Beitrags-Archiv für die Kategory 'Due Diligence'

Muster und Beispiele zu Verträgen und Vereinbarungen beim Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf, Private Equity oder Venture Capital

Mittwoch, 10. August 2011 13:01

Erfolgreiche Fusionen, Akquisitionen (M&A) und auch Divestments (Verkäufe von Geschäftsteilen) aber auch die Aufnahme von Venture Capital oder Private Equity, stärken in vielen Fällen ein Unternehmen auf lange Sicht. So dienen diese Aktivitäten zumeist zur Verbesserung des operativen Ergebnisses, erweitern die Fähigkeiten und Kompetenzen eines Unternehmens, stärken Kundenbeziehungen und ermöglichen zumeist den Ausbau von Kunden- und Marktsegmenten und dienen damit dazu, die Unternehmensstrategie neu auszurichten oder zu adjustieren. Damit Transaktionen und Beteiligungen ein Unternehmen umfassend stärken und damit als erfolgreich bezeichnet werden können, bedarf es intensiver Vorbereitung. Ein Teilaspekt ist die Verwendung geeigneter vertraglicher Grundlagen, Checklisten und Vereinbarungen als begleitendes Instrument.

In den meisten Fällen lässt sich dabei der Prozess der Transaktion in sog. Haupt- und Nebenaktivitäten auf Basis eines Drei-Phasen-Modells in eine Vorfeld-, eine Transaktions- und eine Integrationsphase unterteilen.

Vorfeldphase

Im Bereich der sog. Vorfeldphase werden im Rahmen der Beteiligungs- oder Unternehmenstransaktion u.a. Vertraulichkeitsvereinbarungen (Confidentiality Agreement, Non Disclosure Agreement) sowie bei der Unterstützung durch Finanz- oder M&A Berater entsprechende Mandatsvereinbarungen abgeschlossen. Im Rahmen eines strukturierten Verkaufsverfahrens (Bieterverfahren) werden Verfahrensvereinbarungen u.a. über die Dauer des Bieterverfahrens (Auktion), der Prozess der strukturierten Angebotsabgabe etc. ebenfalls durch eine entsprechende vertragliche Regelung von den beteiligten Akteuren getroffen. Zum Ende der Vorfeldphase vereinbaren die Parteien zumeist entsprechende Absichtserklärungen über das Ziel der gemeinsamen weiteren Gespräche und des damit verbundenen Austausches von weiteren Unterlagen und Detailinformationen. Dieses geschieht zumeist durch einen sog. Letter of Intent (LoI). Alternative Bezeichnungen mit teilweise gleichen oder nur unwesentlich veränderten Inhalten für einen Letter of Intent sind u.a. Term Sheet (häufig bei Venture Capital oder Private Equity Transaktionen), Head of Agreement (HoA) oder Memorandum of Understanding (MoU).

