Gewährleistungs- und Garantieversicherungen bei M&A Transaktionen

Die Verhandlungen von Zusicherungen, Gewährleistungen und Garantien im Kaufvertrag gehören zumeist zu den intensivsten Gesprächen innerhalb des M&A Prozesses. Für den Verkäufer geht es zumeist darum, am Ende möglichst viel vom Kaufpreis direkt und ohne Einschränkungen zu erhalten und wenig im Rahmen von Rückstellungen etc. erst zu einem späteren Zeitpunkt einplanen zu können. Für den Käufer spielt nicht nur die Höhe des zu zahlenden Kaufpreises eine Rolle sondern die Käufer verfolgen häufig ebenfalls das Ziel, über die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen den Kaufpreis “nachzuverhandeln” und so am Ende zu senken.

Bei M&A-Transaktionen werden zunehmend auch im deutschsprachigen Raum so genannte Gewährleistungs- bzw. Garantieversicherungen, im Englischen als Warranty and Indemnity (W&I) oder Representations and Warranties (R&W) Insurance bezeichnet, eingesetzt. Der Gegenstand und das Ziel dieser Versicherungen sind die im Unternehmenskaufvertrag (SPA) vom Verkäufer abgegebenen Garantien bei einer Verletzung zu decken.

Aus Sicht des Käufers liegen die Vorteile einer solchen Garantieversicherung in einer zusätzlichen Absicherung für den Fall eines Verstoßes gegen die vom Verkäufer abgegebenen Zusicherungen und Garantien. Einem Verkäufer ermöglicht eine Garantieversicherung die Absicherung gegen zukünftige Forderungen aus der Verletzung abgegebener Zusicherungen und Garantien und damit die Möglichkeit den Verkaufserlös unmittelbar und vollständig zu verwenden. Solche Gewährleistungs- bzw. Garantieversicherungen ermöglichen ebenfalls Verkäufern, die ausschliesslich als Gesellschafter beteiligt sind, also nicht aktiv ins Management der Gesellschaft eingebunden waren und daher die Risiken nicht adäquat einschätzen können,  eine notwendige Absicherung des zu erzielenden Verkaufserlöses.

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Datum: Montag, 20. Juni 2011 10:27
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