerechnet. Hierzu werden die Free Cash Flows der Planjahre mit diesem Zinssatz auf den heutigen Tag ab diskontiert. Die diskontierten Free Cash Flows werden im nächsten Schritt addiert. Von diesem addierten Wert wird der Marktwert des Fremdkapitals abgezogen. Weiterhin wird das sogenannte „nicht betriebsnotwendige Vermögen“ (z.B. überschüssige Finanzmittel, welche nicht für die Finanzierung der Planzahlen benötigt werden, oder auch nicht genutzte Gebäude, Anlagen etc.) zu diesem errechneten Wert hinzu addiert. Im Ergebnis erhält man den Equity Value, bzw. der Wert der den Eigenkapitalgebern zusteht und vereinfacht gesagt als Kaufpreis bezahlt wird. Die Berechnung der Free Cash Flow´s kann direkt oder indirekt berechnet werden. Bei der direkten Berechnung werde die zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge aus der Plan-GuV aufgerechnet, während bei der indirekten Berechnung werden auf Grundlage des Jahresüberschusses alle Aufwendungen und Erträge, die nicht zahlungswirksam sind heraus gerechnet.

Der WACC berechnet sich aus den gewichteten Eigenkapitalkosten und den gewichteten Fremdkapitalkosten. Bei der Berechnung des WACC ist die steuerliche Abzugsfähigkeit der Zinsen auf das Fremdkapital  (englisch „Tax Shield“) zu berücksichtigen.

Berechnung der Eigenkapitalkosten

Die Eigenkapitalkosten berechnen sich wie folgt: risikoloser Zinssatz (z.B. Zinssatz 10jähriger Bundesobligationen) zuzüglich der Risikoprämie des zu bewertenden Unternehmens. Die Risikoprämie wird in der M&A-Praxis durch die Anwendung des CAPM (englisch „Capital Asset Pricing Model“) berechnet. Hierzu wird der Beta-Faktor von vergleichbaren börsennotierten Unternehmen herangezogen. Der Beta-Faktor zeigt das Risiko eines Investments in eine Aktie im Vergleich zum Gesamtmarkt (z.B. Tech-DAX oder DAX) an. Ein Beta-Faktor größer Eins zeigt, dass das Risiko einer Investition in dieses Unternehmen höher ist als in den zum Vergleich herangezogenen Gesamtmarkt. Entscheidend bei der Berechnung des Beta-Faktors ist die möglichst passende Auswahl vergleichbarer börsennotierter Unternehmen (z.B. gleiche Risikostruktur aus Eigenfinanzierung/ Fremdfinanzierung; vergleichbares Produktspektrum, etc.). Im Englischen werden die ausgewählten vergleichbaren Unternehmen auch als „Peer Group“ bezeichnet. Die jeweiligen Beta-Faktoren von Vergleichsunternehmen kann man sich im Internet auf den Webseiten der Banken und Börsenportalen ansehen. Nach Berechnung des anzuwendenden Beta-Faktors wird dieser mit der Markrisikoprämie multipliziert. Die Marktrisikoprämie errechnet sich aus dem Unterschied zwischen der risikofreien Anlage (siehe oben) und dem historischen durchschnittlichen Anlageerfolg bei einer Investition in den deutschen Aktienindex (DAX). In der Regel liegt die Marktrisikoprämie zwischen 4 und 6 Prozent. Nochmals in Kurzform: risikofreier Zinssatz + (Beta-Faktor x Marktrisikoprämie) = Zinssatz zur Berechnung der Eigenkapitalkosten.

Berechnung der Fremdkapitalkosten

Unter Berücksichtigung des Tax Shields errechnen sich die Kosten des Fremdkapitals aufgrund des Zinssatzes, welches das zu bewertende Unternehmen an die Fremdkapitalgeber zu zahlen hat. In Kurzform: Zinssatz Fremdkapital x Tax Shield (z.B. 35% durchschnittliche Steuerquote; welche konkret für jedes Unternehmen aufgrund der einzelnen Steuern zu errechnen ist).

WACC-Berechnung

Zuletzt muss noch die langfristige Bilanzstruktur aus Eigenkapital und Fremdkapital festgelegt werden. Hierbei entsteht ein Zirkularitätsproblem, auf dessen Lösungsmöglichkeiten in dieser Abhandlung nicht eingegangen wird.

WACC =( langfristige Eigenkapitalquote x Kosten des Eigenkapitals) + (langfristige Fremdkapitalquote x Kosten des Fremdkapitals)

Einen wesentlichen Einfluss auf den anhand des Discounted Cash Flow Verfahrens errechneten Unternehmenswert hat die „ewige Rente“ (englisch Terminal Value). Der Wert der ewigen Rente hat, bei positiver Unternehmensentwicklung, häufig einen Anteil von über 70% am ausgerechneten Unternehmenswert. Daraus lässt sich unschwer die Möglichkeit der Manipulation des Unternehmenswertes nach oben erkennen („Hockey Stick Effect“). Aus diesem Grund sollte man verschiedene Szenarien der Unternehmensplanung wie auch der Annahmen bei der Berechnung des WACC durchspielen.