Transaktionsphase

In der Transaktionsphase werden im Zuge der Detailprüfung (Due Diligence) entsprechende Anforderungslisten und Checklisten erstellt, die es dem Verkäufer erleichtern soll, die Informationen aufzubereiten und zur Verfügung zu stellen, die aus Sicht des Käufers von Interesse sind. Diese Checklisten werden zumeist nach Themenbereichen in sog.  Strategic Due Diligence, Financial Due Diligence, Commercial Due Diligence, Legal Due Diligence, Market Due Diligence etc. unterteilt. In der Mitte der Transaktionsphase werden zumeist notwendige, interne Beschlüsse sowohl auf Käufer als auch auf Verkäuferseite gefasst (Gesellschafter-, Vorstands- und Aufsichtsratsbeschlüsse) und protokolliert. Dieses betrifft in den meisten Fällen, die notwendige Bevollmächtigung der Organe einer Gesellschaft, die entsprechenden Vereinbarungen über den Kauf- bzw. Verkauf oder Einstieg eines Investors zu verhandeln und die dafür notwendigen weiteren Vorbereitungen etc. zu vollziehen. Die Transaktionsphase schließt mit dem sog. Signing d.h. der Unterzeichnung des Kaufvertrages oder des Beteiligungsvertrages ab. Je nach Art der Transaktion, kann es sich bei einem Unternehmenskauf um einen sog. Share-Deal d.h. einen Anteilskaufvertrag, einen Aktienkaufvertrag oder einen Kaufvertrag über Einzelwirtschaftsgüter, einem sog. Asset-Deal handeln. Bei einem sog. Asset-Deal handelt es sich um den Kauf einzelner Wirtschaftsgüter bei dem sich der Verkäufer i.S.d. § 433 Abs. 1 BGB verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und ihm das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Bei einem sog. Share-Deal erfolgt der Unternehmenskauf durch Übertragung der Gesellschafterbeteiligungen vom Rechtsträger auf den Käufer im Rahmen eines Rechtskaufs. Die vorhandene Rechtsunsicherheit über eine mögliche Sachmängelhaftung des Verkäufers oder Investors im Rahmen eines Unternehmenskaufes führt in der Praxis dazu, dass die Parteien die Grundlagen und die Folgen möglicher Mängel im Rahmen des Unternehmenskaufvertrages umfassend individualrechtlich vereinbaren müssen. Dieses geschieht durch die Vereinbarung weitreichender Zusicherungen und Garantien (Warranties and Guaranties) im Unternehmenskaufvertrag bzw. im Beteiligungsvertrag und wird ebenfalls beeinflusst durch die Ergebnisse und Erkenntnisse der durchgeführten Due Diligence. Darüber hinaus enhält der Unternehmenskaufvertrag (Share Purchase Agreement bzw. SPA) zumeist Regelungen zu Kaufpreisanpassung.  Kaufpreisanpassungen werden normalerweise auf Grundlage von Referenzwerten berechnet, die in der Regel auf bestimmten Bilanzpositionen zum Stichtag der letzten geprüften Bilanz (Referenzstichtag) basieren oder auf Basis der Finanzzahlen, die Grundlage für die Transaktion sind. Hier typisch sind Regelungen und Definitionen des Nettoumlaufvermögens, der Nettofinanzverbindlichkeiten oder auch sog. cash free und debt free Vereinbarungen.

Integrationsphase

Die Integrationsphase (Post Merger IntegrationPMI) ist im wesentlichen geprägt durch die Zielsetzung, durch die Zusammenführung der Unternehmen die Markt- und Wettbewerbsposition zu verbessern. Vereinbarungen und Verträge der Akteure (Käufer, Verkäufer, Investor) werden in dieser Phase nicht mehr geschlossen. Jedoch reichen eine Vielzahl von vertraglichen Regelungen in diese Phase hinein. So finden sich oft in Unternehmenskaufverträgen sog. Earn-Out Klauseln. Earn-Out Regelungen führen fast immer zu einem variablen Kaufpreis, da dieser in seiner endgültigen Höhe von zukünftigen Ereignissen abhängt. Im Rahmen von Beteiligungsverträgen ist die Auszahlung von Teilbeträgen zumeist an die Erreichung von Zwischenzielen (Milestones) geknüpft.

Muster und Beispiele zu Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA), Absichtserklärungen (Letter of Intent, LOI, Term Sheet, Head of Agreement, HoA, Memorandum of Understanding, MoU) sowie Due Diligence Checklisten, Vertragsbeispiele für einen Share-Deal, Asset-Deal oder einer Beteiligungsvereinbarung sowie Beispiele für spezielle Regelungen wie Meilensteine, Zusicherungen und Garantien (Warranties and Guaranties) oder Earn-Out Regelungen erhalten Sie auf Anfrage unter: middelhoff „[at]“ tech-corporatefinance.de (bitte „[at]“ durch @ ersetzen da Spamschutz)

KP TECH Corporate Finance: Als inhabergeführte und unabhängige Managementberatung hat sich KP TECH Corporate Finance auf die Mergers & Acquisitions Beratung spezialisiert. Unsere Kunden profitieren von mehr als 12 Jahren Erfahrung in der internationalen Corporate Finance Beratung.  Schwerpunkte unserer Beratung sind die Themen: Unternehmensverkauf, Unternehmenskauf, Unternehmensbewertung, Unternehmensnachfolge,  MBO, MBI, Venture-Capital, Private Equity sowie die IPO-Beratung.

