Beiträge vom Februar, 2010

Unternehmenswert bei einem Unternehmensverkauf: 10 Faktoren, welche den Unternehmenswert reduzieren

Montag, 22. Februar 2010 19:12

10 Faktoren, welche den Unternehmenswert bei einem Unternehmensverkauf garantiert reduzieren

Bei den meisten Unternehmern stellt das eigene Unternehmen das mit Abstand größte einzelne Investment dar. Um bei einem potenziellen Unternehmensverkauf den höchsten Unternehmenswert zu erzielen, sollte jeder Anteilseigner ein grundlegendes Verständnis dafür haben, welche Faktoren den Unternehmenswert sinken lassen. Mit diesem Wissen ausgestattet, kann der Anteilseigner rechtzeitig vor einem geplanten Unternehmensverkauf agieren und Wert mindernde Faktoren minimieren oder beseitigen. Das Ziel dieses Beitrags ist es, Anteilseignern die zehn Faktoren aufzuzeigen, welche den Unternehmenswert sinken lassen und Gegenmaßnahmen aufzuzeigen.

Nachfolgend die 10 Faktoren, welche in der Praxis bei einem Unternehmensverkauf den Unternehmenswert negativ beeinflussen und häufig zu einem hohen “Vermögensschaden” führen:

  • Ungeplanter Unternehmensverkauf: Den mit Abstand „teuersten” Fehler, den ein Unternehmensverkäufer machen kann, ist, sich nicht langfristig und geplant auf den Unternehmensverkauf vorzubereiten. Wer in Eile und/ oder unter Druck verkauft, erzielt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit einen niedrigen Unternehmenswert. Die aktive Vorbereitung und Durchführung der entsprechenden Maßnahmen sollte mindestens ein Jahr – noch besser drei Jahre – vor einem Unternehmensverkauf beginnen. Ein professioneller M&A-Berater entwickelt bei entsprechender Beauftragung einen umfassenden Plan, um wertsteigernde Maßnahmen einzuleiten und „negative“ Aspekte zu minimieren bzw. zu beseitigen, um den Grundstein für eine hohe Unternehmensbewertung beim Unternehmensverkauf zu legen.

 

  • Nur ein Käufer: Der zweit teuerste Fehler, den Verkäufer begehen, sind Verhandlungen mit einem einzelnen Käufer. In der Praxis passiert dies immer dann, wenn der Verkäufer von einem Käufer angesprochen wird oder er mit einem langjährig bekannten Unternehmen spricht. Ein weiterer in der M&A-Praxis häufig auftretender Fall ist die Ansprache nur eines potenziellen Käufers durch den eigenen Rechtsanwalt oder Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer, welcher dem langjährigen Kunden einen Gefallen macht und nur einen potenziellen Käufer anspricht. Unabhängig davon, wie dieser Fall „nur ein Käufer“ zustande kommt, können wir aus unserer langjährigen Erfahrung als M&A-Berater sagen, dass der Unternehmensverkauf – sollte er denn überhaupt zustande kommen – in einem solchen Fall immer „unter Wert“ stattfinden wird. Unsere Empfehlung lautet daher: beauftragen Sie einen professionellen M&A-Berater mit der Durchführung eines aktiven Verkaufsprozesses und Sie bekommen den besten Preis, der in diesem Moment am Markt erzielbar ist. Es gilt die Aussage: wer nicht mit einer ganzen Reihe potenzieller Käufer gesprochen hat, der kennt nicht die Alternativen und hat immer eine denkbar schlechte Verhandlungsposition.

 

