Beiträge vom Mai, 2010

Rechtsstreitigkeiten bei Unternehmensverkäufen – Mergers & Acquisitions

Montag, 31. Mai 2010 12:35

Der Trend ist eindeutig: Die Zahl der Rechtsstreitigkeiten bei Unternehmensverkäufen bzw. Anteilsverkäufen nimmt zu

In der täglichen M&A-Praxis unterschätzen beide Vertragsparteien (Käufer wie Verkäufer) häufig das Potenzial an zukünftigen Rechtsstreitigkeiten, welche aufgrund verschiedenster Fehler im M&A-Prozess entstehen können.

Der Artikel aus der FAZ.net (zum Artikel aus FAZ.net vom 31.3.2010) geht anhand eines aktuellen Rechtsstreits zwischen der Beteiligungsgesellschaft (Private Equity Unternehmen) Terra Firma und der Citigroup auf einige Punkte exemplarisch ein:

Streitpunkt: Vortäuschen anderer Interessenten in einem Bieterverfahren, die es nicht gibt

“…Die Citigroup, die die Transaktion lenkte, habe Terra Firma getäuscht, indem sie weitere Bieter vorgegaukelt habe. So sei der Preis für EMI in die Höhe getrieben worden…” (Quelle: FAZ.net, Link zur Quelle siehe oben)

–> Wie im FAZ-Artikel genannt, wird es für den Käufer sehr schwierig, diesen Streitpunkt vor Gericht zu beweisen. Je besser beide Parteien jede Einzelheit im M&A-Prozess nachweisbar festhalten, umso höher stehen die Chancen bei einem Rechtsstreit

Streitpunkt: Überzogene EBIT/ EBITDA und Umsatzplanungen durch den Verkäufer

“…Ein typischer Fall laute zum Beispiel, dass sich die Gewinnzahlen und -planungen (Ebitda), auf denen seinerzeit die Kaufpreise für ein Unternehmen basierten, im Nachhinein als deutlich überhöht herausgestellt haben. Gelingt es dem Käufer nun nachzuweisen, dass die Gegenseite diese überhöhten Werte bewusst angesetzt hatte, bietet das die Basis für eine Ausgleichsforderung…” (Quelle: FAZ.net, Link zur Quelle siehe oben)

–> Jeder Verkäufer sollte ein professionelles Information Memorandum erstellen und den Planungsprozess sowie alle Prämissen klar dokumentieren und dem potenziellen Käufer gegenüber offen legen. Weiterhin sollte der Käufer dem Verkäufer gegenüber dokumentieren, wie er zu seiner Unternehmensbewertung gekommen ist

Streitpunkt: Unterlagen in der Due Diligence unvollständig, falsch oder mangelhaft. Ablauf der Due Diligence zu kurz – der Käufer hatte zu wenig Zeit, die Unterlagen gewissenhaft zu prüfen

“… Der Ablauf der ,due diligence’ ist oft nur bruchstückhaft dokumentiert, also benötigt man Zeugen oder zum Beispiel Aussagen in E-Mails…”

–> Verkäufer sollten die Due Diligence Unterlagen den potenziellen Käufern im Data Room vollständig vorlegen und den Ablauf der Due Diligence dokumentieren und sich von den potenziellen Käufern schriftlich bestätigen lassen. Noch besser kann der Inhalt und der Ablauf einer Due Diligence unter Nutzung eines virtuellen Datenraums (Englisch: virtual data room bzw. electronic/ digital data room) dokumentiert werden. Jede Unterlage wird eingescannt und die potenziellen Käufer bekommen einen Zugangscode und können die Daten über das Internet durchlesen. Ein weiterer Vorteil des virtuellen Datenraums ist die dokumentierte Aufzeichung von: a) aller “Bewegungen” der Kaufinteressenten im Datenraum (wer hat wann und wie lange welches Dokument gelesen), sowie b) aller Fragen und Antworten im Due Diligence Prozess