Kontaktieren Sie Dirk Middelhoff, Director der KP TECH unter direkt Telefon +49 (0) 69 713786-25 oder per E-Mail: middelhoff „[at]“ tech-corporatefinance.de (bitte „[at]“ durch @ ersetzen da Spamschutz)

 

 

Thema: Allgemein, Due Diligence, Private Equity, Unternehmensfinanzierung, Unternehmensverkauf/ Unternehmenskauf, Venture Capital | Kommentare deaktiviert | Autor:

Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)

Mittwoch, 25. Mai 2011 23:43

Am 23.2.2011 hat die Bundesregierung ihren Entwurf für das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) vorgelegt. Dieses soll im kommenden Monat Juni zur Abstimmung in den Bundestag und dann im September 2011 in den Bundesrat eingebracht werden. Diese Reform hat das Ziel, die vorhandenen Instrumentarien zur Sanierung überlebensfähiger Unternehmen zu erweitern. Dieses soll u.a. durch die Einführung eines dem amerikanischen Chapter-11 Verfahren vergleichbaren „Schutzschirmverfahrens“ erfolgen. Gleichzeitig soll dieses mit einer Stärkung der Eigenverwaltung einher gehen und damit Anreize für eine frühzeitige Einleitung von Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen schaffen.

Auf Basis der derzeit im Regierungsentwurf enthaltenen Regelung ist nunmehr vor Bestellung eines Verwalters ein vorläufiger Gläubigerausschuss (vgl. § 56 Abs. 2 InsO-Entwurf) zu den Anforderungen anzuhören. Das Gericht muss im Anschluss diese Anforderungen seiner Verwalterauswahl zugrunde legen. So kann im weiteren Verlauf das Insolvenzgericht den vorgeschlagenen Verwalter nur ablehnen wenn dieser für ein Amt als Verwalters ungeeignet ist (vgl. § 56 Abs. 3 InsO-Entwurf).

Der aktuelle Regierungsentwurf entschärft ebenfalls die bisher übliche Praxis zum Thema der Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters. Der Verwalter soll hierbei nicht schon dadurch ausgeschlossen werden, dass er vom Schuldner selbst oder einem Gläubiger vorgeschlagen wurde (vgl. § 56 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO-Entwurf) bzw. dieser bereits im Vorfeld der Krise den Schuldner beraten (vgl. § 56 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InsO-Entwurf) oder bereits bei der Erstellung eines Insolvenzplanes mitgearbeitet hat (§ 56 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO-Entwurf).

Im Rahmen einer Business Due Diligence in der Einleitung von Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen werden von KP TECH u.a. die folgenden Aspekte untersucht und dokumentiert:

  • Basisdaten des Unternehmens (Unternehmensdaten, Historie, etc.)
  • Strategische Situation (Geschäftspolitiken, Gesamtstrategie, etc.)
  • Externe Rahmenbedingungen (rechtliches, politisches, sozio-demographisches und makroökonomisches Umfeld)
  • Finanzielle Situation (Vermögenslage, Ertragskraft, Cash-flow, Liquidität)
  • Organisatorische und technologische Situation
  • Marktposition, Vertriebs- und Wettbewerbssituation
  • Personalpolitische Situation (Management, Mitarbeiter, etc.)
  • Rechtliche und steuerliche Situation
  • Umwelt- und Altlasten

Darüber hinaus berät KP TECH im Rahmen eines sog. Distressed M&A Verfahrens also bei einer Veräußerung oder einem Erwerb von Unternehmen, die sich in einer Ertrags- oder Liquiditätskrise befinden oder bereits einen Insolvenzantrag gestellt haben. Hierbei übernimmt KP TECH das Projektmanagement des komplexen M&A-Prozesses in einer solchen Sondersituation. Dieses umfasst die Erarbeitung der Verkaufsstrategie und Definition des Transaktionsobjektes über die Strukturierung eines Bieterwettbewerbs bis hin zur Dokumentation und Umsetzung. Wir unterstützen damit eine straffe und strukturierte Prozessführung unter Berücksichtigung der erforderlichen Maßnahmen für eine erfolgreiche und zeitnahe Umsetzung.