  • Überraschungen: Unsere Erfahrung als M&A-Berater zeigt immer wieder, dass Verkäufer die keinen M&A-Berater an ihrer Seite haben, Käufer im Laufe des Verkaufsprozesses mit unerwarteten Dingen überraschen. In der Regel handelt es sich dabei nicht um positive Überraschungen, sondern um negative (Umsatz unter Plan, EBIT unter Plan, wichtige Kunden kündigen, wichtige Mitarbeiter kündigen, …). Stellen Sie als Unternehmensverkäufer sicher, dass es zu keinem Zeitpunkt des M&A-Prozesses zu negativen Überraschungen kommt. Liefern Sie immer, was Sie zugesagt haben, denn jede negative Überraschung hat eine dramatisch negative Auswirkung auf den Unternehmenswert. Mit jeder negativen Überraschung steigen die Zweifel des Käufers an Ihrer Seriosität und Professionalität; und weit schlimmer, der Käufer beginnt sich zu fragen, welche negative Überraschung er als nächstes genannt bekommt bzw. er in der Due Diligence selbst herausfinden muss – oder gar übersieht und erst nach der Übernahme des Unternehmens herausfinden wird. Unsere Erfahrung als M&A-Berater auf der Käuferseite hat uns gezeigt, dass Käufer sich nur wenige negative Überraschungen gefallen lassen und schnell den M&A-Prozess abbrechen. Unser Rat an jeden Unternehmensverkäufer lautet deshalb: Legen Sie pro-aktiv und sehr früh in den Gesprächen mit potenziellen Käufern Schwachstellen und negative Aspekte offen – nichts ist für Sie als Verkäufer ungünstiger, als wenn der Käufer negative Dinge selbst herausfinden muss.

 

  • Das Tagesgeschäft vernachlässigen: Einer der häufigsten und teuersten Fehler von Verkäufern ist die zu starke zeitliche und inhaltliche Fokussierung auf den Verkaufsprozess. Im Ergebnis leidet darunter das operative Geschäft. Gerade im Prozess eines Unternehmensverkaufs sollte das operative Geschäft besonders im Fokus liegen und das zu verkaufende Unternehmen sollte Planzahlen, welche der Verkäufer gegenüber Käufern geäußert hat, immer übertreffen. Jede Schwäche oder gar ein Einbruch im operativen Geschäft reduziert den Unternehmenswert um ein Vielfaches oder führt zum Abbruch der Gespräche mit potenziellen Käufern. Auch hier gilt, dass ein professioneller M&A-Berater den Verkäufer zeitlich und inhaltlich entlastet und dieser sich auf sein Tagesgeschäft konzentrieren kann.

 

  • Konzentration auf wenige Kunden & geringe wiederkehrende Umsätze: Die Sorge eines jeden Käufers ist der Verlust von Kunden nach einer Übernahme. Aus diesem Grund sollte ein zu verkaufendes Unternehmen möglichst nicht mehr als 10% des Umsatzes bzw. der Gewinne mit einem einzelnen Kunden erzielen. Die beste Lösung stellt somit die rechtzeitige Diversifikation der Kundenbasis dar, bevor man in den Prozess eines Unternehmensverkaufes einsteigt. Wo immer möglich, sollten langlaufende Verträge mit Kunden abgeschlossen werden. Kundenverträge sollten auch keine „change of control“ Klausel beinhalten, nach der ein Kunde den Vertrag kündigen kann, wenn sich die Eigentumsverhältnisse ändern. Je stabiler die Kundenbeziehungen und je höher der Anteil wiederkehrender Umsätze, desto sicherer ist aus Sicht des Käufers eine M&A-Transaktion – und damit steigt der Unternehmenswert des zu verkaufenden Unternehmens.

 

  • Kein starkes Management Team & keine zweite Management Ebene: Käufer suchen Unternehmen, die auch nach einer Übernahme reibungslos funktionieren und das geplante Wachstum umsetzen können. Käufer tun sich deshalb schwer, intern einen hohen Kaufpreis zu rechtfertigen, wenn der Verkäufer nach einem Verkauf das Unternehmen kurzfristig verlässt; dies gilt umso mehr, je dünner das Management des zu verkaufenden Unternehmens besetzt ist, bzw. je mehr das zu verkaufende Unternehmen auf den Gründer und Verkäufer angewiesen ist, da alle wichtigen Kunden- und Mitarbeiterbeziehungen sowie das wesentliche Know-how der Produkte beim Gründer liegen. Verkäufer sollten aus diesem Grund das Unternehmen bereits lange vor einem geplanten Verkauf von sich unabhängig machen und eine professionelle erste und zweite Managementebene aufbauen.