Die Praxis heute:

“… Bei den meisten Transaktionen, die Accuracy nun zur Nachprüfung vorgelegt werden, “können wir zumindest einen Teil der behaupteten Vorwürfe auch konkret belegen…” (Quelle: FAZ.net, Link zur Quelle siehe oben)

“…Im Extremfall ist sogar die gesamte Rückabwicklung einer Transaktion möglich, allerdings muss dazu eine arglistige Täuschung von Seiten des Verkäufers nachgewiesen werden, etwa eine unterlassene Offenlegungspflicht über Vorgänge im Unternehmen…” (Quelle: FAZ.net, Link zur Quelle siehe oben)

Unsere Empfehlung als M&A-Berater lautet deshalb für den Verkäufer:

  • Legen Sie alle Unterlagen offen, welche für den Käufer relevant sind/ sein könnten, um den Kaufpreis zu definieren und zu entscheiden, ob er die Transaktion durchführen möchte
  • Dokumentieren Sie alle mündlichen Aussagen und führen Sie Verhandlungsprotokolle. Lassen Sie sich die Verhandlungsprotokolle bestätigen. Dokumentieren Sie den zeitlichen Ablauf: wann hat welches Meeting mit welchem Teilnehmerkreis und welcher Agenda stattgefunden
  • Erstellen Sie ein professionelles Information Memorandum
  • Führen Sie sämtliche Gespräche immer mit externen Zeugen durch (M&A-Berater, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, etc.)
  • Lassen Sie es als Verkäufer nie auf eine “arglistige Täuschung” ankommen, denn diese kann bei Nachweis vor Gericht zu einer Rückabwicklung führen (siehe zum Vorwurf einer arglistigen Täuschung auch den Fall Bayern LB/ Hypo Alpe Austria: z.B. Artikel Handelsblatt)
  • Schalten Sie unbedingt einen professionellen M&A-Berater ein

KP TECH Corporate Finance: Als inhabergeführte und unabhängige Managementberatung hat sich KP TECH Corporate Finance auf die Mergers & Acquisitions Beratung spezialisiert. Unsere Kunden profitieren von mehr als 12 Jahren Erfahrung in der internationalen Corporate Finance Beratung. Schwerpunkte unserer Beratung sind die Themen: Unternehmensverkauf, Unternehmenskauf, Unternehmensbewertung, Unternehmensnachfolge, MBO, MBI, Venture Capital Beratung, Private Equity Beratung sowie IPO-Beratung.

Kontaktieren Sie Herrn Michael Klumpp, Managing Partner der KP TECH unter direkt Telefon +49 (0) 69 713786-15 oder per E-Mail: klumpp „[at]“ tech-corporatefinance.de (bitte „[at]“ durch @ ersetzen da Spamschutz)

Thema dieses Artikels: Die Anzahl der Rechtsstreitigkeiten bei Unternehmensverkäufen bzw. Anteilsverkäufen steigt an

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Einfluss der Währung auf eine Akquisition – was bedeuten Kursschwankungen für das Mergers & Acquisitions Geschäft

Donnerstag, 20. Mai 2010 14:37

Welchen Einfluss haben Währungsschwankungen auf das Mergers & Acquisitions Geschäft?

Dazu kann man heute in der FTD.de das Folgende lesen:

Euro-Krise verhagelt Deutschen Zukäufe

Die Euro-Krise macht das Geschäft mit Fusionen und Übernahmen komplizierter. Starke Kursbewegungen erschweren die Bewertung und bedeuten zusätzliche Unwägbarkeit, wenn ein Konzern außerhalb des eigenen Währungsraums zukauft. Für deutsche Firmen werden Deals in den USA durch den Kursrutsch des Euro teurer – entweder weil sie in der Heimatwährung gerechnet mehr bezahlen oder wegen Kosten für Sicherungsgeschäfte…”

(Quelle: http://www.ftd.de/unternehmen/industrie/:kursschwankungen-euro-krise-verhagelt-deutschen-zukaeufe/50116593.html)