KP TECH berät Insolvenzverwalter, Unternehmen und Finanzinvestoren bei nationalen und internationalen Transaktionen auch in Distressed Situationen. Des Weiteren beraten wir im Rahmen von Distressed M&A bei Ausgliederungen von notleidenden Unternehmensteilen die nicht zum Kerngeschäft gehören. Kontaktieren Sie Dirk Middelhoff, Director der KP TECH unter Telefon direkt +49 (0) 69 713786-25 oder per E-Mail: middelhoff „[at]“ tech-corporatefinance.de (bitte „[at]“ durch @ ersetzen da Spamschutz)

Thema: Allgemein, Due Diligence, Unternehmensverkauf/ Unternehmenskauf | Kommentare deaktiviert | Autor:

Risikomanagement bei M&A Transaktionen: Legal Due Diligence, Tax Due Diligence, Financial Due Diligence, Commercial und Strategic Due Diligence und Compliance Due Diligence

Dienstag, 3. Mai 2011 8:45

Buchvorstellung: Beck’sches Mandatshandbuch Due Diligence

Dieses Werk widmet sich dem Bereich Due Diligence, also der im Vorfeld von M&A-Transaktionen grundsätzlich erforderlichen sorgfältigen Unternehmensprüfung. Im “Beck’schen Mandatshandbuch Due Diligence” präsentieren die Autoren dem Leser einen umfassenden Überblick über das Risikomanagement, das eine adäquate Due Diligence bei Transaktionen (Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf) leisten kann. Mandats- und projektorientiert bereitet das Handbuch die Unternehmensprüfung im Vorfeld zu einer M&A-Transaktionen auf. Zahlreiche Checklisten, Praxistipps und Mustervorlagen runden das Werk praxisnah ab.

Das Buch beinhaltet die funktionelle und systematische Einordnung der Due Diligence und der jeweiligen Bereiche der Legal Due Diligence, der Tax Due Diligence, einer Financial Due Diligence sowie der Commercial und Strategic Due Diligence und als neueste Ergänzung die Compliance Due Diligence. Das Werk besticht ebenfalls dadurch, dass die zusammenfassenden Checklisten im Anhang sowohl in deutscher wie auch in englischer Sprache vorliegen.

Buch bei Amazon.de: Beck’sches Mandatshandbuch Due Diligence

KP TECH Corporate Finance Beratung: Als inhabergeführte und unabhängige Managementberatung haben wir uns auf die M&A-Beratung spezialisiert. Unsere Kunden profitieren von mehr als 12 Jahren Erfahrung in der internationalen M&A-Beratung. Schwerpunkte unserer Beratung sind die Themen: Unternehmensverkauf, Unternehmenskauf, Unternehmensbewertung, Unternehmensnachfolge, MBO, MBI, Venture Capital Beratung, Private Equity Beratung sowie IPO-Beratung.

Kontaktieren Sie Dirk Middelhoff, Director der KP TECH unter direkt Telefon +49 (0) 69 713786-25 oder per E-Mail: middelhoff „[at]“ tech-corporatefinance.de (bitte „[at]“ durch @ ersetzen da Spamschutz)

Thema: Bücher Corporate Finance, Due Diligence, Unternehmensverkauf/ Unternehmenskauf | Kommentare deaktiviert | Autor:

Was versteht man unter einer Vendors Due Diligence („VDD“)?

Dienstag, 12. Januar 2010 19:21

Der Begriff Vendors Due Diligence (bzw. „Vendor Initiated Due Diligence“ bzw. kurz „VDD“) steht für eine Due Diligence Prüfung, welche vom Verkäufer beauftragt wird und von unabhängigen Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern durchgeführt wird. Die Ergebnisse der Vendors Due Diligence werden von den Prüfern in einem Vendors Due Diligence Report zusammengefasst. Dieser VDD Report wird potenziellen Käufern im Rahmen eines virtuellen Datenraums (bzw. elektronischer Datenraum, oder Digital Data Room) zur Verfügung gestellt.