KP TECH erstellt Unternehmensbewertungen anhand des Discounted Cash Flow Verfahrens (DCF-Verfahren) sowie anhand von subjektiven Bewertungsverfahren („Multipleverfahren“ bzw. „Praktikerverfahren“), wie vergleichbare börsennotierte Unternehmen (englisch „Comparable Companies Approach“ oder „CCA“) sowie anhand vergleichbarer M&A-Transaktionen (englisch „Recent Acquisition Method“). Aufgrund der gleichzeitigen Anwendung dieser Verfahren können wir Ihnen eine Spanne für den Unternehmenswert Ihres Unternehmens aufzeigen, welcher als Verhandlungsgrundlage bei Unternehmenskäufen, Unternehmensverkäufen, Management-Buy-In, Management-Buy-Out, Gesellschafterwechsel und Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen dient.

Kontaktieren Sie Herrn Klumpp, Managing Partner der KP TECH streng vertraulich unter Tel. direkt +49 (0) 69 713786-15 oder per E-Mail: klumpp „[at]“ tech-corporatefinance.de (bitte „[at]“ durch @ ersetzen à Spamschutz)

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Unternehmensbewertung: EVA – Economic Value Added

Montag, 26. Dezember 2011 19:28

Unternehmensbewertung: EVA – Economic Value Added

Der Economic Value Added (“EVA”) bezeichnet den sogenannten “Residualgewinn”, welcher sich aus dem Gewinn abzüglich der Kapitalkosten errechnet. Der MVA oder Market Value Added bezeichnet die Summe der abgezinsten EVA-Werte; damit entspricht der MVA dem Unternehmenswert.

  • Gesamtkapital: umfasst dass betriebsnotwendige Vermögen
  • Gesamtkapitalrendite: errechnet sich aus dem NOPAT (net operating profit after taxes) dividiert durch das “investierte Kapital” (im Englischen: “NOA” bzw. net operating assets”). Im Rahmen der Vereinfachung wird das Gesamtkapital als “investiertes Kapital” bzw. als betriebsnotwendiges Vermögen/ betriebsnotwendige Vermögensgegenstände bezeichnet.
  • WACC = Weighted average cost of capital. Gewichtung der Eigenkapitalkosten im Verhältnis zum Eigenkapital und den Fremdkapitalkosten im Verhältnis zum Fremdkapital.
  • Rendite über den Kapitalkosten (“Zusatzrendite”) = Gesamtkapitalrendite minus WACC

Die Formel: EVA= “Investiertes Kapital” ["NOA"] x (Gesamtkapitalrendite – WACC)

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Unternehmensbewertung – vorbereitende Maßnahmen und Analysen

Donnerstag, 22. Dezember 2011 18:42

Unternehmensbewertung – vorbereitende Maßnahmen und Analysen

  • Analyse des relevanten Marktes und der Wettbewerbssituation
  • SWOT-Analyse: Herausarbeiten der Stärken/ Schwächen und Chancen/ Risiken des Unternehmens und Festlegung
  • Analyse bzw. Ausarbeitung einer detaillierten Unternehmensplanung abgeleitet aus der Unternehmensstrategie (z.B. Finanzierungsstrategie, Investitionsstrategie, Personalstrategie, Festlegung des Planungshorizonts)
  • Identifikation der Werttreiber die den Unternehmenswert beinflussen, sowie der Schwachstellen, die den Unternehmenswert negativ beeinflussen
  • Erarbeitung bzw. Überprüfung der integrierten Finanzplanung (GuV/ Bilanz/ Cash-Flow Rechnung)
  • Ausarbeitung von verschiedenen Szenarien und deren Auswirkung auf den Unternehmenswert
  • Analyse des Konzeptes einer wertorientierten Unternehmensführung
  • Erarbeitung der Preisober-/ Untergrenzen für den Unternehmenswert beim Unternehmenskauf oder Unternehemensverkauf

Nachdem diese vorbereitenden Maßnahmen durchgeführt wurden, kann der Unternehmenswert anhand verschiedener Verfahren der Unternehmensbewertung berechnet werden. Details zu den Verfahren der Unternehmensbewertung finden Sie zum Beispiel in diesen Artikeln der KP TECH:

Weiterhin empfehlen wir an dieser Stelle unser Seminar zum Thema Unternehmensbewertung und Unternehmensverkauf/ -kauf.

KP TECH erstellt Unternehmensbewertungen verschiedener in der Praxis relevanter Verfahren. Aufgrund der gleichzeitigen Anwendung dieser Verfahren können wir Ihnen eine Spanne für den Unternehmenswert Ihres Unternehmens aufzeigen, welcher als Verhandlungsgrundlage bei Unternehmenskäufen, Unternehmensverkäufen, Management-Buy-In, Management-Buy-Out, Gesellschafterwechsel und Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen dient. Kontaktieren Sie Herrn Klumpp, Managing Partner der KP TECH streng vertraulich unter Tel. direkt +49 (0) 69 713786-15 oder per E-Mail: klumpp „[at]“ tech-corporatefinance.de (bitte „[at]“ durch @ ersetzen à Spamschutz)

 

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