 

  • Finanzdaten sind nicht professionell aufbereitet: Schlecht aufbereitete Finanzdaten sind für potenzielle Käufer ein erster Hinweis auf ein mangelndes Qualitätsdenken und stellen ein erhöhtes Risiko dar. Stellen Sie deshalb sicher, dass die Aufbereitung und der Detaillierungsgrad Ihrer Finanzdaten den heutigen Ansprüchen an ein professionelles Rechnungswesen genügen. Vergangenheitsdaten sind für jeden Käufer ein wichtiges Kriterium bei der Beurteilung der Planzahlen. Je exakter Annahmen in der Planung nachvollziehbar gemacht werden können und je eher diese mit der Historie übereinstimmen, desto glaubwürdiger ist die Planung – und desto höher fällt die Unternehmensbewertung aus.

 

  • Qualitativ unzureichende Aufbereitung aller rechtlichen Aspekte & unkalkulierbare Risiken in Verträgen z.B. mit Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitern: Eine lückenlose Aufbereitung aller maßgeblichen Verträge sowie qualitativ hochwertige Verträge sind für Käufer ein wesentliches Zeichen für eine professionelle Geschäftsführung. Unternehmen mit Schwächen z.B. beim Markenschutz, bei Verträgen mit Kunden und Lieferanten stellen für potenzielle Käufer ein erhöhtes Risiko dar. Langlaufende Mietverträge und andere Verträge mit langen Kündigungsfristen sowie Verträge mit Exklusivität (z.B. exklusive Lizenzvereinbarungen) behindern potenzielle Käufer beim Ausbau des Unternehmens. Stellen Sie deshalb sicher, dass Ihr Vertragswesen professionell aufgestellt ist und sich aus Sicht eines Dritten keine wesentlichen Risiken in den Verträgen befinden.

 

  • Mangelhafte Vertraulichkeit: Verkäufer die keinen M&A-Berater beauftragen, gehen ein mehrfach höheres Risiko ein, dass Wettbewerber, Kunden oder Mitarbeiter von dem geplanten Unternehmensverkauf erfahren. Je länger sich der Verkaufsprozess in die Länge zieht, umso höher wird die Gefahr, dass Mitarbeiter und Kunden von Wettbewerbern abgeworben werden. Jeder Verlust von Kunden und Mitarbeitern lässt den Unternehmenswert abschmelzen. Beauftragen Sie deshalb unbedingt einen professionellen M&A-Berater zur streng vertraulichen Durchführung des Verkaufsprozesses.

 

  • M&A-Team mit keiner oder nur geringer M&A-Erfahrung: Wir erleben es fast täglich, dass unerfahrene Verkäufer auf ein professionelles M&A-Team auf Käuferseite treffen. Ein solches Käufer M&A-Team besteht in der Regel aus einem professionellen M&A-Berater, einem Team an Rechtsanwälten mit langjähriger Erfahrung in M&A-Verträgen, sowie in M&A-Fragen erfahrenen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Trifft ein Verkäufer mit seinem Team aus dem langjährigen Steuerberater und vertrauten Rechtsanwalt auf ein solches Team, dann kann er nur verlieren; wobei sich „verlieren“ nicht nur auf einen niedrigeren Unternehmenswert bezieht, sondern ebenso auf ungünstige Vertragsklauseln und ungünstige steuerliche Regelungen. Das erfahrene M&A-Team der Käuferseite wird nach einer Due Diligence nichts unversucht lassen, den Kaufpreis nach unten zu verhandeln und für den Verkäufer ungünstige Vertragsklauseln aufzunehmen. Das unerfahrene M&A-Team des Verkäufers handelt in solchen Fällen in der Regel nicht mehr rational, sondern sehr emotional und nimmt jeden „Angriff“ persönlich – was häufig zu einem Abbruch der Gespräche und Verhandlungen führt.

 

Den wichtigsten Aspekt, den dieser Artikel vermitteln möchte ist: Das EBIT ist nur einer von vielen Faktoren, um einen hohen Unternehmenswert zu erzielen. Neben dem EBIT sind eine professionelle Vorbereitung und eine professionelle Umsetzung des Verkaufsprozesses durch Profis erforderlich, um den Verkauf erfolgreich abzuschließen und eine hohe Unternehmensbewertung zu erzielen. Vermeiden Sie die 10 oben genannten Punkte und Sie werden garantiert einen höheren Verkaufserlös erzielen und Sie sicherlich auch die Oberhand in Verkaufsverhandlungen gewinnen. Führen Sie sich eine einfache Rechnung vor Augen: Das EBIT Ihres Unternehmens beträgt 3 Mio. EUR, die Differenz zwischen einem niedrigen Multiplikator von 4 (= Unternehmenswert von 12 Mio. EUR) und einem höheren Multiplikator von 7 (= Unternehmenswert von 21 Mio. ERU) beträgt immerhin 9 Mio. EUR! Eine solche Differenz sollte es jedem Verkäufer wert sein, sich professionell auf den Unternehmensverkauf vorzubereiten und einen professionellen M&A-Berater zu beauftragen!