Vorteile einer vom Verkäufer beauftragten Vendors Due Diligence gegenüber der von den Käufern durchgeführten Due Diligence Prüfung:

  • die VDD wird insbesondere bei Auktionsverfahren durchgeführt
  • mehrere potenzielle Käufer können sich gleichzeitig die Unterlagen durchsehen
  • schnellerer Ablauf der Due Diligence Prüfung durch die Käufer
  • die Prüfer der Käufer müssen nicht vor Ort in einem physischen Datenraum sein
  • der Verkäufer behält die Kontrolle über vertrauliche Informationen, denn es werden keine Unterlagen vorgelegt, sondern nur das Ergebnis der VDD Prüfung
  • potenzielle Erwerber sparen sich Zeit und Geld für die Prüfung
  • der Verkäufer bekommt durch die Prüfung sehr frühzeitig Schwachpunkte aufgezeigt und kann diese entweder noch beheben oder schon vor der Phase des Letter of Intent pro-aktiv gegenüber potenziellen Käufern offenlegen – Diskussionen über Kaufpreisminderungen in der Vertragsverhandlung gegenüber dem Letter of Intent werden minimiert
  • Verkäufer haben die Kontrolle, welche Personen sich im elektronischen Datenraum welche Informationen durchgelesen haben und können dieses Wissen in Vertragsverhandlungen ausnutzen

Allgemeine Informationen zum Thema Due Diligence findet man auch bei Wikipedia.

KP TECH berät Kunden bei der Vorbereitung der Vendor Due Diligence und der Auswahl des Anbieters eines virtuellen Datenraums (Englisch: virtual data room, bzw. digital data room).

KP  TECH Beratungsgesellschaft mbH – Corporate Finance Beratung, Frankfurt am Main: Als inhabergeführte und unabhängige Managementberatung haben wir uns auf die Corporate Finance Beratung spezialisiert. Unsere Kunden profitieren von mehr als 12 Jahren Erfahrung in der internationalen Corporate Finance Beratung. Schwerpunkte unserer Beratung sind die Themen: Unternehmensverkauf, Unternehmenskauf, Unternehmensbewertung, Unternehmensnachfolge, MBO, MBI, Venture Capital Beratung, Private Equity Beratung sowie IPO-Beratung.

Thema: Due Diligence, Unternehmensverkauf/ Unternehmenskauf | Kommentare deaktiviert | Autor:

Digitale Datenräume in der Due Diligence

Dienstag, 12. Januar 2010 10:11

Digitale Datenräume in der Due Diligence

Der Abgabe eines verbindlichen Kaufpreisangebotes sollte eine eingehende Analyse und Prüfung des zu erwerbenden Unternehmens vorausgegangen sein. Aus dem Angloamerikanischen wird hierbei vielfach der Begriff der Due Diligence, d.h. der sorgfältigen Analyse und Prüfung vor dem Unternehmenskauf übernommen. Historisch stammt der Begriff der Due Diligence aus dem US-amerikanischen Kapitalmarktrecht, im Speziellen aus dem Securities Act (SA) aus dem Jahre 1933 sowie dem Securities Exchange Act (SEA) aus dem Jahre 1934. Die Basis bildet hierbei die fehlende Gewährleistungshaftung bei einem Unternehmenskauf, die eine sorgfältige Prüfung vorab notwendig macht.

Bei einer “Due Diligence” werden vom Verkäufer eines Unternehmens interne Daten und Informationen offen gelegt. Wenn es sich um mehr als einen potenziellen Käufer handelt, erfolgt diese Offenlegung vielfach in einem sog. Data Room. Dieser Data Room wird aus Gründen der Diskretion selten in den Räumlichkeiten des Verkäufers eingerichtet, sondern vielfach an einer neutralen Stelle bei einem M&A-Berater bzw. einer Investment-Bank.