Bertrachtet man die Zahl der grenzüberschreitenden Transaktionen und deren Entwicklung an, dann stellen wir keine Korrelation zwischen der Entwicklung einer Währung und der Zahl der M&A-Transaktionen statt (Quelle: M&A-Datenbank KP TECH). Eine indirekte und mittelfristige Korrelation kann aufgrund des Einflusses der Währung auf die Wettbewerbssituation der Wirtschaft eines Landes entstehen. Eine Abwertung des EURO hat somit einen positiven Einfluss auf die Wettbewerbssituation der Unternehmen in Deutschland und umgekehrt.

“…Übernahmeziele im Dollar-Raum für Käufer aus dem Euro-Raum würden teurer und andersherum…” (Quelle: FTD.de siehe oben):

Diese Aussage berücksichtigt nicht die Tatsache, dass zur gleichen Zeit die diesjährigen und zukünftigen Gewinne des akquirierten Unternehmens (hier in den USA = U.S. Dollar) in Euro umgerechnet im gleichen Kursverhältnis STEIGEN! und jede Unternehmensbewertung ein Resultat aus der zukünftigen Gewinnerwartung des übernommenen Unternehmens sein sollte.

“…SAP kündigte vorige Woche an, den US-Konkurrenten Sybase für 5,8 Mrd. $ zu kaufen. Allein der Euro-Verfall am Wochenende machte für den Konzern 500 Mio. Euro Unterschied aus, berechnete Reuters…” (Quelle: FTD.de siehe oben) 

Kurzfristig mag diese Rechnung richtig sein, mittelfristig ist die Währungsschwankung nicht relevant bzw. nur indirekt, wenn sich die wirtschaftliche Situation in den USA verschlechtern sollte und in diesem Fall das Unternehmen Sybase geringere als die geplanten Gewinne erwirtschaften wird. Ansonsten gleicht sich der in EURO gerechnete “höhere” Kaufpreis mit den zukünftigen in EURO gerechneten höheren Gewinnen aus (“Nullsummenspiel”).

Man kann die einleitenden Aussage “Euro-Krise verhagelt Deutschen Zukäufe” auch wie folgt umdrehen und es wird kein Schuh daraus: “Amerikanische Unternehmen auf Schnäppchen-Tour in Europa – Ausverkauf europäischer Unternehmen an US-Unternehmen“. Dieser Artikel auf der Seite der KPMG Schweiz macht es nochmals sehr deutlich. “Damals” im “lange zurückliegenden” Jahr 2008 stand der EURO noch auf Rekordhoch und der U.S. Dollar war im Keller…nur zur Erinnerung…

Aus unserer langjährigen Erfahrung als M&A-Berater sind die nachfolgenden Gründe relevant für Akquisitionen:

  • Management/ Erfahrung
  • Mitarbeiter
  • Kundenbasis
  • Technologie (z.B. Patente)
  • Schneller Markteintritt – Internationalisierung
  • Umsatz und Gewinn
  • Ausbau der Marktanteile
  • Skaleneffekte

Währungseffekte oder Währungsspekulationen gehören nicht dazu und erschweren auch nicht die Bewertung, wie zu Beginn des Artikels zitiert! Die Bewertung (= Unternehmensbewertung) hat keinerlei Bezug zur Währung, da immer in lokaler Währung des zu akquirierenden Unternehmens gerechnet wird; siehe auch DCF-Methode oder Multiple-Verfahren.

M&A-Analysen der KP TECH finden Sie unter anderem hier

KP TECH Corporate Finance berät Unternehmen auf den Gebieten: Mergers & Acquisitions, Unternehmensnachfolge, Venture Capital/ Private Equity Gewinnung, MBO/ MBI.

