Letter of Intent – Inhalte und Gründe warum unbedingt ein Letter of Intent abgeschlossen werden sollte
Letter of Intent – Inhalte
Ein fester Bestandteil jedes M&A Prozesses sollte der Abschluss eines Letter of Intent („LoI“) sein. Alternative Bezeichnungen mit teilweise gleichen oder marginal anderen Inhalten für einen Letter of Intent sind: Term Sheet (häufig bei Venture Capital Transaktionen), Head of Agreement (kurz „HoA“, Begriff, welcher in Grossbritannien häufiger benutzt wird), Memorandum of Understanding (kurz „MoU“, Begriff der unter anderem auch in den USA benutzt wird). Ein Letter of Intent ist im ersten Schritt ein unverbindliche Absichtserklärung des Käufers, welche die wichtigsten Aspekte eines späteren Kauf-/Verkaufsvertrages (engl. SPA = Sales and Purchase Agreement) beinhalten sollte. In der M&A Praxis findet man bei den meisten Letter of Intent die gleichen wesentlichen Inhalte, ergänzt um Inhalte, welche für die spezielle M&A Transaktion relevant und wichtig sind. Grundsätzlich lautet unsere Empfehlung für Unternehmenskäufer wie Unternehmensverkäufer: Schliessen Sie auf jeden Fall einen Letter of Intent ab, bevor Sie die Due Diligence beginnen! Häufig sind beide Parteien der Ansicht, dass dies nicht nötig sei, da man sich mündlich über die wichtigsten Parameter geeinigt hätte. Diese Annahme ist in der Regel falsch. Spätestens im Rahmen der Verhandlung des Sales and Purchase Agreements wird der Käufer und/ oder der Verkäufer feststellen, dass man wichtige Aspekte „vergessen“ hatte zu Beginn der Gespräche zu diskutieren. Entweder hatte man stillschweigend angenommen, dass die andere Partei weiss, dass derartige Vertragsklauseln in M&A Verträgen „üblich“ seien oder weil man bewusst eine „Salami-Taktik“ anwendet und darauf spekuliert, dass die andere Partei im fortgeschrittenen M&A Prozess eher bereit ist, derartige Vertragsklauseln zu akzeptieren. Nicht selten stellt der Unternehmenskäufer oder der Unternehmensverkäufer fest, dass es sich bei derartigen Vertragsklauseln um Punkte handelt, die nicht verhandelbar sind, also es sich um sogenannte „Deal-Breaker“ oder „KO-Kriterien“ handelt. Im Ergebnis kommt es häufig zu keiner Einigung und damit zum Abbruch der Verhandlungen. Zu diesem Zeitpunkt haben beide Parteien bereits viel Zeit und Geld in den M&A Prozess investiert. Diese Investitionen und Frustrationen hätten sich beide Parteien mit der Verhandlung und der Unterzeichnung eines Letter of Intent sparen können.
Inhalte eines Letter of Intent
Die nachfolgenden Inhalte eines Letter of Intent sind als Beispiele und nicht als abschliessende Aufzählung zu verstehen. Jede M&A Transaktion erfordert einen auf diesen Deal zugeschnittenen Letter of Intent.
Präambel
- Genaue Bezeichnung der Vertragsparteien
- Voraussetzungen für den Verkauf der Anteile
- Verständigung über den Abschluss des endgültigen Vertrages
- Notwendige Beschaffung der erforderlichen Genehmigungen von Behörden und anderen Stellen
- Genaue Spezifizierung der Anteile bzw. der Gegenstände und Rechte, die übergeben werden sollen sowie der Verbindlichkeiten, die übernommen werden
Vertragsinhalte
- Übertragung aller Anteile etc. auf den Käufer
- Kaufpreis ( Höhe, Zahlung, Form [z.B. Bar, Aktien, Wandelschuldverschreibungen, Put-/Call-Optionen])
- Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer über Bedingungen, die im endgültigen Vertrag enthalten sein müssen, wie z.B. Gewährleistungen; finanzieller Stand des Unternehmens, Steuern, sonstige Verbindlichkeiten, Einbringlichkeit der Außenstände; Bestätigung über das Nichtvorhandensein von in der Bilanz nicht aufgeführten Verpflichtungen oder/und Angabe von Haftungsverhältnissen und Gewährleistungen; Übertragbarkeit aller Verträge sowie das ordnungsgemäße Bestehen der Gesellschaft; Festlegung eines Prozentsatzes des Kaufpreises auf einem Sperrkonto (Notaranderkonto, Treuhandkonto, engl. Escrow-Account, siehe auch Escrow Account bei Wikipedia) für etwaige unbekannte Verpflichtungen oder Ansprüche Dritter sowie für Ansprüche des Käufers aus den vorgenannten Gewährleistungen und sonstigen Ansprüchen; Einigung über die Verzinsung von etwa eingebrachtem Bargeld auf einem Sperrkonto; übliche Wettbewerbsverbotsklauseln für die Verkäufer für die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus ihrer aktiven Tätigkeit bei der Gesellschaft; Vorschriften zu Entnahmen (EK-Ausstattung, Cash- and Debt free)
- Due Diligence (Inhalte, Ablauf, Zeitrahmen)
Vereinbarungen über den Abschluß des endgültigen Vertrages
- Vereinbarung über den Zeitpunkt
- Voraussetzungen des endgültigen Vertragsabschlusses
- Zustimmung des Käufers und aller Verkäufer
- Zustimmung des Aufsichtsrates des Käufers
- Bestätigung der WP-Gesellschaft über positive Due Diligence-Prüfung
- Keine negative Geschäftsentwicklung zwischen dem Zeitpunkt LoI und endgültigem Vertrag
- Keine gesetzlichen Beschränkungen für den Verkäufer
Rahmendaten Anstellungsvertrag
Zeitplan
Geheimhaltung
Exklusivität
Kosten
Gerichtsstand und geltendes Recht
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