Beitrags-Archiv für die Kategory 'Management-Buy-In/ Management-Buy-Out'

KP TECH Partner als Corporate Finance Boutique des Jahres ausgezeichnet

Mittwoch, 13. Juli 2011 20:38

Als exklusiver Partner der internationalen Corporate Finance-Beratungsgesellschaft Regent Partners im deutschsprachigen Raum, gratulieren wir unseren Kollegen und Partnern für die Auszeichnung als Corporate Finance Boutique des Jahres. Regent Partners wurde ebenfalls mit dem MBO (Management Buy-Out) Award des Jahres für die exklusive Begleitung der Anteilseigner der Access Technology Group Ltd beim Verkauf an die Lyceum Capital Partners LLP ausgezeichnet.

Viele der M&A-Transaktionen, die durch uns zustande kommen, sind grenzüberschreitend, so dass wir über umfangreiche Erfahrungen bei internationalen Transaktionen verfügen. Unseren Kunden stehen international 50 erfahrene M&A-Berater zur Seite, davon 5 in Deutschland. Unsere Kunden profitieren von der Erfahrung unserer Berater aus mehr als 40 M&A-Transaktionen, bei denen der Käufer oder Verkäufer ein deutsches Unternehmen war. Zusammen mit unseren Partnern wurden weltweit mehr als 400 M&A-Projekte erfolgreich abgeschlossen.

KP TECH Corporate Finance: Als inhabergeführte und unabhängige Managementberatung hat sich KP TECH Corporate Finance auf die Mergers & Acquisitions Beratung spezialisiert. Unsere Kunden profitieren von mehr als 12 Jahren Erfahrung in der internationalen Corporate Finance Beratung. Schwerpunkte unserer Beratung sind die Themen: UnternehmensverkaufUnternehmenskauf, UnternehmensbewertungUnternehmensnachfolge,  Venture-CapitalPrivate-EquityMBOMBI sowie die IPO-Beratung.

Kontaktieren Sie Dirk Middelhoff, Director der KP TECH unter direkt Telefon +49 (0) 69 713786-25 oder per E-Mail: middelhoff „[at]“ tech-corporatefinance.de (bitte „[at]“ durch @ ersetzen da Spamschutz)

Thema: Allgemein, Management-Buy-In/ Management-Buy-Out, Unternehmensverkauf/ Unternehmenskauf | Kommentare deaktiviert | Autor:

Deutlich mehr Private Equity-Investitionen im Jahr 2010 – Positiver Ausblick für 2011

Mittwoch, 2. März 2011 10:39

“Der deutsche Beteiligungskapitalmarkt hat deutlich an Stabilität gewonnen” so die Einleitung der Pressemeldung des Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. (BVK) in seiner Pressekonferenz vom 2.3.2011.

Nach Auskunft des BVK stiegen die Investitionen in Deutschland gegenüber dem Vorjahr um 59 % auf 4,44 Mrd. €. Dabei wurden 2010 nach Informationen des BVK rund 1.300 zumeist kleine und mittlere Unternehmen mit Beteiligungskapital finanziert. Die Mehrheit der Investitionen entfiel wie im Vorjahr 2009 auf Mehrheitsbeteiligungen sog. Buy-Outs mit einer Investitionssumme von insgesamt 2,52 Mrd. €. Mehr als drei Viertel der vom BVK im Rahmen der Private Equity-Prognose 2011 befragten Beteiligungsgesellschaften gehen für 2011 mit einem Anstieg der Beteiligungen in ihrem Bereich aus. Die vom BVK befragten 132 Beteiligungsgesellschaften sind im Bereich Wachstumsfinanzierungen/Buy-Outs deutlich optimistischer als im Segment der Seed- und Venturefinanzierung.

Für den Buy-Out Bereich nannten zwei Drittel der vom BVK befragten Gesellschaften Secondary Buy-Outs als wichtigste Dealflow-Quelle. Übernahmen von Konzern- oder Unternehmensteilen und Wachstumsfinanzierungen bzw. Minderheitsbeteiligungen bei Familienunternehmen wurden in der Umfrage des BVK im Anschluss genannt.

Optimistisch sind als Ergebnis der BVK Umfrage die  Beteiligungsgesellschaften hinsichtlich Exit-Szenarien für Portfoliounternehmen. 80 % der vom BVK befragten Beteiligungsgesellschaften erwarten eine Zunahme der Unternehmensverkäufe. Besonders positiv wird die Möglichkeit der Verkäufe an strategische Investoren (Trade Sales) beurteilt. Aber auch Börsengängen (IPO’s) von Portfoliounternehmen werden zunehmend bessere Chancen von den befragten Beteiligungsgesellschaften eingeräumt. In der BVK Befragung gaben rund ein Viertel der Befragten an, mindestens über ein börsenreifes Unternehmen im Portfolio zu verfügen. Insgesamt wurden von den befragten Beteiligungsgesellschaften 46 Portfoliounternehmen als börsenreif beurteilt. Weitere Details und Informationen zur Private Equity-Prognose 2011 finden Sie beim Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. (BVK).

KP TECH Corporate Finance: Als inhabergeführte und unabhängige Managementberatung hat sich KP TECH Corporate Finance auf die Mergers & Acquisitions Beratung spezialisiert. Unsere Kunden profitieren von mehr als 12 Jahren Erfahrung in der internationalen Corporate Finance Beratung.  Schwerpunkte unserer Beratung sind die Themen: Unternehmensverkauf, Unternehmenskauf,  Unternehmensbewertung, Unternehmensnachfolge,  MBO, MBI, Venture-Capital , Private Equity, sowie die IPO-Beratung.

Kontaktieren Sie Dirk Middelhoff, Director der KP TECH unter direkt Telefon +49 (0) 69 713786-25 oder per E-Mail: middelhoff „[at]“ tech-corporatefinance.de (bitte „[at]“ durch @ ersetzen da Spamschutz)

Thema: Allgemein, Börsengang-IPO, Management-Buy-In/ Management-Buy-Out, Private Equity, Unternehmensbewertung, Unternehmensfinanzierung, Unternehmensnachfolge, Unternehmensverkauf/ Unternehmenskauf, Venture Capital | Kommentare deaktiviert | Autor:

Wesentliche Vertragsbestandteile in einem Beteiligungsvertrag

Dienstag, 19. Januar 2010 19:27

Der Beteiligungsvertrag

Die Bestandteile eines Beteiligungsvertrages dienen dazu, zwei der grundsätzlichen Probleme der Finanzierung von Unternehmen zu lösen. Zum einen, ist es für potenzielle Kapitalgeber aus dem Bereich Private Equity (PE) oder Venture Capital (VC) schwer, die Qualität und damit den zu erwartenden zukünftigen Verkaufs- bzw. Unternehmenswert eines zukünftigen Portfoliounternehmens einzuschätzen. Zum anderen, ist  das Management eines solchen Unternehmens, im allgemeinen besser über die Vermögensposition der Unternehmung, das vorhandene Know-how und das eigene Wettbewerbspotenzial etc. informiert.

Aufgrund dieser Informationsasymmetrie besteht für einen potenziellen Kapitalgeber prinzipiell die Gefahr, eine für ihn nachteilige Beteiligung einzugehen.  Um Kapitalgeber von der Vorteilhaftigkeit eines Investments zu angemessenen Konditionen zu überzeugen, muss diese Informationsasymmetrie überwunden bzw. reduziert werden. Darüber hinaus kann das Management-Team und die bestehenden Gesellschafter durch Zustimmung zu spezifischen Regelungen im Beteiligungsvertrag ihr Vertrauen in den Erfolg der Unternehmung unterstreichen.

Beteiligungsverträge sind zumeist umfangreiche Dokumente, mit einer Vielzahl von Regelungen. In einer ganzen Reihe von Fällen, werden ebenfalls Regelungen aus Verträgen für einen Unternehmenskauf bzw. Unternehmensverkauf analog verwendet. Ein Übergang ist hierbei fliessend. Folgende Terminologien und Begriffe werden in vielen Beteiligungsverträgen verwendet und sollen kurz erläutert bzw. der Hintergrund für ihre Verwendung erklärt werden:

- Downside Protection

Bei der sog. “downside protection” Regelung, sichert sich der Investor vor zukünftigen Verlusten. Dieses erfolgt u.a. durch Vereinbarungen mit Blick auf eine zukünftige “Verwässerung” (Full-Ratchet, Weighted Average) aber auch durch Vereinbarungen mit Blick auf Vorkaufs- und Vorverkaufsrechten (First right of refusal, Tag along/ Drag along).

- Earn-Out

Bei der sog. „Earn-Out” Klausel, handelt es sich um eine Vereinbarung, bei der ein Käufer die Zahlung von Teilen des Kaufpreises vom erreichen bestimmter Unternehmensziele in der Zukunft abhängig macht. Solche “Earn-Out” Klauseln dienen aus Sicht des Käufers vielfach dazu, die Erreichung von geplanten Unternehmenszielen (Umsatz, Rendite), die Grundlage für eine Kaufpreisermittlung waren, sicher zu stellen bzw. für den Fall der Nichterreichung eine Kaufpreisminderung durchsetzen zu können.

- First right of refusal

Bei einer sog. “First right of refusal” Regelung, handelt es sich um ein Verkaufsrecht. Dieses Verkaufsrecht wird zumeist für den Fall vereinbart, dass Gesellschafter von aussenstehenden Interessenten, Angebote zum Erwerb ihrer Gesellschafteranteile erhalten. Der von einem potenziellen Käufer angesprochene Gesellschafter erhält mit dem “First right of refusal” ein sog. Vorkaufsrecht über die Anteile der weiteren Gesellschafter und verpflichtet sich im Gegezug die anderen Gesellschafter über die Existenz eines externen Angebotes zu informieren.

- Founder Vesting

Als sog. „Founder Vesting“ bezeichnet man eine Vereinbarung, nach der die Gründer bzw. Gesellschafter, dem Beteiligungsunternehmen ihre Anteile am Unternehmen ganz oder teilweise abgeben müssen, für den Fall, dass sie ihre Tätigkeit im Unternehmen beenden (siehe hierzu “Good-Leaver” und “Bad-Leaver“)

- Full-Ratchet

Bei einem sog. „Full Ratchet” Verwässerungsschutz wird der Bezugspreis der Anteile eines Investors für den Fall einer niedrigeren Bewertung des Unternehmens in der Folgefinanzierung angepasst. Damit verhindert der Alt-Investor die spätere Verwässerung durch eine niedrigere Unternehmensbewertung in Folge zukünftiger Finanzierungsrunden.

- Good- und Bad-Leaver

Bei den sog. “Good-” oder “Bad-Leaver” unterscheidet man den Zeitpunkt, zu dem ein Manager bzw. Gesellschafter des Unternehmens, dieses verlässt. Finanzinvestoren unterscheiden dabei den sog.  „Good-Leaver“ als denjenigen, der bis zum Ausstieg des Finanzinvestors also typischerweise bis zum Verkauf der Anteile, an Bord bleibt. Im Gegensatz dazu, verlässt ein sog. “Bad-Leaver” das Unternehmen vor diesem Zeitpunkt. Ein “Good-Leaver” bekommt nach einer vertraglichen Regelung, sein eingezahltes Kapital zum Marktwert, mindestens aber sein eingesetztes Kapital plus Zinsen. Der „Bad-Leaver“ bekommt in der Regel auf Basis der Berechnungen des Unternehmenswertes nur den niedrigeren der beiden Werte.

- Garantie-Escrow

Unternehmenskaufverträge beinhalten  zumeist umfangreiche Regelungen zu vereinbarten Garantien und Zusagen. Hierfür wird im Rahmen der Transaktionsstrukturierung zumeist ein Rückbehalt des Käufers bei der Kaufpreiszahlung vereinbart. Dieser Rückbehalt erfolgt zumeist durch die Kaufpreiszahlung an einen Treuhänder (Notar). In Beteiligungsverträgen wird zumeist die Verteilung solcher Rückbehalte auf die Gesellschafter im Vorfeld geregelt. Dieses trifft insbesondere auf eine gesonderte Anrechnung auf einen bereits vorhandenen sog.  Management-Escrow zu.

- Letter of intent (ggf. auch als Term-Sheet bezeichnet)

Ein “Letter of Intent” ist im ersten Schritt ein unverbindliche Absichtserklärung des Investors, welches die wichtigsten Aspekte eines späteren Beteiligungsvertrages beinhaltet. In der Praxis findet man bei den meisten “Letter of Intent” die gleichen wesentlichen Inhalte, ergänzt um Inhalte, welche für die spezielle Beteiligungstransaktion relevant und wichtig sind.

- Lock-Up Periode

Beteiligungsverträge beinhalten in vielen Fällen Sperrfristen für einen Unternehmensverkauf bzw. eine Verfügung der Gesellschaftsanteile. Eine Verfügung umfasst zumeist die Verpfändung und Beleihung der Gesellschaftsanteile. Eine solche Lock-Up Periode als Vertragsbestandteil in Beteiligungsverträgen umfasst zumeist einen Zeitraum von 5 Jahren und schliesst die frühere Verfügung und Verpfändung der Anteile zumeist aus.

- Management-Escrow

Kommt es zu einem Verkauf des Unternehmens, so besteht in vielen Fällen der Wunsch des Käufers, dass das aktuelle Management-Team (Gesellschafter) die Geschäfte für eine garantierte Zeit weiter führt. Für einen solchen Fall, wird bereits im Beteiligungsvertrag vorgesehen, dass bei einem Verkauf der auf das Management entfallende Kaufpreis nur zum Teil mit der Transaktion ausbezahlt wird. Der verbleibende Betrag wird vom Käufer auf ein sog. Treihandkonto gezahlt und steht dem Management (Gesellschafter) mit Ablauf der vereinbarten Weiterführung- bzw. Übergabefrist zur Verfügung.

- Pay-to-Play

Eine sog. „Pay-to-Play“-Vereinbarung, verpflichtet einen Investor, in Folgefinanzierungsrunden mindestens seinen pro-rata-Anteil an neuen Unternehmensanteilen zu übernehmen, wenn er nicht alle oder zumindest Teile seiner Vorzugsrechte verlieren möchte.

- Post-Money und Pre-Money

Mit “Pre-Money” wird der Unternehmenswert vor der Eigenkapitaleinlage eines Finanzinvestors bezeichnet. Im Gegensatz dazu, beschreibt der  Begriff “Post-Money” den “Unternehmenswert” nach einer erfolgreichen Finanzierungsrunde. Es gilt damit folgende Berechnung:

Post-Money = Pre-Money + Eigenkapitaleinlage des Investors

- Share-Deal und Asset-Deal

Beim einem sog. „Share Deal“ erwirbt der Käufer die Anteile am Unternehmen. Im Gegensatz zum sog. „Asset Deal“ bei dem der Käufer die wesentlichen Wirtschaftsgüter des Unternehmens (einzeln) erwirbt. Die Mehrheit der Transaktionen im Bereich Unternehmensverkauf sind sog. “Share Deals“.

- Tag along/ Drag along

Eine sog. “tag along” bzw. “drag along” Vereinbarung, regelt das Mitveräusserungsrecht bzw. die Mitveräusserungspflicht. Investoren halten sich zumeist ein Veräusserungsrecht in Beteiligungsverträgen vor. In solchen “tag along” bzw. “drag along” Vereinbarungen wird definiert, unter welchen Parametern (Kaufpreis etc.) alle weiteren Gesellschafter (Gründer, Management) ebenfalls ihre Anteile verkaufen können (tag along) oder müssen (drag along).

- Vorzugsstimmrechte

Bei sog. „Vorzugsstimmrechte“, gewähren die Gesellschafter einem Investor, Vorrechte bei Gesellschafterbeschlüssen etc.. Dieses erfolgt z.B. in Form von gesondert erforderlicher Zustimmungen oder Mehrfachstimmrechten. Solche Regelungen finden sich in nahezu allen Beteiligungsverträgen.

- Weighted Average

Bei einem sog. „Weighted Average” Verwässerungsschutz werden im Unterschied zur “Full Ratchet” Vereinbarung die Anzahl der Anteile berücksichtigt, die ggf. im Rahmen einer Folgefinanzierung auf Basis einer niedrigeren Unternehmensbewertung abgegeben werden.

Darüber hinaus ergeben sich noch eine Vielzahl weiterer Regelungen im Hinblick auf die Einflussnahme des Investors auf das Tagesgeschäft z.B. in Form von zustimmungspflichtigen Geschäften, die Anforderungen an das Berichtswesen d.h. an das regelmäßige Reporting von Kennzahlen sowie der Beschreibungen über die laufenden Geschäftsentwickung etc.. Dazu zählen zumeist auch die Besetzung von Organpositionen im Rahmen von Aufsichtsrats- oder Beiratsmandaten. Wie in allen weiteren Verträgen, bei denen es um den Unternehmenskauf bzw. Unternehmensverkauf geht, so spielen auch bei Beteiligungsverträgen entsprechende Garantien bzw. die Rechtsfolge bei Garantieverletzungen eine wesentliche Rolle, was sich zumeist auch im Umfang solcher Regelungen im Vertrag widerspiegelt.

KP TECH Corporate Finance berät Start-up Unternehmen im Bereich Venture Capital Finanzierung sowie der Erstellung von Businessplänen und der Ansprache von Venture Capital Gebern und der Verhandlung sowie Strukturierung von Venture Capital Beteiligungen. Kontaktieren Sie Dirk Middelhoff, Director der KP TECH unter Telefon direkt +49 (0) 69 713786-25 oder per E-Mail: middelhoff „[at]“ tech-corporatefinance.de (bitte „[at]“ durch @ ersetzen da Spamschutz)

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