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Unternehmensverkauf erfolgreich gestalten – professionelle Vorbereitung und Umsetzung

Montag, 17. Mai 2010 21:27

Unternehmensverkauf – Professionelle Vorbereitung und Umsetzung:

Die meisten Anteilseigner verkennen den Einfluss einer professionellen Vorbereitung und einer professionellen Umsetzung auf einen erfolgreichen Unternehmensverkauf. Nachfolgend die aus der langjährigen M&A-Praxis der KP TECH stammenden Erfolgsfaktoren (kleiner Auszug!)

  • Strategische Vorbereitung Unternehmensziele/ persönliche Ziele der Anteilseigner
    • Einfluss der Anteilseigner auf die Unternehmensführung verringern
      –>rechtzeitige Delegation des operativen Geschäfts an das Management
    • Entwicklung einer Strategie, die auf einem verständlichen und nachvollziehbaren Unternehmenskonzept basiert
    • Plausibilisierte Unternehmensplanung: Aussagefähiges und nachvollziehbares Rechnungswesen und Controlling-Instrumentarium (Soll-/Ist-Zahlen und Planzahlen)
  • Vorbereitung Finanzen
    • Ausnutzung von Bewertungsspielräumen –>höhere Ergebnisse führen tendenziell zu höheren Unternehmensbewertungen
    • Ausnutzung von Gewinnausschüttungen –>Vermeidung unnötiger Kapitalbindung im Unternehmen
    • Ausgliederung von Pensionsansprüchen
    • Verkauf und/ oder Ausgliederung von Unternehmensteilen/ Standorten etc., die nicht zum Kerngeschäft gehören
    • Auflösung und/ oder Neubewertung der Rückstellungen
  • Rechtliche Vorbereitung
    • Überprüfung/ Korrektur Gesellschaftsvertrag: Vorverkaufsrechte, „Drag-along“, „Tag-Along“, Abfindungsklauseln, Anstellungsverträge (Inhalte, Laufzeiten)
    • Change of Control“ Klauseln in Verträgen mit Kunden und Management
    • Überprüfung/ Korrektur von Beteiligungsverhältnissen an Tochterunternehmen (Verkauf oder 100%-Anteil)
  • …..Vorbereitung

 …

Professionelle und strukturierte Vorgehensweise bei der Umsetzung eines Unternehmensverkaufs

  • Der Unternehmensverkauf ist ein einmaliges Ereignis. Die Anteilseigner haben oft keine Erfahrung und keine Routine
  • Der Verkäufer steigert die Wahrscheinlichkeit auf einen erfolgreichen Abschluss erheblich durch eine professionelle Vorgehensweise

Professionelle Berater für einen Unternehmensverkauf hinzuziehen ist gut investiertes Geld

  • M&A-Berater UND
  • Rechtsanwalt (M&A-Vertragsprofi –auf keinen Fall eine nicht auf M&A-Themen spezialisierte Kanzlei beauftragen) UND
  • Steuerberater

–> Den richtigen Berater zum richtigen Zeitpunkt einbeziehen!

Becksches Formularbuch Mergers and Acquisitions (2. Auflage Oktober 2011)
Hier findet man Muster, Formulare und Hintergründe rund um den Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf, Letter of Intent, Kaufvertrag etc.

M&A-Beratung: Als inhabergeführte und unabhängige Managementberatung hat sich KP TECH Corporate Finance auf die Mergers & Acquisitions Beratung spezialisiert. Unsere Kunden profitieren von mehr als 12 Jahren Erfahrung in der internationalen Corporate Finance Beratung. Schwerpunkte unserer Beratung sind die Themen: Unternehmensverkauf, Unternehmenskauf, Unternehmensbewertung, Unternehmensnachfolge, MBO, MBI, Venture Capital Beratung, Private Equity Beratung sowie IPO-Beratung.

Inhalt dieses Artikels: Unternehmensverkauf erfolgreich gestalten – professionelle Vorbereitung und professionelle Umsetzung eines Unternehmensverkauf´s

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Unternehmensbewertung – die Wege zur Bewertung eines Unternehmens

Montag, 17. Mai 2010 18:11

Zum Einstieg in das Thema Unternehmensbewertung einige grundlegende Anmerkungen aus der Praxis:

  • Entscheidend ist die Zukunft: Nur dafür wird bezahlt! Jede Unternehmensbewertung ist zukunftsbezogen!
  • Die Vergangenheit fließt nicht monetär in die Bewertung ein! Sie dient lediglich als Grundlage für die Planung bzw. als Plausibilitätskontrolle.
  • Den absolut richtigen Wert einer Unternehmung gibt es nicht. Jede Bewertung ist subjektiv.
  • Die wesentlichen Einflussfaktoren auf die Unternehmensbewertung sind: Stimmung, Markt, Alternativen, Vertrauen, Zuverlässigkeit, handelnde Personen (bzw. das Management)
  • Jede Unternehmensbewertung ist der Versuch, etwas Subjektives zu objektivieren

–> vereinfacht gesagt: fünf Personen bewerten ein Unternehmen unabhängig voneinander und kommen unter Anwendung der gleichen Bewertungsverfahren zu fünf verschiedenen Unternehmensbewertungen!

Warum? Siehe oben…

Die Verfahren aus Sicht des M&A-Beraters in der Praxis:

KP TECH: Bewertungsmethoden in der Praxis

KP TECH: Bewertungsmethoden in der Praxis

Durch die Anwendung mehrerer Verfahren erzielt man einen Bewertungsspielraum.

Die häufigsten Verfahren sind:

1. Das Multiplikatoren Verfahren: Es werden sogenannte Multiples zur Bewertung herangezogen. Bewertungs-Multiples können zum Beispiel das Verhältnis von Kaufpreis zu Umsatz sein (Englisch: Price-to-Sales; kurz P/S) oder das Verhältnis des Kaufpreises zum EBIT bzw. EBITDA bzw. den ”Earnings” (letzteres im Englischen P/E genannt).

Wobei der Kaufpreis im Regelfall den “Enterprise Value” (abgekürzt: “EV“) als Basis hat [in der Regel Cash-Free/ Debt-Free). Ein Beispiel aus der täglichen M&A-Praxis in der nachfolgenden Grafik:

Branchentypische Multiplikatoren

Unternehmensbewertung Multiples - Branchentypische Mulitiplikatoren

Ein Beispiel für Multiples bei einer Unternehmensbewertung bzw. “Kaufpreisnachvollziehung” in der Praxis:

SAP ist es sich wert (FTD.de, 16.5.2010)
“Trotz eines üppigen Kaufpreises hat der Markt SAP für die Sybase-Übernahme nicht abgestraft. Zu recht, denn SAP kauft einen Qualitätsanbieter einer Technologie, an der bald kein Weg mehr dran vorbeiführt…..

…. Übernahmepreis von 24,4-mal 2010er-Ergebnis, von fünfmal Umsatz oder rund zehnmal Wartungsgebühren….”

[Anmerkung KP TECH: welches Ergebnis-Multiple ist gemeint? EBIT, EBITDA, Earnings?]

(Quelle: http://www.ftd.de/finanzen/maerkte/marktberichte/:das-kapital-sap-ist-es-sich-wert/50114897.html)

2. Die Discounted Cash-flow Methode (kurz DCF-Methode): Zur Berechnung werden sogenannte Free Cash-flows in der Zukunft auf den heutigen Tag abdiskontiert (es werden die Barwerte der Free Cash-flows berechnet). Details zur Berechnung der Discounted Cash-flow Methode (DCF-Methode) finden Sie in diesem Artikel. Nachfolgend ein Beispiel aus der M&A-Praxis:

Beispiel: DCF-Methode, Discounted Cash-flow Methode

Beispiel: DCF-Methode, Discounted Cash-flow Methode

 

KP TECH erstellt professionelle und praxisorientierte Unternehmensbewertungen anhand des Discounted Cash Flow Verfahrens (DCF-Verfahren) sowie anhand von subjektiven Bewertungsverfahren („Multipleverfahren“ bzw. „Praktikerverfahren“). Kontaktieren Sie Herrn Klumpp, Managing Partner der KP TECH streng vertraulich unter Tel. direkt +49 (0) 69 713786-15 oder per E-Mail: klumpp „[at]“ tech-corporatefinance.de (bitte „[at]“ durch @ ersetzen à Spamschutz)

Weitere im KP TECH Blog häufig gesuchte Begriffe zum Thema sind (bitte die Suchfunktion rechts oben nutzen):

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KP TECH Analyse: Anstieg der Anzahl europäischer M&A Transaktionen im Technologiesektor im ersten Quartal 2010

Sonntag, 9. Mai 2010 18:23

Die Zahl der Unternehmensübernahmen im Technologiesektor in Europa stieg im ersten Quartal 2010 um 6% im Vergleich zum letzten Quartal des Vorjahres 2009. In absoluten Zahlen fanden 704 M&A Transaktionen statt; im Vorquartal waren es nur 665. Der Wert aller Akquisitionen sank dennoch von 34,8 Mrd. US$ im 4. Quartal 2009 um 21% auf 27,5 Mrd. US$ im 1. Quartal 2010. Hintergrund hierfür war vor allem das Fehlen von Transaktionen mit einem Einzelvolumen von mehr als 1 Mrd. US$. Darüber hinaus gab es im Technologiesektor in Europa insgesamt 8 IPO’s im ersten Quartal 2010. Die Hälfte davon am Börsenplatz London.

Bewertung von Technologieunternehmen 2003-2010

Die Anzahl der Transaktionen mit Beteiligung von Unternehmen aus Nordamerika stieg im 1. Quartal 2010 um 15% im Vergleich zum Vorquartal Q4 2010. Ebenfalls Unternehmen aus Deutschland, den Beneluxländern und Großbritannien traten verstärkt als Käufer im Q1 2010 auf. Den stärksten Anstieg jedoch verzeichnete Frankreich mit einem Anstieg der Unternehmenstransaktionen um 68% im Vergleich zum Vorquartal.

Der Sektor Software verzeichnete im 1. Quartal 2010 mit einem Anstieg von 70% das größte Wachstum.  Innerhalb dieses Sektors stieg die Anzahl von Akquisitionen im Application-Software Bereich sogar um insgesamt 173%. Der weiterhin aktivste Bereich bleibt, mit 229 Transaktionen, der Sektor Media und Content. Hier stieg die Anzahl der Transaktionen im ersten Quartal 2010 abermals um 15% im Vergleich zum Vorquartal Q4 2009.

Sektorenverteilung M&A Transaktionen Europa Q1-2009 vs. Q1-2010

Mit einem Anteil von 52%, stellen nicht börsennotierte Unternehmen im Technologiesektor in Europa im 1. Quartal 2010 abermals den größten Käuferkreis dar. Finanzinvestoren aus dem Private Equity Bereich waren im ersten Quartal 2010 in 16% der Transaktionen auf Käuferseite vertreten. Im ersten Quartal 2010 fanden mehr als 220 Transaktionen von Unternehmen statt, die im Rahmen eines Divestments (Verkauf von Randaktivitäten) veräußert wurden.

Weitere Details nach einzelnen Technologie-Sektoren und die Entwicklungen über die Quartale und Jahre stellen wir unseren Kunden im Rahmen von Beratungsprojekten im Bereich Unternehmensverkauf, Unternehmenskauf, Erstellung einer Unternehmensbewertung sowie bei Venture Capital Transaktionen zur Verfügung.

Kontaktieren Sie Dirk Middelhoff, Director der KP TECH unter Telefon direkt +49 (0) 69 713786-25 oder per E-Mail: middelhoff „[at]“ tech-corporatefinance.de (bitte „[at]“ durch @ ersetzen da Spamschutz)

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