Der Begriff digitaler Datenraum (digital data room), teilweise auch als virtueller Datenraum (virtual data room) bezeichnet, entspringt der aktuellen Entwicklung der Nutzung moderner IT-Infrastrukturen als Hilfsmittel in der Dokumentenverwaltung und in der Unterstützung der Zusammenarbeit von geografisch getrennten Teams. In den letzten Jahren haben digitale Datenräume die physischen Datenräume zum Teil verdrängt. Dieses liegt u.a. daran, dass eine Vielzahl der Unternehmenstransaktionen international d.h. “cross-border” ablaufen und damit auch potenzielle Interessenten für einen Unternehmenskauf oder Unternehmensverkauf aus dem Ausland involviert sind.

Anforderungen an einen digitalen Datenraum

Vor der Nutzung müssen alle Teilnehmer, die im Rahmen einer Due Diligence sich dem Hilfsmittel eines digitalen Datenraumes bedienen, sich auf dessen ausschließliche Verwendung einigen. In den meisten Fällen geschieht dieses durch die Vorgaben des Verkäufers, der die Einrichtung, die Bereitstellung und die Regeln für eine Nutzung dem Benutzerkreis mitteilt. Die Eintrittsbarrieren für eine solche Nutzung müssen hinsichtlich der technologischen Vorraussetzungen (Netzwerkverbindung, Ausstattung mit Hard- und Software), aber auch im Hinblick auf den Kenntnisstand der potenziellen Anwender im Umgang mit der Benutzer-Oberfläche niedrig gehalten werden. Damit kann gewährleistet werden, dass sich der Kreis der Teilnehmer durch dieses Medium erweitert und nicht durch die Schaffung einer Zugangsbarriere tendenziell verkleinert.

Arbeitsweise eines digitalen Datenraumes

Potenzielle Käufer erhalten vom Verkäufer bzw. vom beauftragten M&A Advisor einen Internet-Link, mit dessen Hilfe in Verbindung mit einem üblichen Internet-Zugang und einem Browser, Zugriff auf einen gesicherten Bereich eines Servers möglich ist. Vor Zutritt müssen sich Interessenten mit ihrem Namen bzw. Account und einem Passwort authentifizieren. Im Anschluss daran erhalten sie auf den für sie relevanten und zugewiesenen Bereich Zugriff. Hierbei lassen sich auf Basis des vorhandenen, einheitlichen Datenbestandes für verschiedene Profile und Anwender unterschiedliche Strukturen und Darstellungen realisieren. Dieses erleichtert bestimmten Zielgruppen das Auffinden der für sie benötigten Inhalte und Dokumente. Hierbei unterscheidet man nach den verschiedenen Schwerpunktthemen die Prüfung:

- der rechtlichen Situation sog. Legal Due Diligence

- der steuerlichen Situation sog. Tax Due Diligence

- der finanzwirtschaftlichen Situation sog. Financial Due Diligence

- von Markt, Branche und Strategie sog. Market- bzw. Commercial Due Diligence auch Business Due Diligence genannt

- der Umweltverträglichkeit sog. Environmental Due Diligence

- der Technik und Infrastruktur sog. Technical Due Diligence bzw. Infrastrukture- bzw. IT Due Diligence

Die Navigation durch den digitalen Datenbestand erfolgt hierbei mit Hilfe einer nahezu intuitiv bedienbaren grafischen Benutzeroberfläche, die durch Anklicken den Zugriff auf Dokumente und Inhalte ermöglicht und eine Einsichtnahme erlaubt. Der Anwender erhält an dieser Stelle ausschließlich die Möglichkeit die vorhandenen Dokumente zu lesen. Damit ist eine weitere Verwendung bzw. ein Kopieren nicht möglich. Eine Log-Out Prozedur trennt nach erfolgreicher Einsichtnahme auf Wunsch die Verbindung zum Server und dessen Datenbereich wieder.