Unsere Buchempfehlung lautet: Becksches Formularbuch Mergers and Acquisitions (die Neuauflage 2010 ist noch nicht erhältlich im Januar 2010). Hier findet man Muster, Formulare und Hintergründe rund um den Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf, Letter of Intent, Kaufvertrag etc.

M&A-Beratung: Als inhabergeführte und unabhängige Managementberatung hat sich KP TECH Corporate Finance auf die Mergers & Acquisitions Beratung spezialisiert. Unsere Kunden profitieren von mehr als 12 Jahren Erfahrung in der internationalen Corporate Finance Beratung. Schwerpunkte unserer Beratung sind die Themen: Unternehmensverkauf, Unternehmenskauf, Unternehmensbewertung, Unternehmensnachfolge, MBO, MBI, Venture Capital Beratung, Private Equity Beratung sowie IPO-Beratung.

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Post Merger Integration erfolgreich gestalten

Freitag, 12. Februar 2010 22:13

Post Merger Integration – oder: die Herausforderung beginnt erst so richtig nach der Unterzeichnung des Unternehmenskaufvertrages

Egal, welche der zahlreichen Studien zum Erfolg von Mergers & Acquisitions man auch gelesen hat, die Ergebnisse sind ernüchternd –  andere würden sagen erschreckend! Als Corporate Finance Berater der seit mehr als 12 Jahren eine Vielzahl an M&A-Transaktionen auf Käufer– wie auf Verkäuferseite beraten hat, und sich rückblickend die Ergebnisse ansieht, kann man dem leider nur zustimmen. In Summe können wir die folgende Faustregel für mehr als 80% der M&A-Deals festhalten: „Der Verkäufer gewinnt – der Käufer verliert“. Diese Tatsache liegt an drei Fehlern der Käufer, die bei grossen, wie bei kleinen M&A-Transaktionen häufig zu finden sind:

  • Es wird zu teuer eingekauft! Die Ursachen sind vielfältig. Fehler, die Käufer immer wieder begehen sind: unzureichende Vorbereitung des Käufers auf den M&A-Prozess; eine unprofessionelle und häufig unstrukturierte Vorgehensweise; keine pro-aktive Vorgehensweise und somit keine Alternativen zu einem Target; der Druck gegenüber dem Kapitalmarkt/ Anteilseignern, unbedingt bis zum Jahresende eine M&A-Transaktion bekanntgeben zu „müssen“; etc.
  • Es wird zum falschen Zeitpunkt eingekauft! Wenn die Marktstimmung schlecht ist und die Unternehmensbewertungen am Boden liegen, dann wartet man „sicherheitshalber“ ab, wenn der Markt überhitzt ist und jeder unbedingt noch eine Akquisition bekanntgeben will, dann kauft man „schnell“ ein
  • Die Post Merger Integration wird als notwendiges Übel angesehen und „nebenher“ durchgeführt oder überhaupt nicht professionell vorbereitet und durchgeführt

Das Beispiel BayernLB und Hypo Alpe Adria ist wohl eines der Beispiele, auf das laut Presseberichten alle diese drei genannten Fehler zutreffen und daneben noch eine weitere mehr. Link zu einem der vielen Artikel aus der Süddeutschen Zeitung zu diesem Thema, welches inzwischen auch die Staatsanwaltschaft beschäftigt. Der Fall BayernLB / Hypo Alpe Adria ist ein klassisches Beispiel wie ein Käufer der Ansicht sein kann: „Je grösser das Schiff ist [dass ich übernehme], desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass dieses untergehen kann“ – eine klassische Fehleinschätzung. Die Hypo Alpe Adria „ist untergegangen“ bzw. wurde für den symbolischen Preis von einem Euro an Österreich zurück verkauft, wodurch mehrere Milliarden an Steuergeldern vernichtet wurden.

Unser Rat lautet deshalb:

  • Eine Akquisition ist nur erfolgreich, wenn diese professionell durchgeführt wird und der Post Merger Integrationsprozess bereits VOR der Unterzeichnung des Unternehmenskaufvertrages (engl. Sales and Purchase Agreement) geplant und eingeleitet sowie mit dem Verkäufer besprochen wurde!  In der Sprache des Fussballs: „Nach dem Spiel ist vor dem Spiel!“ Auf keinen Fall, sollte man ungünstige Vertragskonstellationen akzeptieren
  • Ein erfolgreiche Post Merger Integration erfolgt schnell, ist professionell vorbereitet und wird professionell umgesetzt und dokumentiert, um für die nächste Integration wichtige Lernprozesse festzuhalten
  • Eine erfolgreiche Post Merger Integration hat ihre Schwerpunkte in der Unternehmenskultur, in der internen Unternehmenskommunikation mit Mitarbeitern, in der externen Unternehmenskommunikation mit Kunden und Lieferanten, in der Bereitschaft eines aktiven Wissenstransfers in beide Richtungen (Käufer-Verkäufer-Käufer!), in der Bindung der wichtigsten Mitarbeiter und in einem Post Merger Audit (Erfolgskontrolle!). Anders herum gesagt: Wenn Mitarbeiter und Kunden Details zuerst in der Presse lesen müssen oder nur über „informelle Kanäle“ erfahren, dann läuft etwas grundsätzlich Falsch und der Beginn einer nicht erfolgreichen Akquisition ist vorgzeichnet.

KP  TECH Beratungsgesellschaft mbH – Corporate Finance Beratung, Frankfurt am Main: Als inhabergeführte und unabhängige Managementberatung haben wir uns auf die Corporate Finance Beratung spezialisiert. Unsere Kunden profitieren von mehr als 12 Jahren Erfahrung in der internationalen Corporate Finance Beratung. Schwerpunkte unserer Beratung sind die Themen: Unternehmensverkauf, Unternehmenskauf inklusive Beratung bei der Post Merger Integration, Unternehmensbewertung, UnternehmensnachfolgePrivate Equity Beratung sowie IPO-Beratung.

Thema dieses Artikels: Erfolgreiche Post Merger Integration

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Unternehmensbewertungen im Januar 2010

Freitag, 12. Februar 2010 21:25

Das Volumen aller M&A-Transaktion im Technologiesegment in Europa ist im Januar weiter angestiegen und lag um 12% über dem Volumen im Dezember 2009. Wenn man das M&A-Volumen des Januar 2009 mit dem Januar 2010 vergleicht, so liegt das M&A-Volumen 100% über dem M&A-Volumen des Januar 2009! Die Anzahl der M&A-Transaktionen ist dabei ungefähr in der gleichen Höhe wie im Januar 2009. Nach unserer detaillierten Analyse aller M&A-Transaktionen ergeben sich fünf bedeutende Schlussfolgerungen:

  • Es finden wieder vermehrt größere M&A-Transaktionen statt
  • Unternehmensbewertungen sind weiter angestiegen
  • Unternehmensbewertungen bei M&A-Transaktionen gleichen sich weiter den Bewertungen börsennotierter Vergleichsunternehmen an
  • Strategische Käufer wie auch Private Equity Gesellschaften sind nach fast 18 Monaten des Abwartens wieder sehr aktiv im Markt auf der Suche nach Akquisitionsmöglichkeiten
  • Unternehmensverkäufer sowie Unternehmenskäufer sollten sich jetzt zusammen mit einem professionellen M&A-Berater aktiv in den Markt begeben, denn bis zum Vertragsabschluss vergehen meist 6-9 Monate

Die detaillierten Ergebnisse der Analysen der Research Abteilung von KP TECH zu den Entwicklungen der Unternehmensbewertungen im Technologiesektor in Europa und im deutschsprachigen Raum stellen wir unseren Kunden und Interessenten regelmäßig zur Verfügung.

Artikel: Unternehmensbewertung durchführen

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Zehn Grundsätze: Erfolgreich Mergers & Acquisitions Verhandlungen führen

Dienstag, 2. Februar 2010 22:58

Zehn Grundsätze – erfolgreich Mergers & Acquisitions Verhandlungen führen

 

  • Zweiter Grundsatz: Jeder einzelne Schritt und jedes Meeting legt bereits die Grundlage für eine starke Verhandlungsposition

 

  • Dritter Grundsatz: Ohne professionelle Vorbereitung wird es zu keiner erfolgreichen Verhandlung kommen. Eine professionelle Vorbereitung, wie z.B. die Aufbereitung von Unterlagen, die Vorbereitung auf das erste Meeting (Management Präsentation!), bei einem Unternehmensverkauf die Ausarbeitung eines professionellen Information Memorandum und die Vorbereitung auf die Due Diligence, ist ein Muss!

 

  • Vierter Grundsatz: Ohne die Einschaltung eines M&A-Teams, bestehend aus einem erfahrenen M&A-Berater, einem in M&A-Themen erfahrenen Rechtsanwalt und einem Wirtschaftsprüfer wird es nur selten zu einer erfolgreichen Verhandlung bzw. einem erfolgreichen Abschluss kommen

 

  • Fünfter Grundsatz: Vor jeder Verhandlung sollten alle Optionen durchgespielt werden und in der Verhandlung sollte einem Vorschlag der Gegenseite nicht sofort zugestimmt werden. Besser ist es, die Verhandlung zu unterbrechen und sich in einem anderen Raum untereinander abzustimmen und abzuwägen. Legen Sie die Spielräume und Grenzen vor Beginn der Verhandlung fest und definieren Sie Bandbreiten sowie Prioritäten.

 

  • Sechster Grundsatz: Nennen Sie zu Beginn alle für Sie vorhandenen Deal Breaker und fassen Sie Punkte eines Vertrages zusammen, die Sie zusammen verhandeln möchten

 

  • Siebter Grundsatz: Definieren Sie die Rollen der einzelnen Personen des M&A-Teams für die Vertragsverhandlungen (z.B. Good Guy/ Bad Guy; Moderator; etc.)

 

  • Achter Grundsatz: Agieren Sie professionell und legen Sie die Vorgehensweise der anderen Partei nicht als persönlichen Angriff gegen Ihre Person oder Ihr Unternehmen aus. Die Gegenseite testet in der Regel die Verhandlungsspielräume aus und spielt auf Zeit.

 

  • Neunter Grundsatz: Sprechen Sie im M&A-Prozess als Verkäufer mit anderen Interessenten, um einen Bieterwettbewerb zu organisieren. Als Käufer sprechen Sie mit mehreren Unternehmen. Alternativen bedeuten eine deutliche Verbesserung der Verhandlungsposition!

 

  • Zehnter Grundsatz: Legen Sie Ihren eigenen Vertragsentwurf vor, so dass die Gegenseite neue Punkte in den Vertrag verhandeln muss. Verhandlungsergebnisse werden von Ihrem M&A-Team schriftlich festgehalten und in den Vertrag eingearbeitet. Behalten Sie die Kontrolle und Übersicht über die verschiedenen Vertragsvarianten bzw. Vertragsstände.

 

KP  TECH  Corporate Finance Beratung: Als inhabergeführte und unabhängige Managementberatung haben wir uns auf die Corporate Finance Beratung spezialisiert. Unsere Kunden profitieren von mehr als 12 Jahren Erfahrung in der internationalen Corporate Finance Beratung. Schwerpunkte unserer Beratung sind die Themen: Unternehmensverkauf, Unternehmenskauf, Unternehmensbewertung, Unternehmensnachfolge, MBO, MBI, Venture Capital Beratung, Private Equity Beratung sowie IPO-Beratung.

Inhalt dieses Artikels: Zehn Grundsätze – Wie sie erfolgreich Mergers & Acquisitions Verhandlungen führen

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Vorgehensweise bei der Berechnung einer Unternehmensbewertung

Dienstag, 2. Februar 2010 22:16

Vorgehensweise bei der Erstellung einer Unternehmensbewertung

  • Definition und Abgrenzung des zu bewertenden Unternehmens bzw. Unternehmensteils. Wenn möglich langfristige Vorbereitung auf den Anteilsverkauf und Durchführung von Massnahmen zur Wertsteigerung!

 

  • Ziele und Zweck der Unternehmensbewertung definieren; z.B. Bewertung für eine interne Unternehmensnachfolge, Bewertung für die Aufnahme eines neuen Gesellschafters im Rahmen eines MBO/ MBI, Bewertung für ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, Bewertung für einen Unternehmensverkauf, Bewertung für das Finanzamt (z.B. Erbfolge)

 

  • Analyse der GuV, Bilanz und Cashflow-Rechnung der letzten drei Jahre

 

  • Aufstellung einer Plan-GuV, einer Plan-Bilanz und einer Plan-Cashflow-Rechnung für die nächsten 5 Jahre. Bottom-up Planung! Auflistung und detaillierte Erläuterung aller Prämissen!

 

  • Finanzplanung: Plausibilitätskontrolle der Wachstumsraten für den Umsatz, für die Aufwandspositionen und für das EBIT im Vergleich zur Historie und zum Wettbewerb sowie zu dem Marktwachstum und dem Markanteil

 

  • Bestimmung des Free Cashflows

 

 

  • Barwerte (=diskontierte Cashflows) der Plan-Cashflows ermitteln

 

  • Barwerte addieren

 

  • Ewige Rente berechnen und den Barwert der ewigen Rente durch Diskontierung berechnen

 

  • Barwerte der Cashflows und der ewigen Rente (= Terminal Value, Fortführungswert, etc.) addieren

 

  • Nicht betriebsnotwendiges Vermögen bestimmen. Überschüssige Finanzmittel und Anlagevermögen, welches nicht zur Erreichung der Planzahlen notwendig ist

 

  • Schulden (Bankdarlehen etc.) ermitteln

 

  • Den Wert des nicht betriebsnotwendigen Vermögens zu den Barwerten addieren und die Schulden subtrahieren

 

  • Ergebnis = Wert des Eigenkapitals oder Equity Value oder Wert der den Anteilseignern zusteht

 

  • Verschiedene Szenarien in der Finanzplanung durchspielen sowie verschiedene WACC-Szenarien durchspielen

 

  • Gewichtung der Wahrscheinlichkeiten der einzelnen Szenarien

 

  • Zusätzliche Anwendung der Praktiker Verfahren zur Unternehmensbewertung, wie Multiplikatoren Methode („Multiples“ z.B. auf EBIT, EBITDA, Umsatz). Multiplikatoren werden aufgrund von vergleichbaren börsennotierten Unternehmen und vergleichbaren M&A-Transaktionen gewonnen

 

  • Gewichtung der Ergebnisse aus allen Verfahren

 

  • Im Ergebnis erhält man eine Bandbreite, in welcher sich der Unternehmenswert des eigenen Unternehmens bewegt. Letztendlich ergibt sich der Unternehmenswert durch Angebot und Nachfrage im Markt und durch die weiteren vertraglichen Konditionen bei einem Anteilsverkauf (z.B. Garantien, Haftung, Escrow Account, etc.)

 

  • Ein Corporte Finance Berater trägt durch eine professionelle Vorbereitung und Durchführung des M&A-Prozesses wesentlich zum erfolgreichen Abschluss sowie zu einem hohen Unternehmenswert bei einer M&A-Transaktion bei

 

KP  TECH Beratungsgesellschaft mbH – Corporate Finance Beratung, Frankfurt am Main: Als inhabergeführte und unabhängige Managementberatung haben wir uns auf die Corporate Finance Beratung spezialisiert. Unsere Kunden profitieren von mehr als 12 Jahren Erfahrung in der internationalen Corporate Finance Beratung. Schwerpunkte unserer Beratung sind die Themen: Unternehmensverkauf, Unternehmenskauf, Unternehmensbewertung, Unternehmensnachfolge, MBO, MBI, Venture Capital Beratung, Private Equity Beratung sowie IPO-Beratung.

Thema dieses Artikels: Vorgehensweise und einzelne Schritte bei der Erarbeitung einer Unternehmensbewertung – Unternehmenswert in der Praxis berechnen

Thema: Unternehmensbewertung | Kommentare (4) | Autor: