Mergers & Acquisitions: Erfolgsfaktoren, Aufgaben und Ziele der M&A-Beratung

Montag, 16. Januar 2012 8:54

M&A-Beratung – Ziele, Aufgaben und Erfolgsfaktoren

Im angelsächsischen Raum ist es seit vielen Jahren selbstverständlich, als Unternehmenskäufer wie als Unternehmensverkäufer einen M&A-Berater (M&A Boutique) zu beauftragen. Im deutschsprachigen Raum hingegen, wird nur bei ungefähr jeder fünften Transaktion die Leistung einer M&A-Beratung in Anspruch genommen. Zur Unterscheidung einer M&A-Beratung von einem Unternehmensmakler, einem Business Broker oder einem Unternehmensvermittler verweisen wir auf unsere entsprechenden Beiträge in diesem Blog.

Ziele bei der Beauftragung einer M&A-Beratung

  • Transfer von Wissen aufgrund langjähriger Erfahrung des M&A-Berater.
  • Professionelles Management des M&A-Prozesses und rechtzeitige Vorbereitung des Kunden auf die einzelnen Schritte.
  • Aussenwirkung: Wer eine M&A-Beratung beauftragt, zeigt gegenüber der anderen Seite, dass er professionell agiert, dass er es ernst meint und dass er gleichwertig aufgestellt ist, wenn die Gegenpartei ebenfalls einen M&A-Berater beauftragt hat.
  • Keine Fehler: Aufgrund langjährige Erfahrung in der M&A-Beratung kommt es bei Einschaltung eines M&A-Beraters nicht zu Fehlern. Als Berater sehen wir es nicht selten, wie die andere Partei durch Unkenntnis innerhalb weniger Minuten in Gesprächen und Verhandlungen mehrere hunderttausend Euro verschenkt – und dies meist nicht einmal realisiert!
  • neutrale und qualitativ bessere Unternehmensbewertung: Aufgrund der Marktkenntnis zur Unternehmensbewertung in der jeweiligen Branche ist der M&A-Berater in der Lage eine optimale Bewertung gegenüber der anderen Partei zu argumentieren. Im Zusammenspiel mit einer optimalen Transaktionsstruktur erzielt der M&A-Berater sehr oft eine wesentlich bessere Bewertung für seinen Auftraggeber
  • Optimale Transaktionsstruktur: der M&A-Berater zeigt verschiedene Optionen bei der Strukturierung einer Transaktion auf und greift dabei auf seine langjährige Erfahrung in der M&A-Beratung zurück. Nicht selten erleben wir, dass die andere Partei sich aufgrund fehlender Erfahrung auf eine für sie ungünstige Transaktionsstruktur einlässt, obwohl eine bessere Lösung möglich und verhandelbar gewesen wäre.
  • Moderation: Der beauftragte M&A-Berater vertritt im Gegensatz zum Unternehmensmakler ausschliesslich die Interessen seines Auftraggebers (des Käufers oder des Verkäufers). Er wird von der Gegenpartei als Ansprechpartner auch zwischen persönlichen Gesprächen und Verhandlungen gesehen. Der M&A-Berater stellt somit einen zweiten Kommunikationskanal dar und ist damit in der Lage: entstandene Missverständnisse zu klären, verhärtete Verhandlungspositionen aufzulösen, Emotionen aus dem M&A-Prozess zu nehmen, den M&A-Prozess zu beschleunigen und Verhandlungspositionen vorab zu sondieren. Eine nicht zu unterschätzende Rolle der M & A-Beratung ist die Funktion als Bad Guy in Verhandlungen. Unser langjährige Erfahrung in der M & A-Beratung auf Käufer- wie auf Verkäuferseite hat gezeigt, dass die Moderationsfunktion wesentlich zum Erfolg einer M & A-Transaktion beiträgt.
  • Arbeitsentlastung: Unternehmenskäufer wie Unternehmensverkäufer unterschätzen häufig den Arbeitsaufwand im M&A-Prozess. Gerade als Unternehmensverkäufer ist es fatal, wenn das operative Geschäft aufgrund des oft über 12 Monate andauernden M&A-Prozess leidet. Nicht selten kommt es aufgrund der intensiven Arbeitsbelastung des Verkäufers im M&A-Prozess zu einer Verfehlung der gegenüber dem Käufer kommunizierten Planzahlen; und damit zu einer meist nicht unerheblichen Kaufpreisminderung.
  • Bessere Koordination der beteiligten Personen: Im Rahmen einer M&A-Transaktion gilt es die verschiedenen Beteiligten (Gesellschafter, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer) inhaltlich und zeitlich zu koordinieren; dieser Koordinationsaufwand wird meist erheblich unterschätzt
  • Coaching: Jeder Akquisitionsprozess wie auch Prozess des Unternehmensverkaufs unterliegt strengster Vertraulichkeit. Verkäufer wie Käufer haben durch Beauftragung eines M&A-Berater´s die Möglichkeit, sich über Inhalte, Optionen und die nächste Schritten auszutauschen.

 

Aufgaben der M&A-Beratung bei einem Unternehmensverkauf

  • Analyse der Anforderungen der Gesellschafter
  • Analyse des Unternehmens (interne Due Diligence)
  • Identifikation potenzieller Zielunternehmen (Idealprofil – Fit) – Long List/ Short List
  • Erstellen der Unternehmenspräsentation
  • Erstellen des Information Memorandums
  • Anonyme erste Kontaktaufnahme
  • Einholung der Vertraulichkeitsvereinbarungen
  • Erarbeitung der Unternehmensbewertung
  • Beratung bei der Verhandlung des Letter of Intent
  • Vorbereitung Data Room und Begleitung der Due Diligence
  • Erarbeitung und Verhandlung der Transaktionsstruktur
  • Vertragsverhandlungen (Durchführung und Steuerung; keine Rechtsberatung)
  • Coaching im M&A-Prozess
  • Koordination der Tätigkeit der Rechtsanwälte, Steuerberater und Banken bis zur Vertragsunterzeichnung

 

Aufgaben der M&A-Beratung bei einem Unternehmenskauf

  • Bewertung der Unternehmensstrategie
  • Definition der Akquisitionsziele, der Akquisitionsstrategie und der Akquisitionskriterien
  • Planung und Umsetzung des Suchprozesses. Erarbeitung der Long List und der Short List
  • Ansprache der Zielfirmen („Targets“)
  • Ausarbeitung des Letter of Intent
  • Erarbeitung und Verhandlung einer optimalen Transaktionsstruktur.
  • Unternehmensbewertung:  Bewertung der Targets auf Basis verschiedener Bewertungsmodelle und Verfahren unter Einbezug der vorhandenen Transaktionsdatenbanken
  • Koordination der Due Diligence sowie Zusammenarbeit und Steuerung von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten bis zur Finalisierung des Unternehmenskaufvertrages
  • Coaching im M&A-Prozess
  • Vertragsverhandlung: Aktiver Verhandlungspartner in Vertragsverhandlungen (keine Rechtsberatung)

 

Erfolgsfaktoren der M&A-Beratung

  • Langjährige Erfahrung in der M&A-Beratung
  • Durchsetzungsvermögen und „Zähigkeit“ des M&A-Berater´s im M&A-Prozess; denn in jedem M&A-Prozess gibt es Höhen und Tiefen
  • Detaillierte Kenntnis der Branche: Nur wer als M&A-Berater über ein umfangreiches Know-how der jeweiligen Branche verfügt, ist in der Lage:
  1. die richtigen Targets zu identifizieren
  2. verfügt über umfangreiche Kontakte zu einer grossen Zahl an Targets
  3. kennt die aktuellen Unternehmensbewertungen in dieser Branche
  4. die Positionierung des Auftraggebers im Markt einschätzen
  5. versteht die Situation des Auftraggebers und kann die Situation der Gegenpartei beurteilen

Aus diesem Grund spezialisieren sich immer mehr M&A-Beratungsgesellschaften auf Branchen. Derartig fokussierte und professionelle M&A-Berater werden auch als M&A-Boutique bezeichnet.

KP TECH Corporate Finance berät als professionelle M&A-Boutique entweder die Käuferseite oder die Verkäuferseite. Unser Fokus liegt im Bereich der Technologie-Sektoren (z.B. Informationstechnologie, Cleantech, Engineering, Medizintechnik, Lasertechnik, Messtechnik, Biotech, …). Gerne besprechen wir mit Ihnen streng vertraulich die aktuellen Unternehmensbewertungen in Ihrer Branche sowie die Möglichkeiten und Erfolgswahrscheinlichkeiten bei einem Verkauf Ihres Unternehmens. Kontaktieren Sie Herrn Klumpp, Managing Partner der KP TECH streng vertraulich entweder per E-Mail (klumpp “[at]” tech-corporatefinance.de –>”[at]” durch @ ersetzen; Spamschutz) oder telefonisch direkt unter +49 (0) 69 713786-15 zur Vereinbarung eines persönlichen und unverbindlichen Gesprächs. Profitieren Sie von mehr als 13 Jahren Erfahrung in der internationalen Corporate Finance Beratung.

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Steigerung Unternehmenswert: vorbereitende Massnahmen zur Erhöhung des Unternehmenswertes

Samstag, 14. Januar 2012 23:21

Steigerung Unternehmenswert: vorbereitende Massnahmen zur Erhöhung des Unternehmenswertes

Im Vorfeld eines geplanten Unternehmensverkauf können verschiedene Massnahmen durch die Anteilseigner umgesetzt werden, welche bei einem Unternehmensverkauf den Unternehmenswert erhöhen. Eine dieser Massnahmen ist die Reduzierung des Net Working Capital (Englisch: Cash Conversion Cycle).

Das Net Working Capital berechnet sich wie folgt: Umlaufvermögen abzüglich der kurzfristigen, nicht verzinslichen Verbindlichkeiten

Empirische Analysen zeigen einen Zusammenhang zwischen Net Working Capital und Unternehmenswert. So führt laut Arthur D Little eine Reduzierung des Net Working Capital um 25% zu einer Erhöhung des Unternehmenswerts um 7,5% in einem durchschnittlichen Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes. Wollte man eine vergleichbare Steigerung des Unternehmenswertes über Umsatzsteigerungen erreichen, so müsste der Umsatz in einem Zeitraum von fünf Jahren um ca. 28% gesteigert werden! Ist ein Unternehmen in der Lage, das Net Working Capital um 25% zu senken und gleichzeitig ein Umsatzwachstum von 28% innerhalb von fünf Jahren zu erzielen, führt dies zu einer Verdoppelung der Wertsteigerung des Unternehmens!

Working Capital Management ist somit eine der wichtigen Maßnahmen zur Vorbereitung eines Unternehmensverkauf! Zum Working Capital Management gehören das Debitorenmanagement, das Bestandsmanagement sowie das Kreditorenmanagement.

Weitere Beiträge zu den Themen Unternehmensbewertung, Unternehmenswert, Unternehmensverkauf:

KP TECH erstellt professionelle Unternehmensbewertungen auf der Grundlage verschiedener in der Praxis relevanter Verfahren (z.B Discounted Cash-Flow Verfahren, Multiple-Verfahren). Aufgrund der gleichzeitigen Anwendung dieser Verfahren können wir Ihnen eine Spanne für den Unternehmenswert Ihres Unternehmens aufzeigen, welcher als Verhandlungsgrundlage bei Unternehmenskäufen, Unternehmensverkäufen, Management-Buy-In, Management-Buy-Out, Gesellschafterwechsel und Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen dient. Kontaktieren Sie Herrn Klumpp, Managing Partner der KP TECH streng vertraulich unter Tel. direkt +49 (0) 69 713786-15 oder per E-Mail: klumpp „[at]“ tech-corporatefinance.de (bitte „[at]“ durch @ ersetzen à Spamschutz)

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Letter of Intent – Inhalte und Gründe warum unbedingt ein Letter of Intent abgeschlossen werden sollte

Samstag, 14. Januar 2012 11:29

Letter of Intent – Inhalte

Ein fester Bestandteil jedes M&A Prozesses sollte der Abschluss eines Letter of Intent („LoI“) sein. Alternative Bezeichnungen mit teilweise gleichen oder marginal anderen Inhalten für einen Letter of Intent sind: Term Sheet (häufig bei Venture Capital Transaktionen), Head of Agreement (kurz „HoA“, Begriff, welcher in Grossbritannien häufiger benutzt wird), Memorandum of Understanding (kurz „MoU“, Begriff der unter anderem auch in den USA benutzt wird). Ein Letter of Intent ist im ersten Schritt ein unverbindliche Absichtserklärung des Käufers, welche die wichtigsten Aspekte eines späteren Kauf-/Verkaufsvertrages (engl. SPA = Sales and Purchase Agreement) beinhalten sollte. In der M&A Praxis findet man bei den meisten Letter of Intent die gleichen wesentlichen Inhalte, ergänzt um Inhalte, welche für die spezielle M&A Transaktion relevant und wichtig sind. Grundsätzlich lautet unsere Empfehlung für Unternehmenskäufer wie Unternehmensverkäufer: Schliessen Sie auf jeden Fall einen Letter of Intent ab, bevor Sie die Due Diligence beginnen! Häufig sind beide Parteien der Ansicht, dass dies nicht nötig sei, da man sich mündlich über die wichtigsten Parameter geeinigt hätte. Diese Annahme ist in der Regel falsch. Spätestens im Rahmen der Verhandlung des Sales and Purchase Agreements wird der Käufer und/ oder der Verkäufer feststellen, dass man wichtige Aspekte „vergessen“ hatte zu Beginn der Gespräche zu diskutieren. Entweder hatte man stillschweigend angenommen, dass die andere Partei weiss, dass derartige Vertragsklauseln in M&A Verträgen „üblich“ seien oder weil man bewusst eine „Salami-Taktik“ anwendet und darauf spekuliert, dass die andere Partei im fortgeschrittenen M&A Prozess eher bereit ist, derartige Vertragsklauseln zu akzeptieren. Nicht selten stellt der Unternehmenskäufer oder der Unternehmensverkäufer fest, dass es sich bei derartigen Vertragsklauseln um Punkte handelt, die nicht verhandelbar sind, also es sich um sogenannte „Deal-Breaker“ oder „KO-Kriterien“ handelt. Im Ergebnis kommt es häufig zu keiner Einigung und damit zum Abbruch der Verhandlungen. Zu diesem Zeitpunkt haben beide Parteien bereits viel Zeit und Geld in den M&A Prozess investiert. Diese Investitionen und Frustrationen hätten sich beide Parteien mit der Verhandlung und der Unterzeichnung eines Letter of Intent sparen können.

Inhalte eines Letter of Intent

Die nachfolgenden Inhalte eines Letter of Intent sind als Beispiele und nicht als abschliessende Aufzählung zu verstehen. Jede M&A Transaktion erfordert einen auf diesen Deal zugeschnittenen Letter of Intent.

Präambel

  • Genaue Bezeichnung der Vertragsparteien
  • Voraussetzungen für den Verkauf der Anteile
  • Verständigung über den Abschluss des endgültigen Vertrages
  • Notwendige Beschaffung der erforderlichen Genehmigungen von Behörden und anderen Stellen
  • Genaue Spezifizierung der Anteile bzw. der Gegenstände und Rechte, die übergeben werden sollen sowie der Verbindlichkeiten, die übernommen werden

Vertragsinhalte

  • Übertragung aller Anteile etc. auf den Käufer
  • Kaufpreis ( Höhe, Zahlung, Form [z.B. Bar, Aktien, Wandelschuldverschreibungen, Put-/Call-Optionen])
  • Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer über Bedingungen, die im endgültigen Vertrag enthalten sein müssen, wie z.B. Gewährleistungen; finanzieller Stand des Unternehmens, Steuern, sonstige Verbindlichkeiten, Einbringlichkeit der Außenstände; Bestätigung über das Nichtvorhandensein von in der Bilanz nicht aufgeführten Verpflichtungen oder/und Angabe von Haftungsverhältnissen und Gewährleistungen; Übertragbarkeit aller Verträge sowie das ordnungsgemäße Bestehen der Gesellschaft; Festlegung eines Prozentsatzes des Kaufpreises auf einem Sperrkonto (Notaranderkonto, Treuhandkonto, engl. Escrow-Account, siehe auch Escrow Account bei Wikipedia) für etwaige unbekannte Verpflichtungen oder Ansprüche Dritter sowie für Ansprüche des Käufers aus den vorgenannten Gewährleistungen und sonstigen Ansprüchen; Einigung über die Verzinsung von etwa eingebrachtem Bargeld auf einem Sperrkonto; übliche Wettbewerbsverbotsklauseln für die Verkäufer für die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus ihrer aktiven Tätigkeit bei der Gesellschaft; Vorschriften zu Entnahmen (EK-Ausstattung, Cash- and Debt free)
  • Due Diligence (Inhalte, Ablauf, Zeitrahmen)

Vereinbarungen über den Abschluß des endgültigen Vertrages

  • Vereinbarung über den Zeitpunkt
  • Voraussetzungen des endgültigen Vertragsabschlusses
  •  Zustimmung des Käufers und aller Verkäufer
  •  Zustimmung des Aufsichtsrates des Käufers
  •  Bestätigung der WP-Gesellschaft über positive Due Diligence-Prüfung
  •  Keine negative Geschäftsentwicklung zwischen dem Zeitpunkt LoI und endgültigem Vertrag
  •  Keine gesetzlichen Beschränkungen für den Verkäufer

Rahmendaten Anstellungsvertrag

 Zeitplan

 Geheimhaltung

 Exklusivität

 Kosten

 Gerichtsstand und geltendes Recht

Becksches Formularbuch Mergers and Acquisitions Unsere Buchempfehlung lautet: Becksches Formularbuch Mergers and Acquisitions (2. Auflage Oktober 2011). Hier findet man Muster, Formulare und Hintergründe rund um den Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf, Letter of Intent, Kaufvertrag etc.

KP  TECH Beratungsgesellschaft mbH – Corporate Finance Beratung, Frankfurt am Main: Als inhabergeführte und unabhängige Managementberatung haben wir uns auf die Corporate Finance Beratung spezialisiert. Unsere Kunden profitieren von mehr als 12 Jahren Erfahrung in der internationalen Corporate Finance Beratung. Schwerpunkte unserer Beratung sind die Themen: Unternehmensverkauf, Unternehmenskauf, Unternehmensbewertung, Unternehmensnachfolge, MBO, MBI, Venture Capital Beratung, Private Equity Beratung sowie IPO-Beratung.

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KP TECH Analyse: 15% Anstieg europäischer M&A Transaktionen im Technologiesektor in 2011

Freitag, 13. Januar 2012 13:59

Die Zahl der Unternehmensübernahmen im Technologiesektor in Europa stieg im Jahr 2011 um mehr als 15% im Vergleich zum Vorjahr 2010. In absoluten Zahlen fanden 3.076 M&A Transaktionen statt; im Vorjahr waren es 2.672. Der Wert aller Akquisitionen stieg von 139 Mrd. US$ im Jahr 2010 um mehr als 60% auf 225 Mrd. US$ in 2011. Die Zahl der Börsengänge stieg ebenfalls von 35 im Jahr 2010 auf 54 im zurückliegenden Jahr 2011. Die Anzahl der Transaktionen lag im 4. Quartal 2011 mit 792 leicht über denen des Vorquartals Q3 2011 mit 763. Das Volumen der Transaktionen lag im 4. Quartal jedoch mit insgesamt 33,9 Mrd. US$ mehr als 30% unter dem Volumen des 3. Quartals mit insgesamt 49,8 Mrd. US$.

Die Anzahl der Transaktionen mit Beteiligung von Unternehmen aus Nordamerika lag im 4. Quartal 2011 bei insgesamt 95 und damit bei ca. 12% aller Transaktionen. Ebenfalls Unternehmen aus Deutschland und Großbritannien traten im Vergleich zum Quartal des Vorjahres 2010 verstärkt als Käufer im Q4 2011 auf. So lag die Zahl der Transaktionen mit Beteiligung von Unternehmen aus Großbritannien im letzten Quartal des Jahres 2011 bei 211 und damit nur leicht unter dem Wert von 228 Transaktionen im Q3 2011. Eine leicht ansteigende Tendenz gab es im letzten Quartal ebenfalls bei Käufern aus Spanien, Italien und Griechenland.

Insgesamt drei Bereiche konnten 2011 eine deutlich steigende Anzahl von M&A Transaktionen verzeichnen. So stieg die Anzahl von Akquisitionen im Software Bereich um 20% im Vergleich zum Vorjahr 2010. Auch das Segment IT Services verzeichnete einen Anstieg um fast 11% auf 734 Transaktionen im Gesamtjahr 2011. Im Vorjahr 2010 waren es noch 662 Transaktionen. Im größten Sektor Content und Media stieg die Anzahl der Transaktionen auf 909 im Gesamtjahr 2011; ein Anstieg um 14% gegenüber dem Vorjahr 2010.

Mit einem Anteil von 51%, stellten nicht börsennotierte Unternehmen im Technologiesektor in Europa im vierten Quartal 2011 den größten Käuferkreis dar. Nicht börsennotierte Unternehmen führten im Q4 2011 über 500 M&A Transaktionen durch, gefolgt von mehr als 180 Transaktionen von Unternehmen die im Rahmen eines Divestments (Verkauf von Randaktivitäten) veräußert wurden. Die Zahl der Exits von Venture Capital und Private Equity Firmen lag im Q4 2011 bei 54 damit leicht unter dem Vorquartal Q3 2011.

Weitere Details nach einzelnen Technologie-Sektoren und die Entwicklungen über die Quartale und Jahre stellen wir unseren Kunden im Rahmen von Beratungsprojekten im Bereich Unternehmensverkauf, Unternehmenskauf, Erstellung einer Unternehmensbewertung sowie bei Venture Capital und Private Equity Transaktionen zur Verfügung.

Kontaktieren Sie Dirk Middelhoff, Director der KP TECH unter Telefon direkt +49 (0) 69 713786-25 oder per E-Mail: middelhoff „[at]“ tech-corporatefinance.de (bitte „[at]“ durch @ ersetzen da Spamschutz)

Thema: Allgemein, Analysen, Private Equity, Venture Capital | Kommentare (0)

Seminar Mergers & Acquisitions – M&A Seminar Frankfurt/ Deutschland

Donnerstag, 12. Januar 2012 8:30

Seminar Mergers & Acquisitions – M&A Seminar Frankfurt/ Deutschland Themen: Unternehmensbewertung, Unternehmensverkauf, Unternehmenskauf

Die aktuelle Marktsituation bietet sowohl Unternehmenskäufern wie Unternehmensverkäufern interessante Perspektiven. Der Erfolg einer M&A-Transaktion hängt jedoch maßgeblich von den Kenntnissen der Akteure und deren zielgerichteten Umgang mit den Instrumenten des Unternehmenskaufs und –verkaufs ab. Wir möchten Sie zu unserer 29. Intensivseminarreihe am 8. Februar 2012 sowie am 6. März 2012 in Frankfurt am Main einladen. Dieses praxisorientierte eintägige Seminar informiert Sie im kleinen Kreis von Vorständen und Geschäftsführern zielgerichtet über die Bewertung sowie den Kauf und Verkauf von Unternehmen.

Alle Details zum aktuellen Mergers & Acquisitions Seminar mit dem Thema “Unternehmensbewertung und Unternehmenskauf/ Unternehmensverkauf” in Frankfurt am Main finden Sie hier

KP  TECH Corporate Finance: Als inhabergeführte und unabhängige Managementberatung haben wir uns auf die Corporate Finance Beratung spezialisiert. Unsere Kunden profitieren von mehr als 13 Jahren Erfahrung in der internationalen Corporate Finance Beratung. Schwerpunkte unserer Corporate Finance Beratung sind die Themen: Unternehmensverkauf, Unternehmenskauf, Unternehmensbewertung, Unternehmensnachfolge, MBO, MBI, Venture Capital Beratung, Private Equity Beratung sowie IPO-Beratung.

Thema: Allgemein | Kommentare (0)

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