Sicherheitsaspekte eines digitalen Datenraumes

Die Kommunikation zwischen den Teilnehmern in einer Due Diligence, d.h. in der Regel Verkäufer, potenzielle Käufern sowie Beratern und Investment Banken, stellt umfassende Anforderungen hinsichtlich der Vertraulichkeit und der Sicherheit. Dieses kann einerseits durch den begrenzten und kontrollierten Zugang gewährleistet werden, schließt aber auch den Schutz vor möglicher Einsichtnahme während der Datenkommunikation, d.h. dem Transport, mit ein. Gleiches gilt auch für die versehentliche oder unerlaubte Weitergabe an Dritte bzw. den Möglichkeiten einer Vervielfältigung durch die Erstellung von digitalen Kopien der Unterlagen.

Moderne IT-Sicherheitslösungen tragen diesen Anforderungen daher Rechnung, indem bereits beim Verbindungsaufbau zum elektronischen Daten Raum auf moderne Verschlüsselungstechnologien zurückgegriffen wird. Weiterhin erlaubt die Vergabe von zeitlich begrenzten Zugangskennungen mit Hilfe von Token die Vermeidung von Fehlern bei der Passwortauswahl und der unzulässigen Weitergabe dieser an nicht berechtigte Dritte. Die Sichtung von Unterlagen kann dann mit Hilfe eines Browsers vorgenommen werden, dessen Einstellungen eine weitere Verwendung des Dokumentes für die Erstellung einer Kopie, eines Ausdrucks oder für die Versendung via E-Mail, unterbindet. Gleichzeitig kann mit Hilfe von digitalen Wasserzeichen der aktuelle Benutzer sowie das aktuelle Datum und die Uhrzeit in das Dokument mit eingebunden werden. Somit kann auch bei der Erstellung einer Fotographie des Bildschirminhaltes der Nutzer ermittelt werden.

Fazit

Der Einsatz eines digitalen Datenraumes eröffnet eine ganze Reihe von Möglichkeiten, den Due Diligence-Prozess sinnvoll zu ergänzen und zu unterstützen. Dem Wunsch eines Verkäufers, die notwendigen Unterlagen potenziellen Käufern für eine Prüfung so diskret wie möglich zur Verfügung zu stellen, kommt diese Lösung ebenso entgegen, wie der Notwendigkeit für die Erzielung eines entsprechend hohen Verkauferlöses, den Teilnehmerkreis so breit und international wie möglich zu gestalten.

Mit Hilfe eines virtuellen Datenraumes kann die notwendige und wichtige Zusammenarbeit dieser Teilnehmer über Zeit- und Standortgrenzen erleichtert werden. Der mit Hilfe dieser Technologie mögliche, kurzfristige Aufbau eines solchen digitalen Datenraumes und die Fähigkeit, aktuelle Inhalte allen zugriffsberechtigten Beteiligten zeitgleich zur Verfügung zu stellen, führen nicht selten zu einer deutlichen Verkürzung des Due Diligence-Durchlaufes. Dieses auch ohne dabei mit Hinblick auf mögliche Haftungsansprüche (§ 433 Abs. 1 BGB bzw. § 453 BGB) Einschränkungen bei der Qualität und Quantität der zur Verfügung zu stellenden Dokumente und Unterlagen in Kauf zu nehmen.

Abschließend sei noch festgehalten, dass sich mit Hilfe von Lösungen aus dem Bereich Content-Managements und der Collaboration auch weitere Teilaspekte im Rahmen der Aktivitäten bei M&A, wie z.B. die Unternehmensbewertung, die Vertragsgestaltung und die Post-Merger-Integration (PMI), vereinfachen lassen. Dieses kann somit zu einer erheblichen Effizienzsteigerung und Verkürzung des Gesamtprozesses eines Unternehmenskauf oder Unternehmensverkauf beitragen

KP TECH Corporate Finance berät Unternehmen in der Vorbereitung und Durchführung der Due Diligence. Kontaktieren Sie Dirk Middelhoff, Director der KP TECH unter direkt Telefon +49 (0) 69 713786-25 oder per E-Mail: middelhoff „[at]“ tech-corporatefinance.de (bitte „[at]“ durch @ ersetzen da Spamschutz)

Thema: Due Diligence, Unternehmensbewertung, Unternehmensverkauf/ Unternehmenskauf | Kommentare deaktiviert | Autor: